Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Keine Zuständigkeit (Gelesen: 1.432 mal)
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Keine Zuständigkeit
31.07.2026 um 21:14:21
 
Hallo:
Ich weiß nicht, ob dieses Brett richtig ist für eine solche Frage:
Wenn man Rechtsanwälten und Mitglieder der Härtefallkommissionen sowie der Ausländerbehörde mitteilt, dass man krank ist und nicht arbeiten kann, dann wird man wegen der Niederlassungserlaubnis von diesen Stellen aufgefordert, eine Anerkennung der dauerhaften Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung vorzulegen.
Ist es denn richtig, dass diese Stellen, Anwälte für Ausländerrecht + Härtefallkommission + Ausländerbehörde, den Aufenthalt nicht ohne Anerkennung der dauerhaften Erwerbsminderung in Niederlassungserlaubnis umwandeln können, weil sie ALLE den Betroffenen für Erwerbsgemindert halten? Besonders, wenn man JAHRELANG bei diesen Stellen Ärztliche Bescheinigungen und med. Gutachten vorlegen, dass man krank ist und nicht arbeiten kann und so um die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bittet.
Jahrelange Ärztliche Bescheinigungen und med. Gutachten!
Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fred Dust
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 136

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #1 - 01.08.2026 um 01:19:28
 
Keine Ahnung, ob dieser Teilaspekt weiterhilft. Aber da ich als eigentlich hochinformierter Mensch das so auch nicht wusste, schreibe ich das jetzt mal:

In Deutschland ist es gesetzlich so geregelt, dass alleine die Deutsche Rentenversicherung / DRV feststellen kann, dass man vollständig erwerbsgemindert ist. oder dass man doch nicht voll erwerbsgemindert ist.

Diese Feststellung ist bindend für alle Behörden etc. Alle in der Ausgangsfrage angeführten Stellen haben keine Befugnis für diese Feststellung. Deren hier wiedergegebene Äusserungen sind also nur reine Vermutungen ohne rechtliche Wirkung.

Deshalb wollen sie, dass Sie Antrag bei der DRV stellen.
Um dann mit dem Ergebnis Ihren Fall weiterbearten zu können.

Ob es in Ihrem Fall für Sie gut ist, sollte die DRV Ihre vollständige Erwerbsunfähigkeit feststellen oder feststellen, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind, kann ich nicht beurteilen. Hoffentlich sagen andere etwas zu dem Thema.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 867

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #2 - 01.08.2026 um 12:37:52
 
Peter Win schrieb am 31.07.2026 um 21:14:21:
Ich weiß nicht, ob dieses Brett richtig ist für eine solche Frage:

Ja, auch für diese Frage.

Richtig ist: Nur die DRV kann und darf nach einem Antrag und Prüfung von Unterlagen/Nachweisen/Gutachten per Bescheid feststellen, ob die antragstellende Person erwerbsgemindert ist.

Falls deine Frage wieder dich selbst betrifft und du noch immer eine AE nach § 25(4) AufenthG hast, kann  mW die ABH keine Niederlassungserlaubnis erteilen, denn die Voraussetzungen dafür sind etliche andere.
Aber ich verstehe deine evtl. neue Angst, weil Herr Dobrindt gerade wieder was zu Abschiebungen erklärt hat...

Grundsätzlich schützt nicht mal eine NE nicht vor Abschiebungen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #3 - 01.08.2026 um 16:09:06
 
Dass NUR die Rentenvericherung die Erwerbsminderung feststellt, steht AUßER Frage und das habe ich auch nicht gefragt.
Die Frage war, ob alle diese Stellen, die Ausländerbehörde + Anwälte und Kommissionen für Ausländer, diese Erwerbsminderung möchten, richtig ist?
Nach einer Niederlassungserlaubnis würde man die Einbürgerung beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #4 - 01.08.2026 um 16:09:48
 
Herr D. hat nicht nur von Abschiebungen geredet, sondern er hat abgeschoben, siehe Google Nachrichten 1000 Berichte
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #5 - 01.08.2026 um 16:22:00
 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.773

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #6 - 01.08.2026 um 17:28:00
 
Wenn Du sagst, dass Du erwerbsunfähig bist, musst Du es eben belegen. Leg also die Bestätigung der Rentenversicherung vor.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 867

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #7 - 01.08.2026 um 17:50:09
 
Peter Win schrieb am 01.08.2026 um 16:09:06:
Die Frage war, ob alle diese Stellen, die Ausländerbehörde + Anwälte und Kommissionen für Ausländer, diese Erwerbsminderung möchten, richtig ist?

