Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Umstellung auf § 5 StAG (MOL) – Untätigkeit wegen angeblich fehlender Sachkunde/Schulung? (Gelesen: 434 mal)
Einer aus USA
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Bad Freienwalde, Germany
Bad Freienwalde
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Amerikaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umstellung auf § 5 StAG (MOL) – Untätigkeit wegen angeblich fehlender Sachkunde/Schulung?
29.03.2026 um 19:04:52
 
Hallo liebe Teilnehmer
,
ich benötige eine Einschätzung zur taktischen Vorgehensweise im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg).
Verfahrenshistorie:

    03.06.2024: Einbürgerungsantrag (§ 10 StAG) beim LK Barnim (Eberswalde) gestellt.
    10.08.2025: Umzug nach Bad Freienwalde, Akte an den LK Märkisch-Oderland (MOL) übermittelt. Akte ist da, wurde am Telefon am 25.10.25 bestätigt.

    25.10.2025: Schriftliche Umstellung des Verfahrens auf Erklärungserwerb (§ 5 StAG) gegenüber der neuen Sachbearbeiterin in MOL.

Aktueller Stand & Problem:

    Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, sie könne den Antrag aktuell nicht bearbeiten, da sie erst eine Schulung zu § 5 StAG absolvieren müsse. Seitdem (fast 5 Monate) herrscht kompletter Stillstand. Keine Reaktion auf Nachfragen.
    Die Abstammungskette ist durch gesiegelte Urkunden (Paul S. geb. 1871 Essen, Sohn Erwin S. Wehrmachtssoldat/gefallen) belegt.
    Letzte Woche: Ich habe der EBH per Einwurf-Einschreiben erneut meine volle Mitwirkung und die persönliche Vorlage der Originalurkunden zur Sichtung angeboten (kein Postversand der Originale).

Meine Fragen an die Praktiker:

    Rechtfertigung der Untätigkeit: Gilt eine "ausstehende Schulung" als zureichender Grund im Sinne des § 75 VwGO, um ein Verfahren monatelang ruhen zu lassen?
    Fristenlauf: Die Erklärung nach § 5 StAG liegt seit dem 25.10.2025 vor (über 5 Monate). Ist die 3-Monats-Frist für eine Untätigkeitsklage damit verstrichen, auch wenn die Behörde behauptet, sie sei noch nicht "geschult" genug?
    Taktik: Wie bricht man das Schweigen in Seelow (MOL) am besten? Hilft hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Verweigerung der Bearbeitung, oder direkt der Gang zum Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)?

Ich warte jetzt genau 4 Wochen ab, ob da überhaupt eine Reaktion kommt.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß Andrè
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 29.03.2026 um 19:17:07 von Einer aus USA »  
 
IP gespeichert
 
Floppine
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 53
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umstellung auf § 5 StAG (MOL) – Untätigkeit wegen angeblich fehlender Sachkunde/Schulung?
Antwort #1 - 30.03.2026 um 12:14:28
 
Eine ausstehende Schulung ist kein Grund für eine Nichtbearbeitung.  Schockiert/Erstaunt
Ich würde mich zunächst an den Vorgesetzten wenden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einer aus USA
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Bad Freienwalde, Germany
Bad Freienwalde
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Amerikaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umstellung auf § 5 StAG (MOL) – Untätigkeit wegen angeblich fehlender Sachkunde/Schulung?
Antwort #2 - 31.03.2026 um 16:29:52
 
Was soll man da als Bürger sagen wegen der Schulung. Egal was man da macht und sagt oder schreibt. Die Sachbearbeiter legen das so aus wie Sie es wollen.
Nach einer Nachfrage Ende Q1 26 kam kein Ton wegen der Schulung rüber.
Einzige Aussage --> Da muss ich meine Kollegen fragen  Traurig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Experte
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 672

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umstellung auf § 5 StAG (MOL) – Untätigkeit wegen angeblich fehlender Sachkunde/Schulung?
Antwort #3 - 01.04.2026 um 18:46:57
 
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird da nichts bringen und wäre auch sowieso komplett falsch hier. Denn welches Fehlverhalten gibt es von der Sachbearbeiterin genau? Dass sie nicht bereits entsprechend fortgebildet/eingelernt wurde, usw.? Das ist ja eher ein Organisationsproblem, aber nicht in ihrer Person.

Ich finde das mindeste was man erwarten darf ist, dass einem konkret mitgeteilt wird, wann die Fortbildung denn stattfinden soll. Entsprechende Schulungskalender werden für gewöhnlich zu Jahresbeginn erstellt, also sollte man das beantworten können.

