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Aufhebung einer Ehe nach §1314 BGB (Gelesen: 189 mal)
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Beiträge: 145

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufhebung einer Ehe nach §1314 BGB
01.06.2026 um 01:56:29
 
Kein schönes Thema, ich hoffe es wird niemand betreffen.
Leider traf es mich ...

Kurze Vorgeschichte, damit spätere Leser besseres Verständnis erlangen:
2022-2025 hatten meine russische Freundin & ich eine feste Beziehung, die im Sommer 2025 per Eheschließung in
Deutschland den Höhepunkt fand. Monate später war A1 Sprachtest bestanden, das FZF Visum (Nationales Visum zum Ehegattennachzug) wurde sehr schnell erteilt.
Einreise mit anschließender Erteilung eines AT für 3 Jahre, war für Dezember 25 geplant.

§1314 BGB Absatz (2) Satz 3 besagt zur Aufhebung einer Ehe:
Wenn ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; dies gilt nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist;


Was muss passieren / passiert sein, damit der Deutsche die Ehe mit einer Person aus einem nicht-EU Land (Sinn dieses Forums) aufgehoben werden kann?

Beispiel 1:
Der Ausländer hatte parallel zur Beziehung zum Deutschen, in seiner Heimat eine weitere Beziehung ( auch intim ).
Zwei verschiedene Rechtsanwaltskanzleien, Schwerpunkt Familienrecht, teilten mir mit: Das reicht nicht aus um eine Eheaufhebung zu erwirken.

Beispiel 2:
Der Ausländer hatte nicht die Absicht in Deutschland zu leben.
Auch das reicht nicht aus.

Beispiel 3:
Der Ausländer ging die Ehe ein, um das lästige Schengen Visa Verfahren künftig zu umgehen. An einem echten Zusammenleben mit dem Deutschen war der Ausländer nicht interessiert.
Das ist ein Grund für Aufhebung, muss allerdings zweifelsfrei belegt werden.

Jetzt zu meinem Fall. Zwischen FZF Visumerteilung und geplanter Einreise schrieb mich ein Mann aus der Heimatstadt meiner "Ehe"Frau an. Er teilte mir mit, er sei seit Jahren mit meiner Frau, ehemaligen Verlobten, ehemaligen Freundin, fest zusammen. Er belegte es durch Fotos, die sich nach meiner Recherche als echt erwiesen. Weiterhin behauptete er: Er willigte zur Eheschließung seiner Freundin mit mir ein, damit sie nach Erhalt eines AT und er so oft wie gewünscht nach Europa reisen könnten. An einer Ehe mit mir war sie nie interessiert.

Per Videochat stellte ich meine Frau zur Rede: Entweder du dementierst das, handschriftlich mit Unterschrift, fotografierst es zusammen mit deinem Reisepass - oder du bestätigst es in gleicher Machart.
Gleichzeitig ließ ich ihr die Aussagen ihres Freundes per Messenger zukommen. Sie verstand, Ausreden oder Lügen halfen nichts, also bestätigte sie den ganzen Vorfall.

Beide Aussagen ließ ich von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen.

Ich sandte ihr Original und die Übersetzung an die dt. Botschaft nach Moskau per eMail. Man hatte sie vorgeladen und annullierte das Visum zur Familienzusammenführung. Auch davon erhielt ein eine Fotokopie per Messenger.

Im nächsten Schritt ließ ich mir von ihr folgende Bestätigung zukommen: Ich, die Unterzeichnende, bestätige, dass ich mit Aufhebung der am ... Datum ... in ... Stadt ... geschlossenen Ehe mit Herrn ... mir ... ausdrücklich zustimme. Handschriftlich, unterschrieben und den Reisepass mit auf der Ablichtung.
Auch dies ließ ich ins Deutsche Übersetzen.

Unsere Übersetzerin , die bei Anmeldung zur Eheschließung und der Eheschließung dabei war, benannte meine "Ehe"Frau als Post-Zustellbevollmächtigte. Das ist sehr wichtig, damit später das Gericht eine dt. Adresse zur Zustellung der Eheaufhebung zustellen kann. Ansonsten würde sich das Verfahren über viele Monate hinziehen.

So ausgerüstet wandte ich mich an eine Anwaltskanzlei. Im Gepäck die beiden Bestätigungen (Ehe nur wegen AT), die Zustimmung zur Eheaufhebung, die Zustellvollmacht sowie unsere dt. Eheurkunde.

Fragen:
Wie lange dauert das Eheaufhebungsverfahren?
In unserem Falle, die Frau war hier nie gemeldet (Wohnsitz), wir haben keine gemeinsamen Kinder, nach der Eheschließung hielt sich meine Frau nur noch ca 10 Tage bis zum Rückflug hier auf. Dann nicht mehr. Versorgungsausgleich etc fällt damit weg.
Ich wohne in einer kleinen Stadt, nicht in einem Ballungsraum.
Die Kanzlei geht von 3 - 5 Monaten aus.

Was kostet das Verfahren?
Mein Nettoeinkommen plus das meiner "Ehe"Frau zusammen, mal Faktor 3. Aus diesem Produkt berechnet sich die Anwaltskosten.
Man kann von 1.000 bis 1.500 Euro ausgehen.
Die Gerichtskosten schätzt die Anwaltskanzlei auf etwa 500 - 700 Euro. Zusammen cirka 2.000 Euro.

Was passiert danach?
Der Aufhebungsbeschluss geht automatisch ans zuständige Standesamt. Dort wird diese Ehe gelöscht im Register, quasi wie ausradiert. Rückwirkend. Allerdings: Den Status "Single" oder unverheiratet erhält man nicht, gab es keine Vorehen. Ich glaube es gibt einen Vermerk "eAh" oder so ähnlich.
Gab es Vorehe(n), dann ist die letzte geschiedene Ehefrau, erneut die letzte "Ex" in diesem Standesamtsregister.
Weiterhin ergeht der Beschluss an den Post-Zustellbevollmächtigten (zur Weiterleitung an den ausländischen aufgehobenen Ehepartner. Er (meist eine Frau) hat in ihrer Heimat den gemeinsamen Familiennamen wieder abzulegen. Weil die Namensänderung durch Wegfall der ganzen Ehe auch weggefallen ist. Hieß die russische Frau vorher "Smirnova" und nach der dt. Eheschließung "Müller", dann hat sie in ihrem Standesamt, Passstelle und überall, die Rückkehr zu "Smirnova" zu veranlassen.

Beispiel 4 (Anlass zur Eheaufhebung):
Falls seiner Frau z.Bsp die Tätigkeit der Prostitution nachgewiesen werden kann. Auch das ist ein Grund zur Eheaufhebung.

Anzeichen dazu. Besucht der Deutsche seine Freundin/Verlobte in ihrer Heimat und stellt fest: Die Frau lebt eindeutig über ihre Verhältnisse. Klartext: Die Frau verdient ~70.000 Rubel p.m. (700 Euro) Ihre Whg ist ihr Eigentum, teures iPhone, hochwertige Küche, teures Notebook, Pelzmantel, eigener Wagen, hochpreisige Waschmaschine, viele Reisen in unterschiedliche Länder (Stempel im Reisepass) u.s.w.  Beliebte Ausrede: Mein Sohn/meine Tochter unterstützt mich. ( yes, und die Erde ist ne Scheibe ).

Der letzte Absatz mag nach Lebensberatung klingen, ist es aber nicht. Kann das Beschriebe eindeutig nachgewiesen werden, durch persönliche Inaugenscheinnahme und Fotos, so ist das durchaus wichtig bei Punkt 4 zur Eheaufhebung.

Beispiel 5:
Der Ausländer gab (bis zur Eheschließung) an, er verdiene gut, die Wohnung gehöre ihm(ihr), die Rente wäre hoch, was sich hinterher als falsch ergibt. Das ist kein Grund zur Eheaufhebung. Siehe Einleitung oben in Kursivschrift

Was tun, entdeckt der Deutsche die Tatbestände seiner ausl. Ehefrau nach der Einreise derselben, d.h. auch nach Erhalt eines AT?
Ich weiß es nicht. Es hängt von der Länge des Zusammenlebens ab und kann uU  sehr schwierig bis unmöglich werden, die Ehe aufheben zu lassen.













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