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§ 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG und Nachzug sonstiger Angehöriger (Gelesen: 3.968 mal)
Peter Win
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: afghanisch
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Antwort #30 - 05.06.2026 um 12:31:57
 
SimonB schrieb am 05.06.2026 um 11:18:49:
Das mag ja sein, dass die ABH das von dir verlangt.
Selbst, wenn alle Stellen deine Erwerbsunfähigkeit/volle Erwerbsminderung feststellen, hat das nichts mit Familiennachzug deiner sonstigen Angehörigen zu dir zu tun.
Was diese sonstigen Angehörigen selbst tun können, um nach D einreisen zu dürfen, wurde schon längst mehrfach erklärt.

Dein Facharzt mag ein guter Psychiater sein, aber du müsstest ihm verraten, wer da zu dir nachziehen soll. Dann erklärt er dir hoffentlich, für wen und was und warum gelten könnte.




Also wir beide sind weit weg voneinander.
Sie schreiben etwas anderes.
Der Arzt geht davon aus, dass mit diesem Aufenthalt die Familie welcher Art auch immer nachziehen kann.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 05.06.2026 um 13:36:14
 
Peter Win schrieb am 05.06.2026 um 12:31:57:
Also wir beide sind weit weg voneinander.

Kann schon sein.

Peter Win schrieb am 05.06.2026 um 12:31:57:
Der Arzt geht davon aus, dass mit diesem Aufenthalt die Familie welcher Art auch immer nachziehen kann.

Dann bleibt mir nur 1 Rat:
Mach gern alles weitere mit diesem Experten, der glaubt, ein solcher zu sein.

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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #32 - 05.06.2026 um 15:50:11
 
Peter Win schrieb am 05.06.2026 um 12:31:57:
die Familie welcher Art auch immer nachziehen kann. 

Eltern und Geschwister eines Volljährigen sind keine Familie im Sinne des AufenthG.
Also gibt es diesen Familiennachzug nicht. Unabhängig von Deinem Aufenthaltstitel, das gilt selbst für Deutsche.
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Peter Win
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #33 - 05.06.2026 um 20:35:01
 
Mag sein, dass es in Deutschland und nach deutschem Recht keine Familie ist, aber das ist nicht überall auf der Welt so.
Auch in Deutschland leben sehr viele Eltern bei ihren Erwachsenen Kindern, selbst wenn die Gesellschaft so ist, dass es nicht so familiär ist.

Was den Unterhalt und Finanzierung angeht, ist es so, dass wir von einem Mitglied einer Ausländer Kommission angegriffen worden, intim.
Leider kennen wir und kannten wir die Aufarbeitung nicht, so wie es in Deutschland üblich ist. Den Kopf Abschneiden auch nicht, daher sind wir daran erkrankt und haben die Ausbildung verloren und auch die Familie.
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Petersburger
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Antwort #34 - 05.06.2026 um 23:46:32
 
Peter Win schrieb am 05.06.2026 um 20:35:01:
Mag sein, dass es in Deutschland und nach deutschem Recht keine Familie ist, aber das ist nicht überall auf der Welt so.

Es geht hier nicht darum, was Deutschland als Familie betrachtet. Und auch  nicht um Maßstäbe irgendwo in der Welt.

Es geht ausschließlich um deutsches Recht, das einzige, was in Deutschland gilt - und was überall sonst in der Welt aus gutem Grund niemanden interessiert.

Dieses deutsche Recht legt fest, für welche Familienmitglieder und unter welchen Voraussetzungen Familiennachzug möglich ist.

Bitte lass uns darauf verzichten, Sinn oder Unsinn der Vorschriften zu diskutieren oder sie moralisch, philosophisch oder sonstwie zu bewerten.


Sicher vermute ich richtig, dass Dein Arzt Ratschläge von mir zu seinem Fachgebiet entschieden zurückweisen würde.
Richtig, ich bin kein Mediziner.
Ihm wird es aber sicher schwerfallen, mir seine Expertise für mein Fachgebiet zu begründen.

Da sollte er also genauso die Klappe halten wie ich zur Medizin - das Wecken nicht begründbarer Hoffnungen ist kaum jemals hilfreich.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Peter Win
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #35 - 06.06.2026 um 17:54:29
 
Petersburger schrieb am 05.06.2026 um 23:46:32:
Es geht hier nicht darum, was Deutschland als Familie betrachtet. Und auch  nicht um Maßstäbe irgendwo in der Welt.

Es geht ausschließlich um deutsches Recht, das einzige, was in Deutschland gilt - und was überall sonst in der Welt aus gutem Grund niemanden interessiert.

Dieses deutsche Recht legt fest, für welche Familienmitglieder und unter welchen Voraussetzungen Familiennachzug möglich ist.

Bitte lass uns darauf verzichten, Sinn oder Unsinn der Vorschriften zu diskutieren oder sie moralisch, philosophisch oder sonstwie zu bewerten.


Sicher vermute ich richtig, dass Dein Arzt Ratschläge von mir zu seinem Fachgebiet entschieden zurückweisen würde.
Richtig, ich bin kein Mediziner.
Ihm wird es aber sicher schwerfallen, mir seine Expertise für mein Fachgebiet zu begründen.

Da sollte er also genauso die Klappe halten wie ich zur Medizin - das Wecken nicht begründbarer Hoffnungen ist kaum jemals hilfreich.


Hallo Petersburger:
Dankeschön!
Hier in diesem Forum gibt es in der Tat Hirn und Verstand und Herr Petersburger ist der Beweis.
Schreiben Sie bitte doch ein Paar Zeilen an den Arzt und ich würde ihm diese ein Paar Zeilen und diese Nachricht, die Sie geschrieben haben, vorlegen.
Wäre Ihnen das möglich? Darf ich diesen und Ihre nächste Antwort an den Arzt  völlig anonym vorlegen? Auch diese Nachricht von gestern Abend ist genug.
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Petersburger
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Antwort #36 - 08.06.2026 um 09:39:33
 
Mehr als den Beitrag im Forum wirst Du dem Arzt von mir nicht zeigen können.

Ich wüsste auch nicht, was ich dem hinzufügen könnte.
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Peter Win
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Antwort #37 - 08.06.2026 um 11:52:01
 
Petersburger schrieb am 08.06.2026 um 09:39:33:
Mehr als den Beitrag im Forum wirst Du dem Arzt von mir nicht zeigen können.

Ich wüsste auch nicht, was ich dem hinzufügen könnte.


Dankeschön!
ich lege ihm den Beitrag vor.
Sehr gut haben Sie das geschrieben und gesagt!
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