Hallo zusammen,
ich habe meinen Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis (§ 18c AufenthG) im Januar 2026 per E-Mail eingereicht. Trotz mehrerer Nachfragen und der Festlegung einer Frist bis zur 2. Juniwoche habe ich bis heute weder einen Bescheid noch eine Rückmeldung erhalten.
Ich erfülle alle Voraussetzungen ((Beschäftigung seit mehr als 24 Monaten, Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18b seit mehr als 24 Monaten, Masterabschluss in Deutschland, Rentenbeiträge seit mehr als 24 Monaten,
B1, Leben für Deutschland usw.).
Ich lebe seit mehr als 6 Jahren in Deutschland.
Zudem ist meine Frau schwanger (Entbindungstermin steht kurz bevor), sodass die Entscheidung für mich zeitkritisch ist (mögliche Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit des Kindes gemäß § 4 Abs. 3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes).
Ich habe nun:
eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO)
sowie zusätzlich einen Antrag auf beschleunigtes Verfahren (§ 123 VwGO)
gestellt.
👉 Hat jemand Erfahrung damit, ob ein Antrag auf beschleunigtes Verfahren in einem solchen Fall (Baby + Aufenthaltsgenehmigung) Erfolg haben kann?
Vielen Dank!