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Einbürgerung der Ehefrau abgelehnt (Gelesen: 588 mal)
BenAtWork
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung der Ehefrau abgelehnt
16.07.2026 um 14:58:40
 
Hallo liebe Leidensgefährten,
ich bin aktuell im Klinch mit der ABH - sie hat den Antrag meiner Frau bereits abgelehnt, wir haben natürlich Widerspruch eingelegt. Aktuell warte ich auf die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes, habe nach 5 Monaten Untätigkeit des LVA Klage beom VG angedroht.

Was ich anmerken wollte, da ich dazu hier einiges gelesen hatte:
1)
Befragung OHNE Ehemann
Das ist ein schwerwiegender Verfahrensfehler durch Verletzung des Beistandsrechts (§ 14 Abs. 4 VwVfG) - das ALLEIN hebt eine Ablehnung auf! Googled dazu.
2)
Generell das Thema "Befragung": Fehlen der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Sonderbefragung ist ein weiterer eklatanter Verstoß gegen §10 StAG! Auch in der interernen Handlungsanweisung für die ABH (AH-StAG 2025) steht unter Annotation 51 zum §10:"Eine systematische Befragung aller Antragsteller zu den Bekenntnissen und der Loyalitätserklärung erfolgt nicht." (S.78).

Wenn alle Voraussetzungen nach §10 Abs.1 S.1 Nr. 1-7 erfüllt sind, dann ist dem GESETZ Genüge getan! Siehe dazu auch das aktuelle Urteil des VG Braunschweig vom 20.02.2025 (Az.: 4 A 114/24) (Googled it!)

3)
Wortreiche Begründung der Ablehnung mit Urteilen diverser Gerichte - hier wird z.B. in meinem Fall folgendes zitiert:
BVerwG, Beschluss v. 08.12.2008 -5 B 58.08 bezieht sich auf §8 StAG, KANN Einbürgerung. Es geht hier um §9, IST Einbürgerung
BVerwG Urt. v. 29.05.2018-1 C 15.17 bezieht sich auf eine wirksam eingegangene Zweitehe
VG Stuttgart, Urteil v. 18.11.2024 - 4 Κ 5933/22 verweist auf einen togoischen Staatsbürger, der „zweifelsfrei dem salafistischen Spektrum zuordnen “  sei.
VG Regensburg Urt. v. 07.10.2024-RO 9 K 24.782, Rn. 38 bezieht sich auf einen palästinensischen Volkszugehörigen muslimisch-sunnitischen Glaubens, der lange Zeit in Syrien lebte und einschlägig beim Verfassungsschutz auffällig wurde.

==> Wenn also Eure Frau / Euer Mann NICHT in eines der o.g. Persönlichkeitsprofile passt, dann kann man davon ausgehen, dass der angefochtene Ablehnungsbescheid auf einer schwerwiegenden und systematischen Verletzung der behördlichen Sorgfaltspflichten beruht.
Eine individuelle, auf die Person des Klägers bezogene Prüfung hat nachweislich nicht stattgefunden.

##############
Sorry für den langen Beitrag, aber ich denke, hier ist generell Vorsicht angesagt.

Nicht falsch verstehen, ich habe höchsten Respekt vor der täglichen Herausforderung im beruflichen Alltag der ABH und der Ruhe der dort Tätigen. Aber - mein Vertrauen in die Arbeitsergebnisse, verdichtet in den Teamleitern, mit den o.a. schwerwiegenden Fehlern, ist einfach erschüttert, und es ist nicht verzeibar, da es schließlich in der überwiegenden Mehrheit um unsere Ehegatten geht - und ich denke nicht, dass jemand Terroristen und Staatsfeinde ins Land bringt.

Die o.a. Urteile sind eindeutig auf einzeln reisende Asylsuchende ausgerichtet, die einen entsprechenden lokalen oder Glaubenshintergrund haben.

VG
Ben
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.07.2026 um 18:05:31
 
BenAtWork schrieb am 16.07.2026 um 14:58:40:
dass der angefochtene Ablehnungsbescheid auf einer schwerwiegenden und systematischen Verletzung der behördlichen Sorgfaltspflichten beruht.

Hinweis:
Es ging bei @Aras bzw. seiner Ehefrau gar nicht um einen Ablehnungsbescheid.
Und ganz häufig wurde im Forum schon empfohlen:
Nicht mit Untätigkeitsklage drohen.
Wenn schon, denn schon.
Also klagen.

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reinhard
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Antwort #2 - 16.07.2026 um 18:35:00
 
Das heißt also, die Frau wurde befragt und hat falsche Antworten gegeben? Oder sie hat sich als Unterstützerin einer verfassungsfeindliche Organisation bezeichnet?

Es ist schwer, darauf einzugehen, wenn Du nur ein bisschen Rundherum beklagst, aber auf die eigentlichen Gründe für die Ablehnung nicht eingehst.

Sonst kann sie auch einfach hier berichten, worum es geht, Du warst ja nicht dabei. Und es ist ihr Antrag, nicht euer Antrag.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 18.07.2026 um 18:19:07
 
Was ist denn nun überhaupt der Grund / die Gründe für eine Ablehnung gewesen?
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Petersburger
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Antwort #4 - 19.07.2026 um 11:16:11
 
Da eine Vorgeschichte im Forum nicht erkennbar ist und Du auch nichts an zusätzlichen Informationen gibst:

BenAtWork schrieb am 16.07.2026 um 14:58:40:
1)
Befragung OHNE Ehemann
Das ist ein schwerwiegender Verfahrensfehler durch Verletzung des Beistandsrechts (§ 14 Abs. 4 VwVfG) - das ALLEIN hebt eine Ablehnung auf! Googled dazu.

Diese Aussage scheint mir verfehlt.

Nur dann, wenn der Beteiligte mit einem Beistand zum Termin erscheint. auf dem Beistand besteht und die Behörde diesen Beistand ausschließt, kann man überhaupt über eine Pflichtverletzung der Behörde nachdenken.

Eine prinzipielle Pflicht, nur in Anwesenheit eines Ehepartners mit einem Ausländer zu sprechen, existiert jedoch nicht.

BenAtWork schrieb am 16.07.2026 um 14:58:40:
Generell das Thema "Befragung":

Kannst Du belegen, dass Befragungen systematisch erfolgen?

Falls nicht, ist Dein Vortrag hierzu fragwürdig.

Oder bist Du der Meinung, dass eine Befragung ausschließlich dann zulässig ist, wenn dazu irgendwelche "Tatbestandsvoraussetzungen" evident vorliegen müssen?
Dann würdest Du stichprobenartige Befragungen bei einem niedrigen Prozentsatz von Antragstellern ausschließen.

Das ist oft der einzige Weg, systematische Fehler oder gar systematischen Betrug zu erkennen.


Was ich mit dem Ganzen sagen will:
Es ist absolut natürlich, dass man bei Ablehung eines Antrags wenig erfreut ist und dann auch entsprechend argumentiert.

Pauschales "Einschlagen" auf die Behörde ist jedoch selten hilfreich. Und oft auch nicht gerecht.


Du magst mit Deinen Vorwürfen sogar recht haben, das spreche ich Dir nicht ab. Gäbe es kein falsches oder fragwürdiges Behördenhandeln, bräuchte es dieses Forum nicht.
 
Gründe dafür hast Du hier jedoch nicht vorgetragen.

Entweder tust Du das - oder schalte einen Gang zurück.  Zwinkernd
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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