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Welche Möglichkeit habe ich für die Einbürgerung? (Gelesen: 449 mal)
sharp_eye
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Möglichkeit habe ich für die Einbürgerung?
16.03.2026 um 17:39:43
 
Hallo zusammen,
zuerst will ich mich für die Antworten in diesem Forum bedanken, da wo ich immer Fragen oder Unsicherheiten hatte, habe ich hier Informationen gefunden, die mir geholfen hatten.

Nun habe ich wieder ein paar Fragen  Laut lachend
Und zwar bin ich jetzt fertig mit dem Studium und arbeite im IT-Bereich seit 6 Monaten (Probezeit bestanden). Ich warte noch auf meine Bachelorurkunde, bevor ich einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stelle. Ich habe mich informiert und es gibt die Möglichkeit die blaue Karte EU zu erhalten. Das werde ich wahrscheinlich tun.

Auf der Seite der ABH habe ich gefunden, dass jemand eingebürgert werden kann, wenn er die blaue Karte EU hat.

Bedeutet das, dass ich sofort nach dem Erhalt der blauen Karte den Antrag auf Einbürgerung stellen kann? Da steht aber auch, dass das Verfahren etwa 20 Monate dauern kann, wenn nicht sogar länger. Habe ich da eine andere Möglichkeit, die weniger Zeit braucht?
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reinhard
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Antwort #1 - 16.03.2026 um 17:56:33
 
Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis wegen einer Blue Card hast...

... und vorher schon andere Aufenthaltserlaubnis, so dass Du in der Summe auf mindestens für Jahre kommst,

kannst Du eingebürgert werden. Wenn es 20 Monate dauert, dauert es 20 Monate. Du musst die anderen Bedingungen erfüllen: Deutsch können, Einbürgerungstest bestanden, Bekenntnis zum Grundgesetz, keine Vorstrafen.
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SimonB
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Antwort #2 - 17.03.2026 um 16:37:45
 
sharp_eye schrieb am 16.03.2026 um 17:39:43:
Auf der Seite der ABH habe ich gefunden, dass jemand eingebürgert werden kann, wenn er die blaue Karte EU hat.

Ja, man kann aber auch ohne "Blaue Karte" eingebürgert werden, wenn man die entspr. Voraussetzungen erfüllt.
Wenn du also schon länger  als 5 Jahre  in D bist mit div.AT,
könntest jetzt schon die Einbürgerung beantragen.
Bis zur Einbürgerung dauert es voraussichtlich bis zu 20 Monate.


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sharp_eye
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.03.2026 um 17:21:25
 
Danke für eure Antworten.
Ich vermute ich muss zuerst die blaue Karte beantragen (hoffentlich dauert das nicht zu lange) und danach die Einbürgerung. Der Grund ist: meine Aufenthaltserlaubnis ist gerade nur eine Fiktionsbescheinigung, die bis Mai gültig ist, da ich bis zuletzt noch Prüfungen in meinem Bachelorstudium hatte.

Alle andere Voraussetzungen wie Deutsch, Zeit in Deutschland sowie Einbürgerungstest erfülle ich schon oder brauche ich nicht.

Wäre es hier ratsam, die Ausländerbehörde zu fragen, wie ich am besten vorgehen kann?
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SimonB
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Antwort #4 - 17.03.2026 um 18:46:24
 
sharp_eye schrieb am 17.03.2026 um 17:21:25:
Ich vermute ich muss zuerst die blaue Karte beantragen 

Warum vermutest du das? Für deine  Einbürgerung brauchst du keine bluecard.

sharp_eye schrieb am 17.03.2026 um 17:21:25:
Wäre es hier ratsam, die Ausländerbehörde zu fragen, wie ich am besten vorgehen kann?
Nein.
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lottchen
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Antwort #5 - 17.03.2026 um 19:09:19
 
Kann man sich aus der Fiktion heraus einbürgern lassen? Doch eher nicht, oder? Also eine AE oder eine Blue Card wird er doch brauchen.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 17.03.2026 um 19:51:11
 
lottchen schrieb am 17.03.2026 um 19:09:19:
Kann man sich aus der Fiktion heraus einbürgern lassen? Doch eher nicht, oder? Also eine AE oder eine Blue Card wird er doch brauchen.

Korrekt, ist erforderlich.

Wenn man aber voraussichtlich zeitnah das Studium komplett abschließt und dann die AE/Blaue Karte haben wird, spricht m.M. nichts dagegen den Antrag schon zu stellen.
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