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Noch ein Post über RP Darmstadt (Gelesen: 918 mal)
Themen Beschreibung: Bearbeitung des Einbürgerungsantrages
unlucky_hessian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.04.2026 um 10:19:41
 
Hallo zusammen,

Ich habe ein interessantes „Problem“ bei RP Darmstadt / Hessen. Eine Zusammenfassung meines bisherigen Verfahrensablaufs:

Jan 2025: Antragseingang beim RP, nach fast genau 3 Jahren Aufenthalt („Turbo“einbürgerung)

Oct 2025: „Turbo“ abgeschafft. Ich wurde zu diesem Zeitpunkt von einem hessischen MdL gesagt bekommen, dass das RP die Anträge auf Eis legen würde – also keine Ablehnungen. Das Bundesinnenministerium hat anscheinend (kein Beweis, nur Aussagen von einigen Bundeskoalition MdBs) auch den Behörden empfohlen, die Anträge so lange zurückzustellen, bis die 5-Jahres-Frist erreicht ist.

Mittlerweile beträgt die Wartezeit bis zum Bearbeitungsbeginn bei RP D 24+ Monate. Das heißt dass ich in Q1 2027 dran bin, zufällig auch gleich nach dem Erreichen der Fünfjahrefrist. Soweit so gut.

Gestern kam aber die Überraschung – zwei Briefe vom RP D, um mitzuteilen dass der Antrag nun bearbetet wird und auch ein Gebührenbescheid. Ich kann es nicht genug betonen: diese Schreiben vom RP D nach kaum 15 Monaten zu erhalten (zumindest ohne Klage) ist extrem ungewöhnlich.

Wie lässt sich das laut euch am einfachsten erklären?
Entweder

1. Priorisierung „einfacher“ Fälle – legal eingereist, ledig, Niederlassungserlaubnis, durchgehend gearbeitet ohne Leistungsbezug oder ungeklärte Identität oder andere Auffälligkeiten – obwohl sie wissen (oder nicht wissen?) dass ich aktuell nicht einbürgerungsberechtigt bin.

oder

2. Das RP bearbeitet den Antrag für die nächsten 6-9 Monate (laut anderen Bewerbern dauert es die Auslanderbehorde Frankfurt sowieso EWIG, die Ausländerakte / ihre Stellungnahme zu schicken), schickt die Urkunde an das Standesamt Frankfurt, und Frankfurt wiederum lässt mich erst im Jan 2027 die Urkunde abholen. Die Behörden müssen ja alle innerhalb 6 Monaten beantworten, sonst müssen die Sicherheitsprüfungen erneut durchgeführt werden. Die Urkunde könnte hingegen auch mit einer gewissen Verzögerung ausgehändigt werden.

oder

3. Das RP will iwie jetzt meinen Antrag „bearbeiten“, damit es den schnell ablehnen kann, um den eigenen Antragsstau zu reduzieren. Das wäre schlichtweg bösartig und gegen meine Erwartungen (und in Widerspruch zu den Aussagen der Abgeordneten stehend). In diesem Fall suche ich mir einen Rechtsanwalt aus, um die Entscheidung anzufechten.

Für jetzt werde ich die Gebührenüberweisung und auch die folgenden Schritte maximal verzögern (innerhalb der gesetzlichen Fristen der Mitwirkungspflicht), damit eine mögliche Ablehnung und der darauf folgende Rechtsstreit möglichst nahe an meinem 5-Jahres-Punkt liegen (im Moment sind es noch 9 Monate bis diese Frist erreicht wird).

Eure Meinungen zu 1, 2 oder 3 und andere Vorschläge würde ich gerne hören. Danke im Voraus.
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Antwort #1 - 12.04.2026 um 12:29:37
 
unlucky_hessian schrieb am 12.04.2026 um 10:19:41:
3. Das RP will iwie jetzt meinen Antrag „bearbeiten“, damit es den schnell ablehnen kann, um den eigenen Antragsstau zu reduzieren. Das wäre schlichtweg bösartig und gegen meine Erwartungen (und in Widerspruch zu den Aussagen der Abgeordneten stehend). In diesem Fall suche ich mir einen Rechtsanwalt aus, um die Entscheidung anzufechten.


