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Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte (Gelesen: 492 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte – Termin zur Bestellung des eAT erhalten. Was ist mit dem Ehepartner?
dadak33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte
24.04.2026 um 21:50:08
 
Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragt und alle erforderlichen Dokumente online hochgeladen. Im Antragsprozess habe ich auch die Daten meiner Frau angegeben. Da auf der Website stand, dass für Familienangehörige kein separater Antrag erforderlich sei, habe ich für sie keinen eigenen Prozess gestartet.

Nun habe ich eine E-Mail erhalten: Ich wurde zu einem Termin eingeladen, um den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) zu bestellen.

Dazu habe ich zwei Fragen:

Kann ich davon ausgehen, dass mein Visum/meine Aufenthaltserlaubnis damit offiziell genehmigt wurde?
Gilt diese Einladung bzw. Genehmigung automatisch auch für meine Frau, da ich sie im Antrag angegeben habe? Oder muss sie separat etwas unternehmen?
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß, wie die Behörden hier normalerweise verfahren?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
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« Zuletzt geändert: 27.04.2026 um 15:51:18 von Daddy »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 25.04.2026 um 12:43:37
 
Ein Visum kannst Du nicht erhalten, da das nur von der Botschaft im Ausland gegeben werden kann.

Wenn Du einen Termin zur Bestellung des eAT bekommen hast, wird da ein eAT bestellt. Falls Deine Frau auch einen bekommen soll, wird sie eine Einladung erhalten.
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dadak33
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: aa
Antwort #2 - 25.04.2026 um 15:36:55
 
Wir leben bereits in Deutschland. Wir haben den Statuswechsel beantragt und die Unterlagen an das LEA geschickt. Daraufhin haben wir direkt einen Termin für den eAT erhalten, ohne dass weitere Dokumente von uns angefordert wurden.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.04.2026 um 16:58:26
 
dadak33 schrieb am 25.04.2026 um 15:36:55:
Wir haben den Statuswechsel beantragt

Ihr beide?
Oben hast du geschrieben:
ich habe vor kurzem eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragt

Will deine Frau denn auch ihren Status wechseln?

Nimm doch den Termin wahr, der DIR in der Einladung genannt wurde.
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dadak33
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.04.2026 um 21:12:39
 
Hallo zusammen,

ich lebe seit 3 Jahren mit meiner Familie in Berlin (Schutzstatus nach § 24). Nun habe ich für mich einen Antrag auf einen regulären Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit gestellt.

Gemäß den Hinweisen des Landesamtes für Einwanderung (LEA) Berlin habe ich für meinen Ehemann keinen separaten Antrag gestellt, da es auf der Webseite heißt:

"Wenn Ihr Ehepartner und Ihr Kind mit Ihnen in Berlin leben und eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, stellen Sie bitte keinen separaten Antrag und buchen Sie keinen Termin für sie. Es reicht aus, Ihre Familienangehörigen in den entsprechenden Abschnitten des Online-Antrags hinzuzufügen."

Ich habe alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen und nun nach einer Woche einen Termin für die Erteilung des eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) erhalten. In der Terminbestätigung wird mein Mann jedoch nicht explizit erwähnt.

Dazu habe ich zwei Fragen:

Kann ich davon ausgehen, dass mein Visumswechsel bereits vorab genehmigt wurde, da ich direkt einen Termin zur Erteilung erhalten habe?

Wird mein Mann bei diesem Termin ebenfalls seinen eAT erhalten, obwohl er in der Bestätigung nicht namentlich aufgeführt ist?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem LEA Berlin gemacht? Vielen Dank für eure Hilfe!
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 29.04.2026 um 11:04:20
 
dadak33 schrieb am 28.04.2026 um 21:12:39:
einen Termin für die Erteilung des eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) erhalten.

ich würde hier davon ausgehen, dass hier noch kein eAT ausgehändigt wird, sondern erst beantragt wird.
Dakannst du dann auch gleich klären (Frage), wie ist mit Mann und Kindern aussieht

dadak33 schrieb am 28.04.2026 um 21:12:39:
Wird mein Mann bei diesem Termin ebenfalls seinen eAT erhalten,

nein, sicher nicht -- ohne Antrag geht nichts. siehe oben
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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SimonB
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Antwort #6 - 29.04.2026 um 12:09:50
 
dadak33 schrieb am 28.04.2026 um 21:12:39:
Wird mein Mann bei diesem Termin ebenfalls seinen eAT erhalten, 

Bitte sortiert doch vor dem Termin nochmal selbst, wer für wen eine Änderung des AT beantragt hat.

Am 24.4. hast du für deine Frau gefragt.
Und es geht auch wieder nicht um einen Visumwechsel.
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