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Legalisierung von Dokumenten (Gelesen: 348 mal)
Georg_KG
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30.04.2026 um 10:34:36
 
Hallo zusammen,
ich weiß nicht so recht, ob man mir mit meiner Frage hier helfen kann, aber ich versuche es mal... Also, folgender Sachverhalt:
Die jüngere Schwester meiner iranischen Ehefrau soll nach Europa kommen (vorzugsweise Deutschland oder Österreich). Die beste Möglichkeit dafür sehen wir in einem Masterstudium. Da die deutsche Botschaft Teheran bis auf Weiteres geschlossen ist und die aktuelle Lage im Iran keine vernünftige Vorbereitung erlaubt, ist sie diesbezüglich nach Armenien ausgereist. Sie macht dort aktuell einen Englischkurs, der sie auf die IELTS-Prüfung vorbereitet. Mit einem armenischen Aufenthaltstitel ist es ihr möglich, sich auch bei der deutschen Botschaft in Yerevan um ein Visum zu bewerben. Nun gibt es aber das Problem, dass sie ihre Universitätszeugnisse aus dem Iran legalisieren muss. Die Legalisierung muss innerhalb des Irans erfolgen, was zwar umständlich, aber möglich ist. Das Problem was sich aber ergibt ist, dass die Legalisierung mit einem Stempel der deutschen Botschaft bestätigt werden muss. Ist dies auch bei der deutschen Botschaft in Yerevan möglich, oder muss die Bestätigung durch die deutsche Botschaft in Teheran erfolgen, denn die ist bis auf Weiteres geschlossen und aufgrund der unsicheren politischen Lage ist auch nicht absehbar, wann sie wieder öffnen wird...
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Antwort #1 - 30.04.2026 um 15:11:27
 
Georg_KG schrieb am 30.04.2026 um 10:34:36:
Die Legalisierung muss innerhalb des Irans erfolgen, was zwar umständlich, aber möglich ist. Das Problem was sich aber ergibt ist, dass die Legalisierung mit einem Stempel der deutschen Botschaft bestätigt werden muss.

du verstehst es falsch.

Zitat:
Die Legalisierung muss innerhalb des Irans erfolgen, was zwar umständlich, aber möglich ist.

Wenn du damit einen  Vorgang bei Iranischen Behörden meinst:
das ist nicht die Legalisation, sondern die Vorbeglaubigung der Urkunden durch bestimmte inländische (hier Iran) Organe.
Da kommen auf bestehende Urkunden nochmal Stempel und Unterschriften drauf, die in der deutschen Botschaft hinterelgt (bekannt) sind.

Georg_KG schrieb am 30.04.2026 um 10:34:36:
dass die Legalisierung mit einem Stempel der deutschen Botschaft bestätigt werden muss.

das ist dann die eigentliche Legalisation (nicht eine Bestätigung). Die Botschaft gleicht Stempel/Siegel und Unterschrift mit den hinterelgten Vorlagen ab und legalisiert die Urkunde für Deutschland.


Georg_KG schrieb am 30.04.2026 um 10:34:36:
Ist dies auch bei der deutschen Botschaft in Yerevan möglich,

und jetzt ist wohl klar, dass eine andere Botschaft (hier Yerevan) keine iranischen (oder andere nicht-armenische Urkunden) legalisieren kann ... die haben nicht die Muster der nicht-armenischen (hier iranischen) Stempel/Unterschriften.

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Georg_KG
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Antwort #2 - 30.04.2026 um 17:09:03
 
erne schrieb am 30.04.2026 um 15:11:27:
du verstehst es falsch.

Wenn du damit einen  Vorgang bei Iranischen Behörden meinst:
das ist nicht die Legalisation, sondern die Vorbeglaubigung der Urkunden durch bestimmte inländische (hier Iran) Organe.
Da kommen auf bestehende Urkunden nochmal Stempel und Unterschriften drauf, die in der deutschen Botschaft hinterelgt (bekannt) sind.

das ist dann die eigentliche Legalisation (nicht eine Bestätigung). Die Botschaft gleicht Stempel/Siegel und Unterschrift mit den hinterelgten Vorlagen ab und legalisiert die Urkunde für Deutschland.


und jetzt ist wohl klar, dass eine andere Botschaft (hier Yerevan) keine iranischen (oder andere nicht-armenische Urkunden) legalisieren kann ... die haben nicht die Muster der nicht-armenischen (hier iranischen) Stempel/Unterschriften.


Ok, alles klar... Verstehe... Glücklicherweise scheint es mittlerweile bei Unis die Möglichkeit zu geben, dass die Zeugnisse in Deutschland amtlich übersetzt und durch einen Notar beglaubigt werden können...
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Georg_KG
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Antwort #3 - 30.04.2026 um 17:46:43
 
Noch eine weitere Frage... Wie gesagt bieten Unis mittlerweile an, dass eine amtlich beglaubigte Übersetzung und eine notarielle Beglaubigung in Deutschland möglich ist. Die Schwester meiner Frau hat aber aktuell natürlich keine Möglichkeit für eine notarielle Beglaubigung persönlich in Deutschland zu erscheinen... Wie kann man das machen? Ich kann natürlich das Dokument aus Armenien nach Deutschland bringen und hier amtlich übersetzten lassen, der Haken ist aber die persönliche Anwesenheit...
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Antwort #4 - 30.04.2026 um 20:18:57
 
Das ist dann immer noch keine Legalisation. Laut Homepage der Botschaft Teheran sind die Mitarbeiter im Ausland, die Botschaft ist aber noch mit dem Kontaktformular zu erreichen.

Ich würde da an deiner Stelle einfach nachfragen, wie die Legalisationsverfahren aktuell von statten gehen. Wenn die komplett gestoppt sind würde das da für gewöhnlich nämlich irgendwo auf deren Homepage ausgeführt sein.
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Georg_KG
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Antwort #5 - 30.04.2026 um 21:25:05
 
Puncherfaust schrieb am 30.04.2026 um 20:18:57:
Das ist dann immer noch keine Legalisation. Laut Homepage der Botschaft Teheran sind die Mitarbeiter im Ausland, die Botschaft ist aber noch mit dem Kontaktformular zu erreichen.

Ich würde da an deiner Stelle einfach nachfragen, wie die Legalisationsverfahren aktuell von statten gehen. Wenn die komplett gestoppt sind würde das da für gewöhnlich nämlich irgendwo auf deren Homepage ausgeführt sein.


Schon klar... Ich werde mal schreiben, aber ich denke, dass die einfach sagen werden Pech gehabt. Auf der Homepage der deutschen Botschaft Teheran steht: Anträge für die Legalisation iranischer Urkunden können nicht angenommen oder bearbeitet werden. Gleiches gilt für sonstige konsularische Dienstleistungen wie Beurkundungen, Kopiebeglaubigungen u.a.
und weiter heißt es: Termine, die aufgrund der vorübergehenden Schließung der Rechts- und Konsularabteilung nicht wahrgenommen werden konnten bzw. von der Botschaft storniert wurden, werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Rechts- und Konsularabteilung wird sich hierzu mit den Betroffenen in Verbindung setzen, sobald die Lage es wieder zulässt.
Das heißt, dass im Prinzip die Möglichkeit iranische Urkunden für jemanden zu legalisieren, der vorher noch keinen Termin hatte, auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben worden sind... weinend weinend weinend
Was ich meinte ist, dass zumindest die TU München, iranische Zeugnisse ausnahmsweise auch ohne Legalisation akzeptiert...
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