Warum sollen die deinen Antrag ablehnen, vorausgesetzt du erfüllst die Anforderunge, wie festen Job, Dokumente komplett, keine Vorstrafen usw. Die Behörde wird dann eine Ermessensentscheidung treffen, ob alles paßt.
Sollte einer der Punkte abweichen, dann wäre deine Einbürgerung tatsächlich gefährdet.
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unlucky_hessian
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Antwort #2 - 12.04.2026 um 13:14:56
 
Einer aus USA schrieb am 12.04.2026 um 12:29:37:
Warum sollen die deinen Antrag ablehnen, vorausgesetzt du erfüllst die Anforderunge


Weil ich die Voraufenthaltszeit noch nicht erfülle. Aktuell bin ich hier in DE seit 4 Jahren und 3 Monate, also weniger als 5 Jahre. Eine Ermessensentscheidung macht hier auch wenig Sinn, da in meinem Fall keine Härtefallregel anwendbar ist und die "Turbo"regel ist ohne Übergangsklausel weggefallen.

Angesichts der Tatsache dass das RP D sich aktuell 24+ Monate Zeit gönnt, um mit der Bearbeitung anzufangen, ergibt sich die Frage, warum ich so "früh" diese Mitteilungen bekommen habe, insb. weil ich wie oben gesagt aktuell nicht einbürgerungsberechtigt bin.
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Einer aus USA
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Antwort #3 - 12.04.2026 um 13:49:35
 
unlucky_hessian schrieb am 12.04.2026 um 13:14:56:
Angesichts der Tatsache dass das RP D sich aktuell 24+ Monate Zeit gönnt, um mit der Bearbeitung anzufangen, ergibt sich die Frage, warum ich so "früh" diese Mitteilungen bekommen habe, insb. weil ich wie oben gesagt aktuell nicht einbürgerungsberechtigt bin. 


Ok, das verstehe ich. Entweder hast du Glück und deine Akte wurde zur weiteren Bearbeitung herangezogen, anstatt diese "24 Monate" wie es so fast üblich ist, zu erfahren.
Die Logik sagt, das die internen Überprüfungen von anderen Stellen eingetroffen und deine Akte somit entscheidungsreif ist.

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SimonB
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Antwort #4 - 12.04.2026 um 14:43:50
 
unlucky_hessian schrieb am 12.04.2026 um 10:19:41:
Wie lässt sich das laut euch am einfachsten erklären?

Ich versuche es:
Auch, wenn dein zuständiges RP ein Saftladen war und ist, wird es sich wohl an die aktuelle Rechtsgrundlage halten müssen. Einbürgerung nach § 10 (1) StAG.
Das hat dann weniger mit dem Saftladen und der evtl. noch immer behaupteten Überlastung zu tun, sondern leider ausnahmslos mit dem Politikwechsel. Daran können auch Insider nichts ändern.

unlucky_hessian schrieb am 12.04.2026 um 10:19:41:
Das heißt dass ich in Q1 2027 dran bin, 

Darauf sollte man das RP D nicht festnageln.
Wie es im RP D nun seit 11/25 tatsächlich organisiert wurde, könnte dir nur jemand "verraten", der dort damit beschäftigt wäre.

Unabhängig von Rechtslage und dem RP D war und ist es in anderen EBH schon lange so, dass Anträge auch ruhend gestellt werden, wenn grundsätzlich nichts gegen die Einbürgerung spricht.

Deine Idee Nr. 3 halte ich für weit hergeholt und in deiner Verzögerungsstrategie erkenne ich keinen Vorteil für dich.
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unlucky_hessian
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Antwort #5 - 12.04.2026 um 14:46:14
 
Einer aus USA schrieb am 12.04.2026 um 13:49:35:
Die Logik sagt, das die internen Überprüfungen von anderen Stellen eingetroffen und deine Akte somit entscheidungsreif ist.


Das kann wohl der Fall sein. Aber ich glaube nicht, dass sie mit der Bearbeitung beginnen dürfen, bevor die vorgeschriebene Aufenthaltszeit erreicht ist. Das liegt daran, dass der Antrag tatsächlich erst im Januar 2027 „entscheidungsreif“ ist; bis dahin müssen sie die Sicherheitsüberprüfungen wahrscheinlich noch einmal durchführen (wegen Ablauf des ersten Durchgangs).

Also es macht nicht viel Sinn schon jetzt zu bearbeiten, und deshalb wollte ich hier Meinungen bzw. Rat bekommen.

(ich hoffe natürlich dass du iwie Recht hast, aber ich sehe nichts in der geltenden Rechtslage, das dafür spricht. Außerdem habe ich einen guten Grund für meinen Benutzername :/ )
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unlucky_hessian
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Antwort #6 - 12.04.2026 um 15:14:03
 
SimonB schrieb am 12.04.2026 um 14:43:50:
Unabhängig von Rechtslage und dem RP D war und ist es in anderen EBH schon lange so, dass Anträge auch ruhend gestellt werden, wenn grundsätzlich nichts gegen die Einbürgerung spricht.


