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Nachbeurkundung Geburtsurkunde dauert an. (Gelesen: 1.863 mal)
Carlos Delgado
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachbeurkundung Geburtsurkunde dauert an.
23.03.2026 um 11:25:34
 
Ich habe im Januar 2025 geheiratet (auch dank viel Hilfe aus diesem Forum) und habe vor der Trauung das indonesische Kind meiner damaligen Verlobten als eigenes Kind anerkannt.
Das Kind ist in Indonesien geboren. Die indonesische Geburtsurkunde liegt vor (inkl. Apostille und Übersetzung).
Das Kind hat bereits einen deutschen Pass, eine Steuer-ID und wir erhalten Kindergeld.
Die Nachbeurkundung der Geburt im deutschen Register dauert allerdings sehr lange.

Der Antrag auf Nachbeurkundung wurde am 24.01.2025 beim Standesamt in Bayern gestellt.

Ich bin im November 2025 von Bayern nach Baden-Württemberg gezogen.
Am 23.02.2026 habe ich beim jetzt zuständigen Standesamt in baWü eine Sachstandsanfrage gestellt.

Mir wurde geantwortet, dass die Unterlagen noch nicht vorliegen und man diese in Bayern anfordern würde. Man wolle sich melden, sobald die Dokumente eingegangen sind – was bislang nicht passiert ist.

Weitere Unterlagen wurden bislang nicht nachgefordert.
Ist diese Dauer noch im üblichen Bereich?
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Carlos Delgado
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Antwort #1 - 16.04.2026 um 18:43:31
 
Nachdem ich nun eine weitere freundliche Sachstandsanfrage an beide Standesämter gemacht habe, erfahre ich, dass die Dokumente bereits seit 13.3 an meinem neuen Wohnort sind und dass ein Dokument des Krankenhauses benötigt wird, auf die Adresse des Krankenhauses sowie die genaue Zeit der Geburt.

Nach 15 Monaten das erste Zeichen, dass sich ein Sachbearbeiter mal den Vorgang tatsächlich angeschaut hat.

PS: Ein Scan des Dokuments war 2 Stunden später bereits per Mail unterwegs.
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Carlos Delgado
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Antwort #2 - 10.07.2026 um 06:02:09
 
Kleines Update:

Ende Mai hatten wir endlich den Termin beim Standesamt in Baden-Württemberg. Anwesend waren meine Frau, meine Tochter, eine Dolmetscherin und ich. Die Angleichungserklärung nach § 47 EGBGB wurde aufgenommen und ansonsten waren praktisch alle Unterlagen in Ordnung.

Überraschend war für mich allerdings, dass das Standesamt in Baden-Württemberg die indonesische Geburtsurkunde meiner Tochter anders beurteilt als das ursprünglich zuständige Standesamt in Bayern.

Die Urkunde liegt im Original vor, jeweils mit Apostille und deutscher Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer. Sie besitzt jedoch – wie inzwischen offenbar viele indonesische Personenstandsurkunden – weder Stempel noch Unterschrift, sondern lediglich einen QR-Code zur Echtheitsprüfung.

Das Standesamt in Bayern hatte damit offensichtlich kein Problem und hat den Vorgang über viele Monate bearbeitet. Das Standesamt in Baden-Württemberg möchte diese Frage dagegen zunächst intern prüfen und entscheidet nicht selbst über die Gültigkeit der Urkunden.

Besonders ärgerlich finde ich dabei den zeitlichen Ablauf: Das Verfahren läuft inzwischen seit Januar 2025. Hätte die Frage zur Form der Geburtsurkunden bereits zu Beginn des Verfahrens aufgeworfen werden müssen, wäre das problemlos möglich gewesen. Durch die lange Bearbeitungsdauer ist inzwischen sogar der Online-Verifizierungszeitraum des QR-Codes abgelaufen, sodass sich nun auch daraus zusätzliche Fragen ergeben.

Ich hoffe jetzt, dass die interne Prüfung zeitnah abgeschlossen wird. Inhaltlich scheinen jedenfalls keine weiteren Unterlagen mehr zu fehlen.

Das Verfahren läuft inzwischen seit fast 18 Monaten.
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Carlos Delgado
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Antwort #3 - 17.09.2026 um 10:00:23
 
Neues Update

Mein Standesamt schreibt mir

Sehr geehrter Herr ***,

nach Rückfrage bei unserer Standesamtsaufsicht bezüglich des von Ihnen gestellten Antrages auf Nachbeurkundung der Geburt Ihrer Tochter wurde mir folgendes mitgeteilt:

die Bearbeitung des Vorgangs wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund des aktuellen Arbeitsaufkommens werden Nachbeurkundungen derzeit nachrangig behandelt. Es kommt noch dazu, dass die zuständige Bearbeiterin im November außer Haus ist. Nach Angaben des Landratsamtes wird sich die Bearbeitung voraussichtlich bis in den Dezember verzögern.
 
