Hallo liebe Leidensgefährten,
ich bin aktuell im Klinch mit der
ABH - sie hat den Antrag meiner Frau bereits abgelehnt, wir haben natürlich Widerspruch eingelegt. Aktuell warte ich auf die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes, habe nach 5 Monaten Untätigkeit des LVA Klage beom VG angedroht.
Was ich anmerken wollte, da ich dazu hier einiges gelesen hatte:
1)
Befragung OHNE EhemannDas ist ein schwerwiegender Verfahrensfehler durch Verletzung des Beistandsrechts (§ 14 Abs. 4 VwVfG) - das ALLEIN hebt eine Ablehnung auf! Googled dazu.
2)
Generell das Thema "Befragung": Fehlen der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Sonderbefragung ist ein weiterer eklatanter Verstoß gegen §10 StAG! Auch in der interernen Handlungsanweisung für die
ABH (AH-StAG 2025) steht unter Annotation 51 zum §10:"Eine systematische Befragung aller Antragsteller zu den Bekenntnissen und der Loyalitätserklärung erfolgt nicht." (S.78).
Wenn alle Voraussetzungen nach §10 Abs.1 S.1 Nr. 1-7 erfüllt sind, dann ist dem GESETZ Genüge getan! Siehe dazu auch das aktuelle Urteil des VG Braunschweig vom 20.02.2025 (Az.: 4 A 114/24) (Googled it!)
3)
Wortreiche
Begründung der Ablehnung mit Urteilen diverser Gerichte - hier wird z.B. in meinem Fall folgendes zitiert:
BVerwG, Beschluss v. 08.12.2008 -5 B 58.08 bezieht sich auf §8
StAG, KANN Einbürgerung. Es geht hier um §9, IST Einbürgerung
BVerwG Urt. v. 29.05.2018-1 C 15.17 bezieht sich auf eine wirksam eingegangene Zweitehe
VG Stuttgart, Urteil v. 18.11.2024 - 4 Κ 5933/22 verweist auf einen togoischen Staatsbürger, der „zweifelsfrei dem salafistischen Spektrum zuordnen “ sei.
VG Regensburg Urt. v. 07.10.2024-RO 9 K 24.782, Rn. 38 bezieht sich auf einen palästinensischen Volkszugehörigen muslimisch-sunnitischen Glaubens, der lange Zeit in Syrien lebte und einschlägig beim Verfassungsschutz auffällig wurde.
==> Wenn also Eure Frau / Euer Mann NICHT in eines der o.g. Persönlichkeitsprofile passt, dann kann man davon ausgehen, dass der angefochtene Ablehnungsbescheid auf einer schwerwiegenden und systematischen
Verletzung der behördlichen Sorgfaltspflichten beruht.
Eine individuelle, auf die Person des Klägers bezogene Prüfung hat nachweislich nicht stattgefunden.
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Sorry für den langen Beitrag, aber ich denke, hier ist generell Vorsicht angesagt.
Nicht falsch verstehen, ich habe höchsten Respekt vor der täglichen Herausforderung im beruflichen Alltag der
ABH und der Ruhe der dort Tätigen. Aber - mein Vertrauen in die Arbeitsergebnisse, verdichtet in den Teamleitern, mit den o.a. schwerwiegenden Fehlern, ist einfach erschüttert, und es ist nicht verzeibar, da es schließlich in der überwiegenden Mehrheit um unsere Ehegatten geht - und ich denke nicht, dass jemand Terroristen und Staatsfeinde ins Land bringt.
Die o.a. Urteile sind eindeutig auf einzeln reisende Asylsuchende ausgerichtet, die einen entsprechenden lokalen oder Glaubenshintergrund haben.
VG
Ben