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Antrag auf Einbürgerung verzögert sich aufgrund einer ausbleibenden Antwort der Einwanderungsbehörde – was soll ich tun? (Gelesen: 575 mal)
Themen Beschreibung: StAG 10
Miner1197
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Einbürgerung verzögert sich aufgrund einer ausbleibenden Antwort der Einwanderungsbehörde – was soll ich tun?
08.06.2026 um 18:21:22
 
Hallo zusammen,
ich habe eine Antwort auf meinen Einbürgerungsantrag erhalten. Die Einbürgerungsbehörde hat mir mitgeteilt, dass alle erforderlichen Stellungnahmen des Bundesamtes für Justiz, des Amtes für Verfassungsschutz und des Landeskriminalamtes bereits eingegangen sind.

Es fehlt lediglich noch die Stellungnahme der Ausländerbehörde. Die Anfrage wurde von der Einbürgerungsbehörde im Dezember 2025 versandt und ist offenbar noch immer anhängig.
Meine Frage lautet: Was kann ich als Antragsteller in dieser Phase tun, da die Ausländerbehörde der Einbürgerungsbehörde seit mehr als 6 Monaten nicht auf meinen Antrag geantwortet hat?

Eine Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn die Antwort der Ausländerbehörde vorliegt, da die Einbürgerungsbehörde nicht weiß, ob ich gemäß § 10 StAG einbürgerungsberechtigt bin oder nicht.

Akteneinsicht beantragen?
Mich direkt an die Ausländerbehörde wenden?
Einen Anwalt beauftragen?
Gibt es noch andere praktische oder rechtliche Möglichkeiten?
Was hat in Ihrem Fall geholfen?

Vielen Dank für jeden Rat.
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dim4ik
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Einbürgerung verzögert sich aufgrund einer ausbleibenden Antwort der Einwanderungsbehörde – was soll ich tun?
Antwort #1 - 08.06.2026 um 19:36:03
 
Die Antwort, die du bereits vor einer Woche hier bekommen hast, beantwortet auch diese Frage bzw. löst auch dieses Problem.
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Miner1197
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Einbürgerung verzögert sich aufgrund einer ausbleibenden Antwort der Einwanderungsbehörde – was soll ich tun?
Antwort #2 - 09.06.2026 um 21:29:13
 


Hallo,

die Frage in diesem Beitrag ist anders als die Frage im Beitrag von letzter Woche. Diese Frage bezieht sich auf § 10 StAG (Einbürgerung), während die Frage von letzter Woche § 18c AufenthG (Niederlassungserlaubnis) betraf.

Es handelt sich also um eine andere Fragestellung und einen anderen rechtlichen Sachverhalt.

Ich freue mich über Ihre Einschätzung und Ihren Rat.

Vielen Dank.
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SimonB
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Einbürgerung verzögert sich aufgrund einer ausbleibenden Antwort der Einwanderungsbehörde – was soll ich tun?
Antwort #3 - 10.06.2026 um 10:35:29
 
Miner1197 schrieb am 08.06.2026 um 18:21:22:
Gibt es noch andere praktische oder rechtliche Möglichkeiten?

Du hast eine Untätigkeitsklage erhoben. Damit geht der Vorgang seinen Weg.
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Miner1197
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Einbürgerung verzögert sich aufgrund einer ausbleibenden Antwort der Einwanderungsbehörde – was soll ich tun?
Antwort #4 - 10.06.2026 um 16:29:14
 
Vielen Dank für Ihren Rat. Ich habe noch einige Fragen und würde mich über Ihre Einschätzung freuen.

Gegen welche Behörde müsste eine Untätigkeitsklage gerichtet werden: gegen die Ausländerbehörde oder gegen die Einbürgerungsbehörde?

Nach meinem Verständnis wird die Bearbeitung derzeit dadurch verzögert, dass die Ausländerbehörde ihre Stellungnahme gegenüber der Einbürgerungsbehörde noch nicht abgegeben hat. Es scheint sich daher um ein behördeninternes Problem zu handeln .

