Bin seit gut 2 Jahren mit einer Thailänderin verheiratet. Sie ist brav zur Schule gegangen, hat gefühlt Tag und Nacht gelernt, aber den
B1 Abschluss leider nicht geschafft. Nicht falsch verstehen, ich möchte auch, dass sie deutsch sprechen kann, aber sie tut sich offensichtlich sehr schwer und hat panische Prüfungsangst. Vor der Prüfung konnte sie wochenlang nicht mehr richtig schlafen und hat schon bei der Probeprüfung am ganzen Körper gezittert und kaum ein Wort rausgebracht. Test "Leben in Deutschland" hat sie fast mit Höchstpunktzahl abgeschlossen. Ist aber ja Multiple Choice und es gibt nur eine gewisse Anzahl an Fragen. Also reine Fleißarbeit.
Vor wenigen Tagen wegen Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung beim Landratsamt gewesen. Wurde nur bis Mitte nächsten Jahres verlängert, weil da der Reisepass abläuft. Uns wurde gesagt, sie müsse weiter zur Schule gehen und zwar so lange, bis sie den B1-Abschluss in der Tasche hat. Tut sie das nicht, wird ihre Aufenthaltsgenehmigung irgendwann nicht mehr verlängert.
Habe mich mit der Chefin per E-Mail in Verbindung gesetzt und einen Auszug der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26.10.2009 beigefügt.
Da steht unter 8.3.1.2 (Seite 64):
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001....Die Teilnahme am Integrationskurs ist nach § 14 Absatz 5 Satz 2
IntV ordnungsgemäß, wenn der Ausländer so regelmäßig am Kurs teilnimmt, dass ein Kurserfolg möglich ist und der Lernerfolg insbesondere nicht durch Kursabbruch oder häufige Nichtteilnahme gefährdet ist und er am Abschlusstest nach § 17 Absatz 1
IntV teilnimmt.....
.... Zur ordnungsgemäßen Teilnahme gehört daher auch die Teilnahme am Abschlusstest; auf eine erfolgreiche Teilnahme am Abschlusstest kommt es aber nicht an. Ziel ist es, dass der Teilnehmer durch die Teilnahme dokumentiert, dass er sich bemüht, ausreichende Sprachkenntnisse i. S. v. § 43 Absatz 3 i. V. m. § 3 Absatz 2
IntV zu erlangen.
Antwort:
Sehr geehrter Herr xxx,
Ihre Ehefrau wurde am xxx zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet. Die Teilnahme am Integrationskurs ist erfolgreich im Sinne von § 43 Absatz 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes, wenn im Sprachtest das Sprachniveau
B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen und im Test "Leben in Deutschland" die für das Bestehen des Orientierungskurses notwendige Punktzahl erreicht ist, § 17 Abs. 2 S. 1 Integrationskursverordnung (IntV).
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist das anerkannte Sprachzertifikat
B1 und der Test "Leben in Deutschland"/Einbürgerungstest zwingende Voraussetzung.
Solange Ihre Ehefrau diese Prüfungen nicht besteht, muss sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilnehmen. In § 14 Abs. 6 Satz 2
IntV ist geregelt, wann eine Teilnahme an einem Integrationskurs ordnungsgemäß ist. Sie setzt eine so regelmäßige Kursteilnahme voraus, dass ein Kurserfolg möglich ist. Darüber hinaus ist die Teilnahme am Abschlusstest (§ 17 Abs. 1 IntV) zwingend erforderlich. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist das Bestehen des Abschlusstests nicht erforderlich .
Allerdings ist gemäß § 8 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis festzustellen, ob der Ausländer seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs nachgekommen ist. Aus diesem Grund werden wir beim nächsten Verlängerungsantrag Ihrer Ehefrau prüfen müssen, ob eine ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs stattfindet. Da Ihre Ehefrau den Integrationskurs noch nicht erfolgreich bestanden hat und zuletzt im Jahr 2025 daran teilgenommen hat, muss sie weiterhin ordnungsgemäß daran teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mir ist klar, dass es ohne
B1 keine Niederlassungserlaubnis gibt und die Aufenthaltsgenehmigung dann alle paar Jahre verlängert werden muss. Aber können die meine Frau jetzt ewig lang quälen, wenn sie den Test nicht besteht?
Unser Lebensmittelpunkt ist für ca. 4 Monate im Jahr Thailand. Wenn sie den Kurs X mal machen muss, können wir uns das für die nächsten Jahre abschminken. Bin 62 Jahre alt und sie 50. Das Leben ist kurz und da muss man Prioritäten setzen.
Danke