Zitat aus Tacheles Newsletter:
"Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Asylregelleistungen für zu
niedrig und somit Verfassungswidrig, ordnet aber keine Nachzahlung an
Das BVerfG hat mit dem am 22.05.2026 veröffentlichten Beschluss
(Beschluss vom 15.04.2026 – 1 BvL 5/21) die AsylbLG-Regelleistungen für
geduldete Geflüchtete für den Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 20.
August 2019 als verfassungswidrig zu niedrig (15–30 EUR) eingestuft.
Nachzahlungen gibt es jedoch nicht, weil nach Auffassung des Gerichts
keine evidente Bedarfsunterdeckung vorgelegen habe …
Die Ansparanteile (z. B. für Computer, Fernseher, Hobbygeräte etc.)
dürften gestrichen werden, weil innerhalb von 15 Monaten ohnehin keine
relevanten Ansparungen zu erzielen gewesen wären. Das Motto des BVerfG:
Eine verfassungswidrige Regelung ist für die Betroffenen am Ende offenbar
immer noch besser als gar keine Regelung.
Dazu eine hervorragende erste Einschätzung von RA Volker Gerloff:
https://t1p.de/pw1wxDer Beschluss des BVerfG:
https://t1p.de/oy3ji Eine Einschätzung in LTO:
https://t1p.de/c4hi8 Stellungnahme von Pro Asyl:
https://t1p.de/2gr41 Eine Einschätzung im nd:
https://t1p.de/hdfbz Kommentar im Tagesspiegel: „Das Urteil ist eine Warnung für Schwarz-Rot“:
https://t1p.de/il3dq" Zitat-Ende