Ja, den Antrag ruhend zu stellen war genau das, was ich ursprünglich erwartet hatte. Es macht deswegen umso weniger Sinn, meinen Antrag jetzt plötzlich aus heiterem Himmel rauszufischen und den zu bearbeiten... weil das RP dann die Sachverhaltsermittlungen zwei Mal machen muss. Ein Mal jetzt aus welchem Grund auch immer, und dann wieder in Jan 2027, wenn ich tatsächlich einbürgerungsberechtigt bin.

Das entspricht nicht "dem Antrag ruhend stellen" und widerspricht auch dem üblichen Verhaltensmuster und Arbeitsweise des RPs, daher wundere ich mich über das weitere Vorgehen.
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SimonB
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Antwort #7 - 12.04.2026 um 19:28:09
 
unlucky_hessian schrieb am 12.04.2026 um 15:14:03:
was ich ursprünglich erwartet hatte.

Warum orientierst du dich an Erwartungen? Oder an Glauben? Oder zweifelst am Sinn? Oder dass sie 2x müssten?
Du kannst nicht hinter die Türen des RP schauen.
Manche EBH fordern gleich nach der Antragstellung die Gebühren ein und dann dauerts trotzdem noch ungewisse XX+ Monate.
Das RP wird dir nicht mitteilen, was jetzt mit deinem Antrag nach Bezahlung der Gebühren erfolgt.
Ich denke, bevor deine Gebühren nicht überwiesen sind, bewegt sich an deinem Antrag gar nichts.

unlucky_hessian schrieb am 12.04.2026 um 15:14:03:
wundere ich mich über das weitere Vorgehen.

Ja, vielleicht kennt hier jemand das aktuelle  Vorgehen des RP D bei Antragstellern, die die Gesetzesänderung erwischt hat.
Und gibt sein Wissen her?

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unlucky_hessian
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Antwort #8 - 12.04.2026 um 20:28:02
 
SimonB schrieb am 12.04.2026 um 19:28:09:
Warum orientierst du dich an Erwartungen? Oder an Glauben? Oder zweifelst am Sinn? Oder dass sie 2x müssten?
Du kannst nicht hinter die Türen des RP schauen.
Manche EBH fordern gleich nach der Antragstellung die Gebühren ein und dann dauerts trotzdem noch ungewisse XX+ Monate.


Na ja, es ist schon ziemlich klar von sehr sehr vielen dargestellt, wie der Verfahrensablauf bei RP D aussieht. Ich habe selbst alles seit 1-2 Jahren verfolgt, und es gab extrem selten eine Abweichung von diesem Muster - also erst xx Monate warten, dann Gebühren, und dann innerhalb 6 Monate (im Schnitt) die abschließende Bearbeitung.

Aber du hast einigermaßen auch Recht, in dem du sagst, dass es für die von der Gesetzesänderung Betroffenen einen angepassten Verfahrensablauf geben könnte. Ich bezweifle es aber, nur weil es mir im Okt 2025 vom RP D gesagt wurde, dass ich jetzt halt warten muss, wie alle anderen Bewerber (die im normalen 5-Jahres-Weg beantragt hatten).
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Wetzstein
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Antwort #9 - 13.04.2026 um 12:01:37
 
Laut hessischen Verwaltungsvorschriften zum  StAG (https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2024-06/verwaltungsvorschrif...:

Zitat:
6.8 Sind die Einbürgerungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt, ist aber abzusehen, dass die bestehenden Hindernisse in den nächsten zwölf Monaten entfallen werden, soll die Entscheidung über den Antrag zurückgestellt werden. In besonders begründeten Einzelfällen kann eine weitere Zurückstellung in Betracht kommen, wenn die Erfüllung der Voraussetzungen gesichert erscheint.


und

Zitat:
6.13 Überschreitet die Bearbeitungszeit bei der Einbürgerungsbehörde einen Zeitraum von sechs Monaten, sind vor einer Entscheidung die Sachverhaltsermittlungen nach Nr. 4.4.4 sowie nach Nr. 6.3.1 bis 6.3.3 und 6.4 anlassbezogen zu wiederholen. Bei einer Überschreitung der Bearbeitungszeit von mehr als einem Jahr sind die Sachverhaltsermittlungen grundsätzlich zu wiederholen


