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Erstellung Klageschrift Untätigkeitsklage (Gelesen: 563 mal)
vtrmk
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i4a rocks!


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29.06.2026 um 13:48:54
 
Guten Tag,

ich betreue meiner Partnerin bei ihrer Untätigkeitsklage gegen das Regierungspräsidium Darmstadt, da sie selbst ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband anstrebt und wie wir alle wissen, nehmen sich die hessischen Regierungspräsidien dabei gerne ihre Zeit um die Anträge zu bearbeiten.

Wir waren heute morgen bei der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Darmstadt und haben Untätigkeitsklage nach §75 VwGO erhoben; unsere Klage wurde allerdings ohne Begründung eingereicht, da die Mitarbeiterin vor Ort meinte wir würden eh Post vom Gericht bekommen wo wir dann unsere Begrüngung einreichen müssen - und genau damit beschäftige ich mich jetzt.

Da ich selber meine eigene Untätigkeitsklage hinter mir habe (die ich mit anwältlichen Vertretung gewann), habe ich die Klageschrift meines Falles als Vorlage genommen und die Details angepasst (Fristen, persönliche Daten etc).

Zurzeit besteht unsere Klageschrift aus:
  • allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen (wo auf die Zulässigkeit der U-Klage eingegangen wird)
  • Mangel an zureichendem Grund (warum die vom RP Darmstadt gerne erzählte Geschichte von Überlastungen wegen Corona ja kein zureichender Grund für eine Bearbeitungsdauer von über 2 Jahre ist)
  • zur Person der Klägerin
  • Stellenwert der Einbürgerung
  • Ergebnis.

Für diejenigen, die ihre Klageschrift selbst formuliert haben: habt ihr da Vorschläge/Ideen für die Struktur meiner Schrift? Würdet ihr eher auf was genau achten? Habt ihr evtl. auch Gerichtsbeschlüsse, die unsere Klageschrift verstärken könnte?

Vorab vielen Dank. Ich habe null Erfahrung mit Klageschriften und da ist mir vieles noch unklar, weshalb ich eine eher allgemeinere Frage hier stelle. Bin für jeden Vorschlag dankbar.

Viele Grüße

vtrmk
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.06.2026 um 10:35:13
 
Hi,
wann hast du die Eingangsbestätigung vom RPD bekommen ?
LG
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vtrmk
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Antwort #2 - 30.06.2026 um 10:59:21
 
Am 15.09.2025. Aus meiner Recherche habe ich erfahren, dass das VG Darmstadt die Verfahren für 12 Monate aussetzt, die Klage wurde also frühzeitig erhoben. Die Kosten werden uns wahrscheinlich auferlegt.
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SimonB
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Antwort #3 - 30.06.2026 um 14:08:58
 
vtrmk schrieb am 29.06.2026 um 13:48:54:
zur Person der Klägerin

Seit wann liegen der EBH ihre aktuellen Änderungen vor?

Mit dem Status hier aus 01/26:
-arbeitslos ohne Soz-Leistungen,
-Sabbatical im Ausland bis 04/26,
-LU aus eigenem Vermögen

hatte die EBH mW (unabhängig von einer U-Klage) noch keinen Anlass, tätig zu werden.

Das Verfahren am VG kann nach meiner Recherche ausgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen längst erfüllt sind.
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vtrmk
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Antwort #4 - 30.06.2026 um 16:52:13
 
SimonB schrieb am 30.06.2026 um 14:08:58:
hatte die EBH mW (unabhängig von einer U-Klage) noch keinen Anlass, tätig zu werden.

Die Behörde hätte jederzeit den Antrag ablehnen können, dann wäre sie ja tätig. Das tat sie allerdings nicht.

Die Bedingungen vom Januar treffen hier nicht mehr zu.
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SimonB
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Antwort #5 - 30.06.2026 um 18:05:08
 
vtrmk schrieb am 30.06.2026 um 16:52:13:
Das tat sie allerdings nicht.

