Hallo liebe Teilnehmer
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ich benötige eine Einschätzung zur taktischen Vorgehensweise im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg).
Verfahrenshistorie:
03.06.2024: Einbürgerungsantrag (§ 10 StAG) beim LK Barnim (Eberswalde) gestellt.
10.08.2025: Umzug nach Bad Freienwalde, Akte an den LK Märkisch-Oderland (MOL) übermittelt. Akte ist da, wurde am Telefon am 25.10.25 bestätigt.
25.10.2025: Schriftliche Umstellung des Verfahrens auf Erklärungserwerb (§ 5 StAG) gegenüber der neuen Sachbearbeiterin in MOL.
Aktueller Stand & Problem:
Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, sie könne den Antrag aktuell nicht bearbeiten, da sie erst eine Schulung zu § 5
StAG absolvieren müsse. Seitdem (fast 5 Monate) herrscht kompletter Stillstand. Keine Reaktion auf Nachfragen.
Die Abstammungskette ist durch gesiegelte Urkunden (Paul S. geb. 1871 Essen, Sohn Erwin S. Wehrmachtssoldat/gefallen) belegt.
Letzte Woche: Ich habe der
EBH per Einwurf-Einschreiben erneut meine volle Mitwirkung und die persönliche Vorlage der Originalurkunden zur Sichtung angeboten (kein Postversand der Originale).
Meine Fragen an die Praktiker:
Rechtfertigung der Untätigkeit: Gilt eine "ausstehende Schulung" als zureichender Grund im Sinne des § 75 VwGO, um ein Verfahren monatelang ruhen zu lassen?
Fristenlauf: Die Erklärung nach § 5
StAG liegt seit dem 25.10.2025 vor (über 5 Monate). Ist die 3-Monats-Frist für eine Untätigkeitsklage damit verstrichen, auch wenn die Behörde behauptet, sie sei noch nicht "geschult" genug?
Taktik: Wie bricht man das Schweigen in Seelow (MOL) am besten? Hilft hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Verweigerung der Bearbeitung, oder direkt der Gang zum Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)?
Ich warte jetzt genau 4 Wochen ab, ob da überhaupt eine Reaktion kommt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß Andrè