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Urkundenprüfung (Gelesen: 513 mal)
Neuhier100
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.05.2026 um 15:44:29
 
Weil mein Mann seit mittlerweile 2 Jahren auf der Warteliste steht, um ein Visum zur Familienzusammenführung in Nigeria zu beantragen, wollen wir jetzt schon mal die nötige Urkundenprüfung über das Standesamt einleiten.
Wir haben aber etwas Angst, dass es Probleme gibt, wenn er dann endlich den Termin für das Visum hat. Er hat dann ja nur Kopien und keine Originalunterlagen.  Kennt sich jemand damit aus? Reicht der Verweis auf die laufende Prüfung und er kann trotzdem das Visum beantragen? Wir wollen auf keinen Fall nochmal 2 Jahre auf einen Termin warten. Habe das Konsulat angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.
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Mannlich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 09.05.2026 um 09:04:51
 
Ich wundere mich, weshalb die Anderen , die es 100%ig wissen, noch nichts schrieben?

Kann nur aus eigener Sache berichten:
Bei Urkundenprüfung, abgegeben beim dt. Standesamt,
müssen Originale vorgelegt werden, das weißt du schon.
Wie sieht das mit dem Reisepass aus?
Wie mit der Unterschrift zur Beantragung, will sagen,
muss dein Mann nicht persönlich den Antrag auf Überprüfung
vor dem Standesbeamten unterschreiben?

Der Standesbeamte ist berechtigt den Reisepass für
standesamtliche Vorgänge beglaubigt zu kopieren.
Mit einer Kopie wird er sich nicht zufrieden geben ( vermute ich ).
Tja und die Botschaft verlangt Originale.

Jetzt denke ich nach ... also bei uns war die Urkundenprüfung
vor Beantragung eines FZF Visums.
Bei euch noch nicht geschehen, vllt ist das der Grund weshalb
die Konsularabteilung nicht reagiert? Weil sie nicht reagieren kann ?

Mein Rat: Frage dochmal deinen Standesbeamten.

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Neuhier100
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.05.2026 um 12:06:30
 
Wir haben eine beglaubigte Kopie vom Reisepass abgegeben. Das reicht. Das Standesamt konnte mir nichts dazu sagen wie es bei der Visumsbeantragung abläuft. Deshalb ja die Frage vorab ans Konsulat. Die Urkundenprüfung wurde noch nicht gestartet, das passiert aber bald. Noch könnte ich mir die Unterlagen zurück geben lassen. Aber eigentlich wollen wir ja Zeit sparen und nicht bis zum Visumstermin warten.
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Aras
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Antwort #3 - 09.05.2026 um 14:06:40
 
@Maennlich

Du hast ne Russin geheiratet. Für Russland gibt es keine Urkundenüberprüfung. Wahrscheinlich verwechselst du es mit dem Befreiungsverfahren für das Ehefähigkeitszeugnis beim OLG.

@Neuhier100

Du beantragst die Nachbeurkundung der Eheschließung und gibst dem Standesamt halt die Geburtsurkunde vom Ehemann und die Eheurkunde zur Urkundenüberprüfung. Die Botschaft wird ja einen Vorgang eröffnen und ein Aktenzeichen geben. Lass dir das Aktenzeichen geben. Wenn dein Mann seinen Termin hat, dann soll er einfach das Aktenzeichen geben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Neuhier100
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.05.2026 um 14:59:03
 
@Aras danke, allerdings haben wir ja keinen direkten Kontakt zur Botschaft, um nach dem Aktenzeichen zu fragen. Das Standesamt schickt ja die Unterlagen dahin.
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Aras
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Antwort #5 - 09.05.2026 um 15:06:05
 
Ja aber das Standesamt wird das Aktenzeichen haben etc.
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 09.05.2026 um 15:16:38
 
Ich hoffe.
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Antwort #7 - 10.05.2026 um 03:16:43
 
Aras schrieb am 09.05.2026 um 14:06:40:
Wahrscheinlich verwechselst du es mit dem Befreiungsverfahren 


Ach ja du hast recht. Sry, ich wollte nur hilfreich sein. Wieder nichts ...
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