Es gab keinen Grund für Ablehnung. Sie musste auch nicht nachfragen, ob sich was verändert hätte.

vtrmk schrieb am 30.06.2026 um 16:52:13:
Die Bedingungen vom Januar treffen hier nicht mehr zu.

Dann zieh doch die U-Klage für bzw. mit deiner Partnerin nach deinem erfolgreichen Schema durch. Ob und für wie lange das VG das Verfahren aussetzt, wird man erfahren.

Noch immer finden sich die 24 Monate in der Website. Da bewegt sich leider nicht viel und ob das VG die "Gründe" der EBH noch immer schluckt, erfährst du auch.

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Puncherfaust
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Antwort #6 - 30.06.2026 um 22:07:12
 
Also entweder kann ein Antrag stattgegeben oder abgelehnt werden. Dass beides gleichzeitig nicht möglich sein soll, ist nicht richtig. Denn wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann der Antrag immer abgelehnt werden. Ob das aus praktischer Sicht sinn macht ist dann die entscheidende Frage. Aber grundsätzlich ist eine Ablehnung dann möglich.

Sollte die Behörde der Ansicht sein, dass es sinnvoll wäre den Antrag zurückzustellen, dann sollte sie das dem Antragsteller aber idealerweise auch mitteilen. Von mir aus nur für die Sache der Untätigkeitsklage nicht mal mit Zustimmung, aber der Antragsteller muss zumindest Kenntnis über den Grund haben, warum über den Antrag nicht entschieden wird.

Nichtsdestotrotz: Bei offensichtlich nicht erfüllten Voraussetzungen, würde ich diesen Punkt als Behörde trotzdem als Erwiderungsgrund anbringen. Hatte ich ja schon im anderen Thread geschrieben. Und kann mir da dann vorstellen, dass das Gericht dem zustimmt.

Aber ihr geht ja sowieso schon davon aus, dass die Kosten euch auferlegt werden Zwinkernd

Bzgl. der eigentlichen Frage: So wie ich das von Richtern mitbekommen habe, ist es vor allem wichtig, dass die Klage schön leserlich und übersichtlich ist. Nicht in unnötigen Details verlieren, nicht auf einmal unnötig philosophisch werden oder weltpolitische Quervergleiche finden um zu beeindrucken. Eine Untätigkeitsklage ist ja eigentlich auch ziemlich straight forward. Einfach die Einbürgerungsvoraussetzungen aufzählen und darlegen wie sie erfüllt sind, inkl. Nachweise. Sagen wann der Antrag gestellt wurde, dass das mehr als 3 Monate sind. Dazu dann benennen, inwiefern deine Frau durch die Nichtentscheidung belastet wird.

Die Punkte die auf die Klageerwiderung eingehen kann man dann auch eigentlich dann nennen, wenn die Behörde sich geäußert hat. Da würde ich mich in der Klage selber eher kurz halten.
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vtrmk
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Antwort #7 - 01.07.2026 um 12:35:07
 
Puncherfaust schrieb am 30.06.2026 um 22:07:12:
Bzgl. der eigentlichen Frage: So wie ich das von Richtern mitbekommen habe, ist es vor allem wichtig, dass die Klage schön leserlich und übersichtlich ist. Nicht in unnötigen Details verlieren, nicht auf einmal unnötig philosophisch werden oder weltpolitische Quervergleiche finden um zu beeindrucken. Eine Untätigkeitsklage ist ja eigentlich auch ziemlich straight forward. Einfach die Einbürgerungsvoraussetzungen aufzählen und darlegen wie sie erfüllt sind, inkl. Nachweise. Sagen wann der Antrag gestellt wurde, dass das mehr als 3 Monate sind. Dazu dann benennen, inwiefern deine Frau durch die Nichtentscheidung belastet wird.

Danke, das werde ich in der Klageschrift berücksichtigen.
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