Untätigkeitsklage dürfte das einzige Mittel sein, wenn die darauf bestehen eine Fortbildung zu benötigen. Ich kenne jetzt keinen Vergleichsfall, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Gericht sagen würde, dass es vertretbar ist, dass eine Behörde ihre Aufgaben nicht erfüllen kann. Höchstens, wenn die Fortbildung wirklich zeitnah wäre. Ansonsten ist es ja im Verantwortungsbereich der Behörde das Personal ordentlich zu schulen. Notfalls muss man halt eine teure Inhouse-Schulung o.ä. machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einer aus USA
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Bad Freienwalde, Germany
Bad Freienwalde
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Amerikaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umstellung auf § 5 StAG (MOL) – Untätigkeit wegen angeblich fehlender Sachkunde/Schulung?
Antwort #4 - 01.04.2026 um 19:40:13
 
Ich gehe davon aus, das die Behörde in MOL diesen Grund zum Neuanfang nehmen wird: 25.10.2025: Schriftliche Umstellung des Verfahrens auf Erklärungserwerb (§ 5 StAG) gegenüber der neuen Sachbearbeiterin in MOL.
MOL würde dem VG das so verkaufen, das die Einbürgerung wieder neu anfängt. Ich habe das Gefühl, das Eberswalde als auch MOL nie eine interne Anfrage an die Sicherheitsorgane gestellt hat.
Ich habe einfach Pech und meine Akte verschimmelt so lange die wollen.

Ich habe mich in MOL schon geoutet, das denen mitgeteilt worden ist, das ich seit Jahren ein Ehrenamt ausübe. In der Theorie wird das gerne gesehen zur Einbürgerung, aber am Ende ist es einfach lästig für die Behörde.
Ich selber glaube nicht mehr an ein Wunder. Gerne hätte ich für die nächste Bundestagswahl im März 2029 meine Stimme gegeben, aber das wird wohl mit MOL sehr knapp werden. Dann halt die nächste Wahl im Februar 2033. Mal sehen, ob die das auf die Kette kriegen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einer aus USA
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Bad Freienwalde, Germany
Bad Freienwalde
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Amerikaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umstellung auf § 5 StAG (MOL) – Untätigkeit wegen angeblich fehlender Sachkunde/Schulung?
Antwort #5 - 02.04.2026 um 08:19:25
 
Nachtrag: Gestern hatte ich ein konstruktives Gespräch mit einem guten Freund.
Die Bearbeitung einer Einbürgerung muss sich ja für den normalen Antragsteller hinauszögern. Das Gesetz der Einbürgerung usw. ist ja bereits länger aktiv und jetzt sind so die ersten Antragssteller noch am warten. Diejenigen, die eine Untätigkeitsklage starten, verzögern ja den eigentlichen Ablauf in der Behörde. Diejenigen, die Klagen, wird die Akte eher gezogen, als die Akte, wo keine Nachfragen sind. Also ist es nur eine Frage der Zeit, bis der nächste Schwung an eventuellen Klagen kommt.
Lösung in Sicht. wohl eher nicht.
Wer nicht nachfragt, dem seine Akte bleibt erst einmal schön unbearbeitet liegen. Also die übernächste Bundestagswahl 2033 könnte eventuell zum Wählen klappen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 820

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umstellung auf § 5 StAG (MOL) – Untätigkeit wegen angeblich fehlender Sachkunde/Schulung?
Antwort #6 - 02.04.2026 um 13:20:34
 
Einer aus USA schrieb am 02.04.2026 um 08:19:25:
Diejenigen, die Klagen, wird die Akte eher gezogen, als die Akte, wo keine Nachfragen sind.

Das "Ziehen der Akte" nach einer Klage bedeutet nicht, dass dann gleich eingebürgert wird.

Einer aus USA schrieb am 02.04.2026 um 08:19:25:
Lösung in Sicht. wohl eher nicht.

Natürlich wird auch dein Antrag bis zur Lösung bearbeitet. Ob man den Start bei Okt.2025 setzt, oder die gesamte Antragshistorie bewertet, wird die Behörde auf deine Nachfrage nicht beantworten.

Einer aus USA schrieb am 02.04.2026 um 08:19:25:
Wer nicht nachfragt, dem seine Akte bleibt erst einmal schön unbearbeitet liegen.

Bitte den Unterschied zwischen Nachfrage und Untätigkeitsklage beachten.

Mehrere Wahlen im Bundesland Brandenburg stehen 2029 an. Das wird für dich zu schaffen sein.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema