Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ende des Studiums und wie weiter? (Gelesen: 554 mal)
lottchen
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.495
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ende des Studiums und wie weiter?
14.05.2026 um 15:39:01
 
Herr H aus Indien hat eine AE als Student (Architectural and Cultural Heritage) und macht seinen Master (ein englischsprachiges Studium) als "Master of Arts". Im Spätsommer sollte er seinen Abschluß haben. Momentan jobt er nebenbei als Kellner mit Minijob. Jetzt hat er ein Jobangebot in D 500km vom Studienort entfernt bekommen (ich weiß leider momentan nicht ob Teilzeit oder Vollzeit). Einsatzort wäre wohl (teilweise) Österreich. Und er müsste selbstständig tätig sein. Mal davon abgesehen, dass ich keine Ahnung habe, wie er bei dieser Konstellation überhaupt seine Masterarbeit schreiben will - geht das überhaupt?

1. Darf er als Student selbstständig tätig sein?
2. Darf er mit deutscher AE in Österreich arbeiten? Ich dachte nein. Oder gibt das da Möglichkeiten?
3. Kann er jetzt seine AE wechseln zu einer als Fachkraft (und das Studium nebenbei zuende führen oder auch nicht)? Er hat bereits einen Abschluß als Architekt aus Indien und früher auch schon in Dubai in seinem Job gearbeitet.
4. Wenn er sein Studium erst zuende führt, dann eine AE zur Arbeitssuche für 18 Monate bekommt - kann er dann selbstständig tätig sein? Oder benötigt er unbedingt einen Angestelltenjob um eine AE oder eine Blue Card zu erhalten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.749

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ende des Studiums und wie weiter?
Antwort #1 - 14.05.2026 um 20:20:08
 
1. nein. Er  muss eine Erlaubnis beantragen.
2. Nein. Er braucht eine Erlaubnis.
3. Nein. Nur mit Arbeitsvertrag als Architekt.
4. Nein. Er braucht eine Erlaubnis zur Selbständigkeit. Aber für den Aufenthaltstitel 18a / 18b / 18g einen Arbeitsvertrag.

Selbständigkeit besser erst, wenn er die Niederlassungserlaubnis hat. Er sollte den normalen Weg gegen und diesen Vertrag einfach sausen lassen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
dim4ik
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.037

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ende des Studiums und wie weiter?
Antwort #2 - 15.05.2026 um 09:40:43
 
reinhard schrieb am 14.05.2026 um 20:20:08:
3. Nein. Nur mit Arbeitsvertrag als Architekt.

Dem würde ich widersprechen. Wenn sein indischer Abschluss in Deutschland anerkannt ist, kann er sehr wohl jetzt schon eine AE § 18b bzw. eine BC damit erhalten, da beides Anspruchs-AE sind.

Generell stimme ich dir wg. Selbstständigkeit völlig zu: dafür wird es keinen § 18b bzw. BC geben, evtl. § 21, aber dann ist der Weg zur NE viel heikler. Also lieber erst 2-3 Jahre als Arbeitnehmer arbeiten, die NE bekommen und dann kann man sich ohne aufenthaltsrechtliche Risiken selbstständig machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alana
Junior Top-Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 222
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ende des Studiums und wie weiter?
Antwort #3 - 20.05.2026 um 00:48:49
 
Mal unabhängig von der Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit: Hier sollte er auch vorsichtig sein, ob das Konstrukt unter Scheinselbständigkeit fälltt. "Job", "Einsatzort" und Selbständigkeit passen nicht wirklich zusammen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema