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Nachbeurkundung Geburtsurkunde dauert an. (Gelesen: 1.186 mal)
Carlos Delgado
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i4a rocks!


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23.03.2026 um 11:25:34
 
Ich habe im Januar 2025 geheiratet (auch dank viel Hilfe aus diesem Forum) und habe vor der Trauung das indonesische Kind meiner damaligen Verlobten als eigenes Kind anerkannt.
Das Kind ist in Indonesien geboren. Die indonesische Geburtsurkunde liegt vor (inkl. Apostille und Übersetzung).
Das Kind hat bereits einen deutschen Pass, eine Steuer-ID und wir erhalten Kindergeld.
Die Nachbeurkundung der Geburt im deutschen Register dauert allerdings sehr lange.

Der Antrag auf Nachbeurkundung wurde am 24.01.2025 beim Standesamt in Bayern gestellt.

Ich bin im November 2025 von Bayern nach Baden-Württemberg gezogen.
Am 23.02.2026 habe ich beim jetzt zuständigen Standesamt in baWü eine Sachstandsanfrage gestellt.

Mir wurde geantwortet, dass die Unterlagen noch nicht vorliegen und man diese in Bayern anfordern würde. Man wolle sich melden, sobald die Dokumente eingegangen sind – was bislang nicht passiert ist.

Weitere Unterlagen wurden bislang nicht nachgefordert.
Ist diese Dauer noch im üblichen Bereich?
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Carlos Delgado
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Antwort #1 - 16.04.2026 um 18:43:31
 
Nachdem ich nun eine weitere freundliche Sachstandsanfrage an beide Standesämter gemacht habe, erfahre ich, dass die Dokumente bereits seit 13.3 an meinem neuen Wohnort sind und dass ein Dokument des Krankenhauses benötigt wird, auf die Adresse des Krankenhauses sowie die genaue Zeit der Geburt.

Nach 15 Monaten das erste Zeichen, dass sich ein Sachbearbeiter mal den Vorgang tatsächlich angeschaut hat.

PS: Ein Scan des Dokuments war 2 Stunden später bereits per Mail unterwegs.
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Carlos Delgado
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Antwort #2 - 10.07.2026 um 06:02:09
 
Kleines Update:

Ende Mai hatten wir endlich den Termin beim Standesamt in Baden-Württemberg. Anwesend waren meine Frau, meine Tochter, eine Dolmetscherin und ich. Die Angleichungserklärung nach § 47 EGBGB wurde aufgenommen und ansonsten waren praktisch alle Unterlagen in Ordnung.

Überraschend war für mich allerdings, dass das Standesamt in Baden-Württemberg die indonesische Geburtsurkunde meiner Tochter anders beurteilt als das ursprünglich zuständige Standesamt in Bayern.

Die Urkunde liegt im Original vor, jeweils mit Apostille und deutscher Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer. Sie besitzt jedoch – wie inzwischen offenbar viele indonesische Personenstandsurkunden – weder Stempel noch Unterschrift, sondern lediglich einen QR-Code zur Echtheitsprüfung.

Das Standesamt in Bayern hatte damit offensichtlich kein Problem und hat den Vorgang über viele Monate bearbeitet. Das Standesamt in Baden-Württemberg möchte diese Frage dagegen zunächst intern prüfen und entscheidet nicht selbst über die Gültigkeit der Urkunden.

Besonders ärgerlich finde ich dabei den zeitlichen Ablauf: Das Verfahren läuft inzwischen seit Januar 2025. Hätte die Frage zur Form der Geburtsurkunden bereits zu Beginn des Verfahrens aufgeworfen werden müssen, wäre das problemlos möglich gewesen. Durch die lange Bearbeitungsdauer ist inzwischen sogar der Online-Verifizierungszeitraum des QR-Codes abgelaufen, sodass sich nun auch daraus zusätzliche Fragen ergeben.

Ich hoffe jetzt, dass die interne Prüfung zeitnah abgeschlossen wird. Inhaltlich scheinen jedenfalls keine weiteren Unterlagen mehr zu fehlen.

Das Verfahren läuft inzwischen seit fast 18 Monaten.
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