roseforest schrieb am 09.08.2026 um 18:52:36:Angenommen sie reist vor Ablauf des Österreichischen
AT aus in die Ukraine.
Bleibt dann ihr Antrag bestehen ? Dann wäre ja auch eine Möglichkeit vllt dass sie den Pass dann nach Ö schickt und zurück in die Ukraine und dann nach D einreist.
Wenn niemand bemerkt, dass sie ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegt hat, könnte (!) das funktionieren.
Bei mir hätte es aber nicht funktioniert.
roseforest schrieb am 09.08.2026 um 18:52:36:Ich persönlich fände immernoch hier eine
Vorabzustimmung die beste Möglichkeit
Hast Du überlesen, dass VORAB nicht mehr möglich ist?
Dima92x schrieb am 09.08.2026 um 18:57:53:Aber wenn ich es richtig verstehe kann Sie mich als deutschen Ehemann innerhalb der EU im Rahmen der Freizügigkeit begleiten oder ?
Das verstehst Du richtig. Unter der in Antwort #14 wiederholt genannten Einschränkung.
roseforest schrieb am 09.08.2026 um 19:02:38:Zur Freizügigkeit naja du müsstest dafür aber wirklich nach Österreich ziehen ..
Das ist, sei mir nicht böse, Unfug.
Es reicht auch ein gemeinsamer Kurzaufenthalt.
Für Kurzaufenthalte ist Freizügigkeit sogar uneingeschränkt, also nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Vermutlich hast Du das mit den Voraussetzungen für einen "Rückkehrfall" verwechselt.