Hallo zusammen,
ich würde mich sehr über eure fachliche Einschätzung zu meiner Situation freuen. Es geht um die Frage, ob ein früherer Aufenthalt im Kindergartenalter nach § 12b Abs. 2
StAG auf die geforderten 5 Jahre für die Einbürgerung angerechnet werden kann.
Mein zeitlicher Ablauf:
2005 – 2007: Aufenthalt in Deutschland (Kronberg) mit meinen Eltern. Ich war damals 3 bis 5 Jahre alt und im Kindergarten. (Hinweis: Wir sind 2007 in die Türkei zurückgekehrt. Das Melderegister zeigt fälschlicherweise eine Abmeldung in 2008 an, vermutlich von Amts wegen. Ich würde für den Antrag aber natürlich die echten Daten von 2007 angeben).
2007 – 2024: Leben, Schule und Bachelor in der Türkei. Ich war auch mehrmals in Deutschland fürs mehrere Praktika aber die waren weniger als 90 Tagen.
Seit knapp 2 Jahren (2024): Zurück in Deutschland für mein Masterstudium (aktueller Aufenthaltstitel § 16b).
Demnächst: Ich werde zeitnah eine bezahlte Promotion (interner Arbeitsvertrag) beginnen und in einen § 18d (oder § 18b) wechseln.
Mein Integrationsstand:
Ich habe ein aktuelles TestDaF C1-Zertifikat. Den Grundstein für meine Deutschkenntnisse habe ich in meinen ersten Jahren in Deutschland gelegt und die Sprache trotz der langen Abwesenheit auf diesem hohen Niveau beibehalten.
Meine Überlegung / Frage:
Sobald ich den § 18d in den Händen halte, ist mein Aufenthaltstitel einbürgerungsfähig. Da mir dann noch ca. 3 Jahre bis zur regulären 5-Jahres-Frist fehlen, würde ich gerne wissen, ob ich die ca. 1,5 bis 2 Jahre aus meiner Kindheit (2005-2007) anrechnen lassen kann.
Meine Argumentation wäre, dass der damalige Aufenthalt durch den Erwerb und dauerhaften Erhalt der Sprache (C1) eine nachhaltige integrierende Wirkung hatte.
Wie bewerten Einbürgerungsbehörden in der Praxis die "integrierende Wirkung" bei Kleinkindern (Kindergarten)?
Ist die Unterbrechung von über 15 Jahren ein absolutes K.-o.-Kriterium für die Anrechnung nach § 12b Abs. 2
StAG, auch wenn die Sprache erhalten blieb?
Macht es überhaupt Sinn, diesen Weg zu versuchen, oder raten Sie mir, einfach abzuwarten, bis ich die 5 Jahre durch Master + Promotion ununterbrochen voll habe?
Vielen Dank im Voraus für Ihre ehrliche Einschätzung!