Also entweder kann ein Antrag stattgegeben oder abgelehnt werden. Dass beides gleichzeitig nicht möglich sein soll, ist nicht richtig. Denn wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann der Antrag immer abgelehnt werden. Ob das aus praktischer Sicht sinn macht ist dann die entscheidende Frage. Aber grundsätzlich ist eine Ablehnung dann möglich.
Sollte die Behörde der Ansicht sein, dass es sinnvoll wäre den Antrag zurückzustellen, dann sollte sie das dem Antragsteller aber idealerweise auch mitteilen. Von mir aus nur für die Sache der Untätigkeitsklage nicht mal mit Zustimmung, aber der Antragsteller muss zumindest Kenntnis über den Grund haben, warum über den Antrag nicht entschieden wird.
Nichtsdestotrotz: Bei offensichtlich nicht erfüllten Voraussetzungen, würde ich diesen Punkt als Behörde trotzdem als Erwiderungsgrund anbringen. Hatte ich ja schon im anderen Thread geschrieben. Und kann mir da dann vorstellen, dass das Gericht dem zustimmt.
Aber ihr geht ja sowieso schon davon aus, dass die Kosten euch auferlegt werden

Bzgl. der eigentlichen Frage: So wie ich das von Richtern mitbekommen habe, ist es vor allem wichtig, dass die Klage schön leserlich und übersichtlich ist. Nicht in unnötigen Details verlieren, nicht auf einmal unnötig philosophisch werden oder weltpolitische Quervergleiche finden um zu beeindrucken. Eine Untätigkeitsklage ist ja eigentlich auch ziemlich straight forward. Einfach die Einbürgerungsvoraussetzungen aufzählen und darlegen wie sie erfüllt sind, inkl. Nachweise. Sagen wann der Antrag gestellt wurde, dass das mehr als 3 Monate sind. Dazu dann benennen, inwiefern deine Frau durch die Nichtentscheidung belastet wird.
Die Punkte die auf die Klageerwiderung eingehen kann man dann auch eigentlich dann nennen, wenn die Behörde sich geäußert hat. Da würde ich mich in der Klage selber eher kurz halten.