Fernweher schrieb am 17.05.2026 um 20:07:38:Nein? Das heißt, ich kann einen Integrationskurs nicht für ein Jahr voranmelden?
ich weiss nicht, wie weit im Voraus der Kursanbieter Anmeldungen annimmt.
ABer er braucht den Berechtigungsschein oder die Verpflichtung, denn der Kurs wird subventioniert vom Staat --- und der Kursanbieter will sein Geld für den Kurs. Ggf. kann man da auch privat rein, musst du aber mit dem Anbieter klären.
Fernweher schrieb am 17.05.2026 um 20:07:38: eher 50/50, manche sprechen in englischer und manche in deutscher Sprache.
Normalerweise sollte die
ABH einer Arbeitsaufnahme Prioriät einräumen, vor allem wenn es um "qualifizierte" Arbeit geht und da überweigend Deutsch und oder Englisch gesprochen wird.
Die Entscheidung liegt dann bei der
ABHFernweher schrieb am 17.05.2026 um 20:07:38:3 Jahre beantragt. Viele ABHs geben aber trotzdem nur ein Jahr --- man kann da widersprechen. Dann muss die
ABH als Begründung abernoch geringe Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Ehe (Scheinehe) vorbringen.
Und wie leite ich einen solchen Widerspruch ein?
Deine Frau beantragt 3 Jahre. Wenn nir ein Jahr oder zwei Jahre gegeben werden, ist der Antrag deiner Frau auf 3 Jahre zumindest zum Teil abgelehnt worden. Auch eine Teilablehnung sollte eine Belehrung enthalten, wie eann und wo ein Widerspruch möglich ist. Wird ihr einfach nur der
AT mit einem oder zwei Jahren übergeben, kannst du dann einen Widerspruch in der
ABH zu Protokoll geben oder als 3 Zeiler formulieren. Dafür wäre es gut, wenn du eine Kopie des Antrags mit den 3 Jahren noch irgendwo hast.
Ich kenne es so, dass die
ABH zum Teil dann im Antrag selber die 3 durchstreich und mit eins oder zwei ersetzt, aber nur nach Rücksprache mit Euch, also wenn Ihr akzeptiert. Dann kein Widerspruch möglich/sinnvoll.
Fernweher schrieb am 17.05.2026 um 20:07:38:Wie kann ich Zweifel einer Scheinehe beseitigen? Mit Bildern?
ja, zum Beispiel --- bei *Zweifeln*
ich schrieb "geringe Zweifel" ... das war nicht ganz richtig, es geht um "Restzweifel".
Wenn/Solange die Eheführung bezweifelt wird (Zweifel!), wird erst gar kein Visum und
AT gegeben.
Was genau Restzweifel sind --- keine Ahnung, die Behörde ist dann nicht restlos überzeugt.
Zu Online I-Kursen:
Ich persönlich kenne das nicht, und nach meinem Verständniss gehört zur Integration euch eine Präsens und Interaktion mit anderen; wenn das von der
BAMF vermittelt wird, sollten diese dann auch o.k. sein.