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Visum zum Zwecke Familiennachzug vs. Aufenthaltstitel läuft aus (Gelesen: 986 mal)
Themen Beschreibung: Familiennachzug/Aufenthaltstitel
Dima92x
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i4a rocks!


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24.07.2026 um 09:11:44
 
Hallo zusammen,

ich hoffe auf Erfahrungen oder Ratschläge zu folgender Situation:

Ich bin deutscher Staatsbürger und wohne in Chemnitz. Meine Ehefrau ist ukrainische Staatsbürgerin. Wir haben am 21.07.2026 in Dänemark geheiratet.

Meine Frau lebt seit mehreren Jahren in Österreich und hatte dort einen Aufenthaltstitel als Studentin. Das Studium ist inzwischen abgeschlossen, weshalb ihr Aufenthaltstitel nicht mehr verlängert werden kann. Er läuft am 13.08.2026 ab.

Unmittelbar nach der Hochzeit haben wir bei der Deutschen Botschaft in Wien ein nationales Visum zum Ehegattennachzug beantragt.
Der Prozess befindet sich derzeit in Prüfung auf Vollständigkeit aller Unterlagen.
Das Problem ist, dass die Bearbeitung des Visums voraussichtlich mehrere Monate dauern wird. Bereits vor einigen Monaten haben wir die Botschaft auf die Problematik hingewiesen und gefragt, was passiert, wenn der österreichische Aufenthaltstitel vor der Visumentscheidung ausläuft. Leider haben wir bisher keine Antwort erhalten.

Die Ausländerbehörde Chemnitz verweist vollständig auf die Zuständigkeit der Deutschen Botschaft Wien bzw. Österreich.

Meine Frau verfügt über:

* einen ukrainischen biometrischen Reisepass,
* ein A1-Sprachzertifikat,
* eine rechtsgültige Ehe mit einem deutschen Staatsbürger.

Hat jemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation?

Insbesondere interessieren mich folgende Fragen:

1. Kann die Botschaft das Visumverfahren nach Ablauf des österreichischen Aufenthaltstitels weiterführen?
2. Kann meine Frau nach Ablauf ihres österreichischen Aufenthaltstitels visumfrei nach Deutschland einreisen und hier die Entscheidung abwarten?
3. Gibt es Fälle, in denen die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis als Ehefrau eines Deutschen direkt in Deutschland erteilt, obwohl das nationale Visum noch nicht erteilt wurde?
4. Welche Möglichkeiten gibt es, eine aufenthaltsrechtliche Lücke zwischen dem Ende des österreichischen Aufenthaltstitels und der Visumentscheidung zu vermeiden?

Vielen Dank für jede Erfahrung oder Einschätzung.
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« Zuletzt geändert: 24.07.2026 um 19:46:18 von reinhard »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 24.07.2026 um 15:46:46
 
Letztlich fragst Du nach österreichischem Recht. Das müsste Deine Frau herausfinden oder in einem entsprechenden Forum dort nachfragen. In Deutschland gibt es nach dem Studium die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen.

Du könntest wegen des Visums beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes nachfragen und darum bitten, dass es schnell bearbeitet wird.

Ergänzung: Habe gerade gesehen, in Österreich gibt es einen Aufenthaltstitel für 12 Monate zur Arbeitsplatzsuche.
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« Zuletzt geändert: 24.07.2026 um 19:45:48 von reinhard »  
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Antwort #2 - 24.07.2026 um 17:05:15
 
Ich würde auch mal beim Bürgerservice des AA nachfragen um herauszufinden wo der Antrag aktuell liegt.
Die antworten aus Erfahrung innerhalb eines Tages.
Wenn der Antrag bei der ABH liegen sollte könnte man mit der Antwort mE schon nochmal bei der ABH nachfragen.

Aus Interesse wann wurde der Antrag denn gestellt ? Mich würde es eig wundern wenn das lange dauert sofern die ABh schnell zustimmt.

Ansonsten wie Reinhard sagte in Ö schauen dass sie nicht ohne Aufenthaltserlaubnis dasteht
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« Zuletzt geändert: 24.07.2026 um 19:46:39 von reinhard »  
 
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Antwort #3 - 25.07.2026 um 16:50:47
 
Noch ein anderer Vorschlag. Deine Frau könnte doch
Schriftlich eine Vorabzustimmung mit allen Unterlagen bei der ABH beantragen.

Es gibt keinen Rechtsanspruch drauf aber vllt wird dadurch einfach der Visum Antrag bearbeitet  Zwinkernd
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Antwort #4 - 26.07.2026 um 11:12:18
 
roseforest schrieb am 25.07.2026 um 16:50:47:
Noch ein anderer Vorschlag. Deine Frau könnte doch
Schriftlich eine Vorabzustimmung mit allen Unterlagen bei der ABH beantragen.

Das ist absolut unmöglich.

Erstens ist eine Vorabzustimmung kein eigenständiger Verwaltungsakt, der beantragt werden könnte.

Zweitens ist die Ausländerbehörde für die Ausländerin gar nicht örtlich zuständig. Eine Bitte um eine Vorabzustimmung kann höchstens der deutsche Ehemann äußern.

Drittens ist eine VORABzustimmung allein schon deshalb sinnfrei, weil der Antrag bereits gestellt wurde.


Sollte der Visumantrag nicht vor Ablauf des gültigen AUT-AT entschieden und das Visum erteilt werden können, kann der deutsche Ehemann einen legalen Aufenthalt seiner Ehefrau in einem beliebigen EU-Staat außer Deutschland - also auch in AUT - dadurch erzeugen, dass er sich gemeinsam mit ihr dort aufhält.
Sicher keine Idee für mehrere Monate, wenn man selbst in Lohn und Brot ist und Telearbeit unmöglich - aber wenn es um die Überbrückung einiger Tage/Wochen geht, kann das vor Reisen nach UKR samt Aufwand um die Abholung des Visums bewahren.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #5 - 07.08.2026 um 22:13:29
 
Bisher gab es nur eine Vorabprüfung auf Vollständigkeit aller Unterlagen und vor einer Woche dann den Termin in der Botschaft.