Nein, das ist nicht richtig.
Du wurdest von diesen Stellen evtl. aufgefordert, nachzuweisen, dass du erwerbsgemindert bist. Also brauchst du von der DRV solch einen Bescheid.
Das bedeutet nicht, dass die ABH eine NE erteilt.
Für eine NE-Erteilung sind die im Gesetz geregelten Voraussetzungen zu erfüllen. Ausnahmen davon (zB wegen Erwerbsminderung) habe ich in den allg. Verw.-Vorschriften zu §9 nicht finden können.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001....

Peter Win schrieb am 01.08.2026 um 16:09:06:
Nach einer Niederlassungserlaubnis würde man die Einbürgerung beantragen.
Es gelten zunächst die Gesetze. Welche Voraussetzungen für die Einbürgerung würdest du erfüllen?

Viel wichtiger als Herr D. ist doch hier:
Wer hat dir gesagt oder geschrieben, dass du mit einer festgestellten Erwerbsminderung  eine NE von der ABH erhalten könntest?
Welche Voraussetzungen nach §9 müsstest du dann nicht erfüllen?


Peter Win schrieb am 01.08.2026 um 16:09:48:
Herr D. hat nicht nur von Abschiebungen geredet, sondern er hat abgeschoben

Solche Wortspiele bringen nichts. Ich verfolge selbst, was Herr D. sagt und veranlasst. Persönlich schiebt er nicht ab, aber kürzlich hat er der Presse erklärt, dass auch Nichtstraftäter mit Abschiebung rechnen müssen, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind.
Dass es dazu erheblichen Protest gibt, ist verständlich und vielfach lesbar. Der hier in Rede stehender 1 Afghane war vollziehbar ausreisepflichtig.
Zum Glück hat das mit deinem Problem, deinem Status und deinen Fragen zu  Erwerbsminderung, NE und Einbürgerung mal nichts zu tun.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #8 - 01.08.2026 um 19:23:02
 
Die Ausländerbehörde schreibt:

bezüglich Ihres Antrages auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bitte ich Sie folgende Unterlagen einzureichen:



-          Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
oder

-          Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung über die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit

-          Sprachzertifikat
oder
ausführliches ärztliches Gutachten gemäß beigefügten Hinweisblatt, dass die deutsche Sprache nicht erlernt werden kann



Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen *** bevorzugt per PDF-Datei an meine E-Mail-Adresse (@.de) oder in Kopie per Post / Fax.



Ich weise Sie auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82 AufenthG hin.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 867

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #9 - 01.08.2026 um 20:10:57
 
Peter Win schrieb am 01.08.2026 um 19:23:02:
Ihres Antrages auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis 

Nun kommen wir zum Punkt.
Bitte beschaffe doch, was die ABH von dir aufgrund deines Antrages sehen will.
Du hast 3 Möglichkeiten.

Die Feststellung der DRV zur vollen und dauerhaften Erwerbsminderung ist ja nur eine von drei.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #10 - 01.08.2026 um 20:16:33
 
was sind die anderen 2?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 867

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #11 - 01.08.2026 um 21:11:34
 
Peter Win schrieb am 01.08.2026 um 20:16:33:
was sind die anderen 2?

Weißt du denn nicht, was das ODER in diesem Schreiben bedeutet?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Peter Win
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #12 - 01.08.2026 um 21:16:04
 
Das sind Unterlagen von Ärztlichem Dienst oder Rente.
Das andere ist mit Sprache, das gibt es.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 867

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #13 - 02.08.2026 um 12:20:32
 
Peter Win schrieb am 01.08.2026 um 21:16:04:
Das sind Unterlagen von Ärztlichem Dienst oder Rente.

Du benötigst 

ENTWEDER
1) den Bescheid des ÄD über deine Leistungsfähigkeit
ODER
2) den Bescheid der DRV über deine volle+dauerhafte EM
ODER
3) den ärztlichen Nachweis, dass du die dt.Sprache nicht erlernen kannst


Wenn du Nr. 3) bereits hast und das ärztliche Gutachten so ist, wie das Hinweisblatt der ABH vorschreibt, kannst du diesen Nachweis bei der ABH vorlegen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 711

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Keine Zuständigkeit
Antwort #14 - 02.08.2026 um 12:38:04
 
Wie steht es denn genau ?
Also wenn seine ODER stimmen muss er
Punkt 1 oder 2 UND 3 oder 4 einreichen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema