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B1 Einbürgerung (Gelesen: 339 mal)
Temsche73
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Bensheim, Hessen, Germany
Bensheim
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag B1 Einbürgerung
06.07.2026 um 07:06:36
 
Hallo,

Syrer seit 2015 in DE ( Hessen),hatte 2019 eine Ausbildung

gemacht,Praktische Prüfung bestanden,Theorie leider nicht.

Wird das für Einbürgerungsantrag reichen,als Nachweis für B1?

Alle anderen Auflagen sind erfüllt. Lieben Dank
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reinhard
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Beiträge: 15.758

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: B1 Einbürgerung
Antwort #1 - 06.07.2026 um 16:55:19
 
Die Ausländerbehörde wird für die Einbürgerung das B1-Zertifikat verlangen. Sie sind überlastet, das heißt auch, sie haben wenig Zeit für Diskussionen über Ausnahmen.

Er sollte also fleißig lernen und sich wieder für die Prüfung anmelden.
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roseforest
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i4a rocks!


Beiträge: 703

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: B1 Einbürgerung
Antwort #2 - 06.07.2026 um 17:42:37
 
In den Anwendungshinweisen steht folgendes:

Die Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache ist von
der Staatsangehörigkeitsbehörde festzustellen.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse der Stufe B 1 GER nach § 10 Abs. 1 S.
1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 4 S. 1 sind in der Regel nachgewiesen, wenn der
Antragsteller
a) eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über
die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines
Integrationskurses (§ 43 Abs. 4 AufenthG i.V.m. § 17 Abs. 2
Integrationskursverordnung - IntV) erhalten hat,
b) das Zertifikat Deutsch (B 1 GER) oder ein gleichwertiges oder
höherwertiges Sprachdiplom erworben hat,
c) vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die
nächsthöhere Klasse) besucht hat,
d) einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen
Schulabschluss erworben hat,
e) in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule
(Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder
f) ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder
Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich
abgeschlossen hat.
Sind die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht oder nicht
hinreichend anhand von Zeugnissen oder Zertifikaten nachgewiesen, ist
dem Antragsteller ein Sprachtest, ggf. auch ein Sprachkurs zu empfehlen,
es sei denn, der Antragsteller verfügt nach der in einem persönlichen
Gespräch gewonnenen Überzeugung der Staatsangehörigkeitsbehörde
offensichtlich über die geforderten Sprachkenntnisse. In diesen Fällen kann
auf einen Sprachtest verzichtet werden.

Daher -, würde es nicht reichen, da nicht erfolgreich abgeschlossen.
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Temsche73
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Bensheim, Hessen, Germany
Bensheim
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: B1 Einbürgerung
Antwort #3 - 07.07.2026 um 07:40:17
 
Herzlichen Dank für die Info
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