Ich denke daher nicht, dass das RP deinen Antrag schnell ablehnen will oder wird. Aber warum die jetzt mit der Bearbeitung angefangen haben - keine Ahnung. Vielleicht wollen die zum November fertig werden und wahrscheinlich müssten die auch die Sicherheitsabfragen sogar gar nicht wiederholen. Aber ich weiß nicht, wie dieser Saftladen genau organisiert ist  Laut lachend
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SimonB
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Antwort #10 - 13.04.2026 um 12:41:15
 
unlucky_hessian schrieb am 12.04.2026 um 20:28:02:
Ich bezweifle es aber, nur weil es mir im Okt 2025 vom RP D gesagt wurde, dass ich jetzt halt warten muss, wie alle anderen Bewerber (die im normalen 5-Jahres-Weg beantragt hatten

Möglich wäre, dass auch diese Informanten im Okt25 noch nicht genau wussten, wie das RP D das tatsächlich umsetzen wird.

Ich an deiner Stelle würde nicht so viel auf frühe mündliche MdL-Infos geben. Dieses von dir u.a. als Saftladen bezeichnetes RP nennt die 24 Monate schon sehr lange.
Dass du deinen Antrag (damals) nach §10 (3) StAG gestellt hast, weiß die Behörde trotz Entfall dieses Abs. 3 jedenfalls auch heute noch.


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unlucky_hessian
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Antwort #11 - 13.04.2026 um 13:50:03
 
Wetzstein schrieb am 13.04.2026 um 12:01:37:
Ich denke daher nicht, dass das RP deinen Antrag schnell ablehnen will oder wird


Ja, das glaube ich langsam auch. Insb. weil die Zurückstellungsklausel mit "soll" formuliert ist, und nicht mit "kann". Also ich werde dann die Gebühren bald überweisen und nicht den vollen 1 Monat abwarten. Laut lachend

Wetzstein schrieb am 13.04.2026 um 12:01:37:
Vielleicht wollen die zum November fertig werden und wahrscheinlich müssten die auch die Sicherheitsabfragen sogar gar nicht wiederholen.


Ich habe mir die Verwaltungsvorschriften genauer angeschaut.

Die endgültige Entscheidung darf nur getroffen werden, wenn alle Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen. Nämlich in Jan 2027. Angenommen, dass ich meinen aktuellen Job immer noch habe und kein Verbrechen o.ä begehe. Erst dann wird nicht mehr Nr. 6.8 (Die Zurückstellung des Antrages), sondern Nr. 6.10 (Genehmigung + Urkunde Fertigung) gelten.

Für diese Entscheidung hat die Behörde 3 Monate ab dem Eingang aller Behördenauskünfte (also ABH Akte und die Sicherheitsüberprüfungen):

Zitat:
6.12 Die Regelbearbeitungszeit für die Herbeiführung von Entscheidungen der Einbürgerungsbehörde nach Nr. 6.8 bis 6.11 beträgt drei Monate ab Eingang der angeforderten Behördenauskünfte (vgl. Nr. 6.3, 6.4).


D.h. theoretisch hat das RP insgesamt 9 Monate ab Beginn der Bearbeitung für die finale Entscheidung bzw. Übersendung der Urkunde an das Standesamt FFM - nämlich 6 Monate für Nr. 6.13 + 3 Monate aus Nr. 6.12.
9 Monate von April 2026 heißt Jan 2027, was zu meinen Timelines / Aufenthaltszeiten perfekt passt.

Ich weiß nicht ob meine obige Auslegung der Vorschriften richtig ist und ob das RP es genauso sieht. Auch wenn das wirklich der Fall ist, warum das RP plötzlich so nett und entgegenkommend mit meinem Antrag geworden ist, ist mir schleierhaft...  Durchgedreht Laut lachend
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Antwort #12 - 25.04.2026 um 21:26:18
 
Hallo unlucky_hessian,

Ich vermute das du eine Antwort nach 15 Monaten bekommen hast und nicht wie üblich nach 24 Monaten wie  die meisten hier , weil du aus der EU kommst oder kommst du aus einem Land außerhalb der EU??
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unlucky_hessian
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Antwort #13 - 28.04.2026 um 18:42:22
 
Money schrieb am 25.04.2026 um 21:26:18:
weil du aus der EU kommst oder kommst du aus einem Land außerhalb der EU??


Hi @Money

Nein, ich komme nicht ursprünglich aus der EU. Umso mehr überraschend, dass ich schon jetzt die Zahlungsaufforderung bekommen habe.
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