Wetzstein schrieb am 13.04.2026 um 12:01:37:Ich denke daher nicht, dass das RP deinen Antrag schnell ablehnen will oder wird
Ja, das glaube ich langsam auch. Insb. weil die Zurückstellungsklausel mit "soll" formuliert ist, und nicht mit "kann". Also ich werde dann die Gebühren bald überweisen und nicht den vollen 1 Monat abwarten.
Wetzstein schrieb am 13.04.2026 um 12:01:37:Vielleicht wollen die zum November fertig werden und wahrscheinlich müssten die auch die Sicherheitsabfragen sogar gar nicht wiederholen.
Ich habe mir die Verwaltungsvorschriften genauer angeschaut.
Die endgültige Entscheidung darf nur getroffen werden, wenn alle Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen. Nämlich in Jan 2027. Angenommen, dass ich meinen aktuellen Job immer noch habe und kein Verbrechen o.ä begehe. Erst dann wird nicht mehr Nr. 6.8 (Die Zurückstellung des Antrages), sondern Nr. 6.10 (Genehmigung + Urkunde Fertigung) gelten.
Für diese Entscheidung hat die Behörde 3 Monate ab dem Eingang aller Behördenauskünfte (also
ABH Akte und die Sicherheitsüberprüfungen):
Zitat:6.12 Die Regelbearbeitungszeit für die Herbeiführung von Entscheidungen der Einbürgerungsbehörde nach Nr. 6.8 bis 6.11 beträgt drei Monate ab Eingang der angeforderten Behördenauskünfte (vgl. Nr. 6.3, 6.4).
D.h. theoretisch hat das RP insgesamt 9 Monate ab Beginn der Bearbeitung für die finale Entscheidung bzw. Übersendung der Urkunde an das Standesamt FFM - nämlich 6 Monate für Nr. 6.13 + 3 Monate aus Nr. 6.12.
9 Monate von April 2026 heißt Jan 2027, was zu meinen Timelines / Aufenthaltszeiten perfekt passt.
Ich weiß nicht ob meine obige Auslegung der Vorschriften richtig ist und ob das RP es genauso sieht. Auch wenn das wirklich der Fall ist, warum das RP plötzlich so nett und entgegenkommend mit meinem Antrag geworden ist, ist mir schleierhaft...