Wäre in einer solchen Situation eine Untätigkeitsklage gegen die Einbürgerungsbehörde dennoch zulässig und möglicherweise erfolgversprechend? Oder könnte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Klage nicht durchgreift, weil die Einbürgerungsbehörde keinen Einfluss darauf hat, wann die Ausländerbehörde ihre Stellungnahme abgibt?

Ich freue mich über jede Einschätzung oder Erfahrung zu diesem Thema.
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SimonB
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Antwort #5 - 10.06.2026 um 18:10:28
 
Miner1197 schrieb am 10.06.2026 um 16:29:14:
Gegen welche Behörde müsste eine Untätigkeitsklage gerichtet werden:

Ich las am 31.5., dass du bereits U-Klage+Antrag auf beschleunigtes Verfahren gestellt hast.
Dazu wurde geantwortet, was zu tun ist. Offenbar zögerst du noch.
Also wenn nun doch, dann NUR Untätigkeitsklage gegen die Behörde, die deiner Meinung nach untätig ist.
Das scheint nach deiner Schilderung die ABH zu sein, wo du im Januar 26 eine NE nach §18c AufenthG beantragt hast.

Ich sehe es aber auch eher als behördeninternes Problem zwischen EBH und ABH, als eines, was gerichtlich zu klären sei.

Wann hast du den Einbürgerungsantrag gestellt?

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Miner1197
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Einbürgerung verzögert sich aufgrund einer ausbleibenden Antwort der Einwanderungsbehörde – was soll ich tun?
Antwort #6 - 10.06.2026 um 20:53:08
 
Ich habe im Dezember 2025 einen Einbürgerungsantrag nach §10 StAG gestellt.

Unabhängig davon habe ich bereits eine Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde wegen meines Antrags auf Niederlassungserlaubnis (§18c AufenthG) erhoben. Zu diesem Verfahren habe ich keine Fragen, da es ausschließlich meinen Antrag auf Niederlassungserlaubnis betrifft.

Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf mein Einbürgerungsverfahren.

Vor wenigen Tagen wurde mir von der Einbürgerungsbehörde mitgeteilt, dass mein Antrag bearbeitet wurde und alle erforderlichen Stellungnahmen vorliegen, mit Ausnahme der Stellungnahme der Ausländerbehörde. Nach Auskunft der Einbürgerungsbehörde ist diese ausstehende Stellungnahme die letzte noch fehlende Voraussetzung für eine abschließende Entscheidung über meinen Einbürgerungsantrag.

Nach meinem Verständnis kann ich wegen des Einbürgerungsverfahrens keine Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde erheben, da diese nicht die zuständige Entscheidungsbehörde für meinen Einbürgerungsantrag ist. Eine Untätigkeitsklage müsste sich vielmehr gegen die Einbürgerungsbehörde richten.

Hier bin ich jedoch unsicher: Die Einbürgerungsbehörde scheint meinen Antrag aktiv bearbeitet zu haben und wartet nun lediglich auf eine Stellungnahme einer anderen Behörde, auf deren Bearbeitungsdauer sie offenbar keinen unmittelbaren Einfluss hat. Wenn ich eine Untätigkeitsklage gegen die Einbürgerungsbehörde erheben würde, könnte diese gegenüber dem Gericht möglicherweise argumentieren, dass die Verzögerung allein auf die noch ausstehende Stellungnahme der Ausländerbehörde zurückzuführen ist.

Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir in einer solchen Situation als Antragsteller zur Verfügung? Was kann oder sollte ich tun, wenn die Verzögerung nicht durch Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde selbst, sondern durch die ausstehende Mitwirkung einer anderen Behörde verursacht wird?
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SimonB
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Antwort #7 - 10.06.2026 um 21:23:28
 
Miner1197 schrieb am 10.06.2026 um 20:53:08:
Eine Untätigkeitsklage müsste sich vielmehr gegen die Einbürgerungsbehörde richten.

Diese ist aber nicht untätig, wie sie dir geschrieben hat und wie du hier mehrfach erklärt hast.
Die EBH würde im Fall deiner U-Klage gegenüber dem VG in ihrer Stellungnahme wohl auch darauf verweisen...

Insofern sehe ich keine anderen rechtlichen Möglichkeiten.




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