Nach Rücksprache mit dem St.Amt (Ort in bayern) wurde die Echtheit der Urkunden über den QR-Code bereits geprüft. (Ort in bayern)  hat uns einen Screenshot über die Überprüfung übersandt. Dieser wurde von uns mit der Urkunde an das Landratsamt gesandt. Hier muss nun die Überprüfung der Standesamtsaufsicht abgewartet werden.

Sobald wir Rückmeldung von der Standesamtsaufsicht bekommen, gebe ich Ihnen Bescheid.

Freundlich grüßt Sie
<<

Im Dezember sind es dann fast 2 Jahre.
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Antwort #4 - 20.09.2026 um 13:06:54
 
Hallo @Carlos, vielen Dank, dass du deine Erfahrungen mit uns teilst. Ich habe vor, meine Geburt auch bald nachbeurkunden zu lassen, und hätte dazu ein paar Fragen:

Carlos Delgado schrieb am 16.04.2026 um 18:43:31:
dass ein Dokument des Krankenhauses benötigt wird, auf die Adresse des Krankenhauses sowie die genaue Zeit der Geburt.


Das wollte das Standesamt zusätzlich zur Geburtsurkunde (erteilt von der Geburtsgemeinde)? Was ist, wenn man diese „Krankenhausbescheinigung“ nicht vorlegen kann? (Insbesondere den Zeitpunkt der Geburt.) Weißt du, ob das zwingend erforderlich war?

Carlos Delgado schrieb am 10.07.2026 um 06:02:09:
Hätte die Frage zur Form der Geburtsurkunden bereits zu Beginn des Verfahrens aufgeworfen werden müssen, wäre das problemlos möglich gewesen.


Was für eine Frage wurde hier dann gestellt? Hatten sie auch ein Problem mit dem Format der Geburtsurkunde oder wie?

Carlos Delgado schrieb am 10.07.2026 um 06:02:09:
Durch die lange Bearbeitungsdauer ist inzwischen sogar der Online-Verifizierungszeitraum des QR-Codes abgelaufen, sodass sich nun auch daraus zusätzliche Fragen ergeben.


Auf meiner Geburtsurkunde ist ebenfalls ein QR-Code zu sehen (weder Stempel noch Unterschrift). Dieser ist jedoch unbegrenzt gültig und kann jederzeit zur Online-Überprüfung gescannt werden. Seltsamerweise funktioniert das richtig nur auf iPhones und nicht auf Android-Handys. Wie auch immer. Welche „zusätzlichen Fragen“ wurden dir gestellt? Ich möchte bestmöglich vorbereitet sein.....

Vielen Dank!
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Carlos Delgado
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Antwort #5 - 23.09.2026 um 08:19:58
 
Das Standesant in BaWü wollte die Information des Krankenhauses speziell für die Angabe der Geburtszeit. Da ich diese vorliegen hatte, kann ich Dir nicht sagen, wie das Amt reagiert hätte.
Das Standesamt in bayern wollte dieses Dokument nicht, bedenke aber: Dort ist ja ein Jahr lang nichts passiert. Vielleicht hätten die das noch nachgefragt.

Die Standesbeamte hat völlig nachvollziehbar den QR Code ausprobiert - das ist schliesslich der Kern des Dokuments -  und sah dass er nicht mehr funktioniert.
Die zusätzlichen Fragen: Sie hätte annehmen können, dass das Dokument vom vorigen Standesamt ausprobiert worden war oder vom Amt, dass die Apostille ausgestellt hat. (Das Standesamt in Bayern HAT den QR ausprobiert und er hat funktioniert)
Die Standesbeamtin wollte die Frage, ob ein Dokument mit abgelaufenem QR Code ( ABER mit Apostille ) noch verifizierbar ist, nicht selbst entscheiden.

Persönliche Ansicht: Da hinter jedem QR-Code ein Server stehen muss, ist die Aussage "unbegrenzt gültig" schon rein technisch limitiert.

Und noch einmal: Mein Verfahren ist ein Einzelfall. Ich würde aus meinen zusätzlichen Anforderungen nicht schließen, dass Krankenhausbescheinigung, Geburtszeit oder ein dauerhaft erreichbarer QR-Code generell bei jeder Nachbeurkundung verlangt werden.

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