Otto Schneck
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Berllin Germany
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Hallo zusammen,
ich hätte gerne einmal eine Einschätzung zu folgendem Fall.
Eine Bekannte/Freundin aus Kenia wollte für ca. zwei Wochen nach Deutschland kommen. Ich habe dafür eine Verpflichtungserklärung abgegeben und ein Einladungsschreiben beigefügt. Die Finanzierung des Aufenthalts war aus meiner Sicht damit sauber geklärt.
Das Visum wurde trotzdem abgelehnt, im Kern wegen nicht ausreichend nachgewiesener Rückkehrbereitschaft.
Zur Situation in Kenia: Sie hat aktuell keinen festen Job und kein eigenes regelmäßiges Einkommen. Sie besucht aber eine Beauty School / Ausbildungseinrichtung in Kenia. Die Schule läuft noch etwa ein halbes Jahr. Eine Schulbestätigung war beigefügt bzw. soll bei einem neuen Antrag noch besser formuliert werden, inkl. Bestätigung, dass sie für die Reisezeit fehlen darf und den Stoff danach nachholt.
Zusätzlich gibt es eine eigene Wohnung / Unterkunft in Kenia. Ihre Eltern haben außerdem eine Farm in Kenia. Denkbar wäre, dass sie hierzu noch eine Bestätigung bekommt, dass sie dort familiär eingebunden ist bzw. nach der Rückkehr dort wieder unterstützen kann. Ich bin mir aber nicht sicher, ob so etwas bei der Rückkehrbereitschaft wirklich Gewicht hat.
Ich unterstütze sie teilweise finanziell, was natürlich in M-Pesa/Kontoauszügen sichtbar ist. Das wurde im Antrag nicht versteckt, sondern erklärt.
Trotzdem scheint der Botschaft die Rückkehrbindung nicht gereicht zu haben. Auch meine Verpflichtungserklärung und zusätzliche Unterlagen von mir haben daran offenbar nichts geändert. Ich hatte sogar noch Nachweise zu meinem früheren diplomatischen Status in den USA beigefügt, aber das war offensichtlich nicht entscheidend.
Meine Fragen:
Macht ein zweiter Antrag kurzfristig überhaupt Sinn, wenn sich an der Grundsituation „kein Job / kein eigenes Einkommen“ noch nichts geändert hat? Würde es die Rückkehrbereitschaft verbessern, wenn die komplette restliche Beauty School im Voraus bezahlt wird und die Schule bestätigt, dass sie nach der Reise weiter teilnehmen und den Abschluss machen soll? Könnte eine Bestätigung zur familiären Einbindung auf der Farm der Eltern zusätzlich helfen, oder wird so etwas eher als schwach bewertet? Welche Nachweise wären aus eurer Erfahrung bei so einem Fall wirklich hilfreich, um die Rückkehrbereitschaft besser darzustellen? Oder ist es realistischer, erstmal abzuwarten, bis sie mehr eigene Bindungen in Kenia nachweisen kann, z. B. längere Schulanwesenheit, Praktikum, Jobzusage oder eigenes Einkommen?
Mir geht es ausdrücklich nicht um Klage, sondern um die Frage, ob und wie ein neuer Schengen-Antrag sinnvoll aufgebaut werden könnte.
Danke euch für eure Einschätzungen.
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