Könnte sie sich nicht nach Ablauf des Aufenthaltstitels z.B. 90 Tage als Touristin in D aufhalten und auf das Visum warten ? Gibt es noch andere Ideen ? Die Ausländerbehörde antwortet nicht, vermutlich aufgrund Überlastung usw … -.-

Und noch eine andere Frage

Beim Termin vor einer Woche in der Botschaft durfte meine Frau ihren Reisepass behalten. Die Botschaft teilte mit, dass sie den Pass erst nach positiver Entscheidung per Post einsenden soll und ihn anschließend per Post zurückerhält.

Dazu habe ich zwei Fragen:

1. Muss der Reisepass zwingend aus Österreich an die Botschaft geschickt werden oder kann er auch aus Deutschland versendet werden?
2. Muss die Rücksendung des Reisepasses persönlich von der Antragstellerin entgegengenommen werden oder kann auch ein anderer erwachsener Haushaltsangehöriger an der österreichischen Anschrift das Einschreiben annehmen?

Danke vorab !
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reinhard
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Antwort #6 - 08.08.2026 um 23:36:26
 
Was passiert denn, wenn sie jetzt die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium beantragt? Dann müsste der Aufenthalt doch erlaubt bleiben.
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Antwort #7 - 09.08.2026 um 13:47:47
 
Kann sie nicht, da man dies nur erhält, wenn man das Studium erfolgreich beendet hat. Sie hat den Bachelor erfolgreich beendet und den Master dann aufgrund persönlicher Umstände abgebrochen. Somit kein Anrecht darauf.
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Antwort #8 - 09.08.2026 um 18:01:58
 
Und der Bachelor ist in Österreich kein anerkannter Abschluß? Sie benötigt unbedingt den Master?
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roseforest
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Antwort #9 - 09.08.2026 um 18:30:22
 
Also hier ist ein ähnlciher Fall da hat es funktioniert.

https://360.lexisnexis.at/d/entscheidungen-ris/lvwg_wien_vgw_151085143242017/u_v...
Zudem sollte dich eig Fiktionswirkung geben bis zur Entscheidung oder ? Vllt reicht das dann zeitlich

U.a. Zitat
"Außerdem würde nach § 64 Abs. 4 NAG ein abgeschlossenes Studium ausreichen und sei der Abschluss eines Masterstudiums nicht obligatorisch. Zudem sei die Forderung eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem Abschluss seines Bachelorstudiums und der nunmehrigen Arbeitssuche eine willkürliche Interpretation des Gesetzes, da ein Diplom nicht veralte und § 64 Abs. 4 NAG keinen Zeitraum nach dem Studienabschluss festlege, in dem diese Bestimmung ausschließlich anwendbar wäre.
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Antwort #10 - 09.08.2026 um 18:52:36
 
Die Frage die ich mir hier Stelle und ich nicht weiss:
Angenommen sie reist vor Ablauf des Österreichischen AT aus in die Ukraine.
Bleibt dann ihr Antrag bestehen ? Dann wäre ja auch eine Möglichkeit vllt dass sie den Pass dann nach Ö schickt und zurück in die Ukraine und dann nach D einreist.

Ich persönlich fände immernoch hier eine Vorabzustimmung die beste Möglichkeit... Ich kenne Fälle in Manila da wurde das Visum mit Vorabzustimmung innerhalb 2 Tagen erteilt.
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Dima92x
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Antwort #11 - 09.08.2026 um 18:57:53
 
Ok danke zunächst. Die MA aus Wien hat angegeben dass ihr das nicht zusteht, weil der letzte Aufenthaltitel auf Grundlage des Masterstudiums war. Wenn dieser nicht erfolgreich absolviert wurde, kann auch nicht verlängert werden zum Zwecke der Arbeitssuche.

Aber wenn ich es richtig verstehe kann Sie mich als deutschen Ehemann innerhalb der EU im Rahmen der Freizügigkeit begleiten oder ?
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Dima92x
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Antwort #12 - 09.08.2026 um 19:00:39
 
Das Problem bezüglich Voabzustimmung ist, dass man die Ausländerbehörde erreichen muss. In chemnitz absolute Katastrophe. Das Amt ist praktisch nicht erreichbar. Weder telefonisch noch persönlich. Mitarbeiter sind im Büro, man klopft und sie verstecken sich drin. Auf Mails wird nachweislich nicht geantwortet. Wenn man im Vorzimmer des Bürgermeisters anruft und das Problem schildert „Amt ist überlastet“
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Antwort #13 - 09.08.2026 um 19:02:38
 
Also nach dem Urteil das ich verlinkt habe würde ich die Aussage schon in Frage stellen. Aber ohne Gewähr. Kann man in Ö nicht einfach den Verlängerungantrag stellen und abwarten bis zur schriftlichen Entscheidung ? Weil mE sollte bis dahin der Aufenthalt erlaubt sein.


Zur Freizügigkeit naja du müsstest dafür aber wirklich nach Österreich ziehen ..
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Antwort #14 - 09.08.2026 um 20:47:29
 
Dima92x schrieb am 09.08.2026 um 18:57:53:
kann Sie mich als deutschen Ehemann innerhalb der EU im Rahmen der Freizügigkeit begleiten oder ? 

in der EU ausser D: ja
(In D bist du nicht EU-Staatsangehöriger, sondern Deutscher)
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