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Ehegattennachzug mit US Staatsbürger (Gelesen: 377 mal)
gentlestandpoint77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug mit US Staatsbürger
12.03.2026 um 21:39:57
 
Hallo zusammen,

ich (Deutsche/USA Staatsbürgerin) und mein Ehemann (USA Staatsbürger) planen in den nächsten Monaten nach Deutschland zu ziehen. Er hat bereits sein A1 Zertifikat, und hat seinen Antrag für den Ehegattennachzug gestellt. Ich habe nur zwei Fragen auf die ich bis jetzt keine Antwort finden konte:

1. Mein Mann ist derzeit der Alleinversorger, wir haben jedoch beide noch keine Tätigkeiten in Deutschland. Wird das zum Problem für sein Visum? Meine Verwandten haben sich bereit erklärt eine Verpflichtungserklärung abzugeben; aber wird dies nötig sein?
Ich habe in den FAQ gelesen das ein Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts im Regelfall nicht immer Notwendig ist, aber durch meine dopplte Staatsbürgerschaft entsteht automatisch eine Regelausnahme, und Nachweis ist nötig, oder verstehe ich das falsch?

2. Darf mein Mann während sein Antrag bearbeitet wird nach Deutschland einreisen? Ich weiß, dass Staatsbürger der USA einreisen und dann den Antrag stellen dürfen, aber darf er auch einreisen und von dort auf die Entscheidung warten? Oder müsste er einen neuen Antrag stellen?


Vielen Dank fürs lesen und ggf. antworten Smiley
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.03.2026 um 13:46:00
 
Die Sicherung des Lebensunterhalts spielt keine Rolle, da Du Deutsche bist. In Deutschland bist Du nur Deutsche.

Ob er ein Visum bekommt, weiß ich nicht. Er braucht es nicht, weil er auch ohne Visum die Aufenthaltserlaubnis hier beantragen kann. Dazu musst Du allerdings auch hier sein. Die Ausländerbehörde braucht Eure Adresse (das bestimmt die Zuständigkeit) und Deine Versicherung, dass Ihr beide hier als Ehepaar zusammenleben wollt.

Einreisen kann er jederzeit.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.03.2026 um 13:57:44
 
Deine Frage 2

Die Einreise nach Deutschland ist für USA-StAng auch zum Daueraufenthalt ohne nationales Visum möglich. Nach der Einreise beantragt man die AE und gut ist es.
Er darf auch während der Zeit der Antragsbearbeitung aus- und wieder einreisen.

Ebenso kann er ein nationales Visum im Ausland beantragen. Auch hier ist eine Einreise in der Zwischenzeit möglich. Aber das Visum bekommt er dann nur im Ausland, nur bei der AV, bei der er beantragt hat.
Alles andere wäre sinnfrei.

Die Einreise mit einem nationalen Visum ist zwar nicht zwingend nötig, hat aber den Vorteil, dass man dann ab Einreise einen Aufenthaltstitel im Pass hat, in dem "Erwerbstätigkeit gestattet" steht - man muss also Arbeitgebern keine weiteren Nachweise dazu bringen.

Zu Deiner ersten Frage:
So pauschal wie es im AufenthG immer noch steht und auch in den FAQ, kann die "Regelausnahme" nicht mehr verstanden werden. Die Zumutbarkeitsgrenze fürs Verhindern einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet ist ziemlich hoch.

Das BVerwG hatte vor mehr als 15 Jahren mal den Verweis auf eine Lebensführung im Ausland als generell unzumutbar bezeichnet.

Insbesondere dann, wenn die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und damit die LU-Sicherung nicht als endlose bzw. aussichtslose Angelegenheit erscheint, sollte es da keine Probleme geben.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 14.03.2026 um 12:55:11
 
gentlestandpoint77 schrieb am 12.03.2026 um 21:39:57:
2. Darf mein Mann während sein Antrag bearbeitet wird nach Deutschland einreisen? Ich weiß, dass Staatsbürger der USA einreisen und dann den Antrag stellen dürfen, aber darf er auch einreisen und von dort auf die Entscheidung warten? Oder müsste er einen neuen Antrag stellen?


Du redest nur vom "Visum"
Petersburger hat auf "Visum" und "AE" verwiesen.
In Deutschland ist Visum und AE ein riesengroßer Unterschied ... im Englischen aber nicht.

Welchen Antrag meinst du jeweils oben, Antrag auf Visum oder auf AE?


Visum beantragt nur im Ausland und bekommt nur da, wo man es benatragt hat.
AE beantragt man in Deutschland.

Er kann ein Visum in USA beantragen, nach D ohne Visum reisen oder auch nicht und dann das Visum in USA abholen und wieder einreisen. Unnötig ... Visum braucht er als US Amerikaner nicht.
Was er zwingend braucht ist die AE, egal ob er mit Visum einreist oder ohne.

gentlestandpoint77 schrieb am 12.03.2026 um 21:39:57:
aber durch meine dopplte Staatsbürgerschaft entsteht automatisch eine Regelausnahme, und Nachweis ist nötig, oder verstehe ich das falsch?

Verstanden hast du es richtig, aber das ist alt. Die Regelausnahme darf nicht automatisch angenommen werden, ganz im Gegenteil ... die Behörde müsste sie begründen und das wird sie in der Regel nicht können.


--> Einreisen, AE innerhalb von 90 Tagen nach Einreise beantragen und gut ist.
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.03.2026 um 15:25:23
 
Eine VE benötigt ihr nicht.

Entweder ihr wartet bis er das beantragte Visum hat. Dann könnt ihr damit einreisen, nehmt Wohnsitz hier, ihr könnt beide sofort arbeiten wenn ihr was findet (oder euch gleich von Amerika aus vorher um einen Job kümmern) und Dein Mann beantragt eine AE.

Oder ihr plant die Einreise und reist dann zum Tag X ein (egal ob das Visum bereits erteilt wurde), nehmt den Wohnsitz und er beantragt eine AE. Dann muss er drauf achten eine Fiktionsbescheinigung zu bekommen (als Papier), auf der steht dass er arbeiten darf. Auch dann könnt ihr beide sofort arbeiten.

Wenn nicht von Anfang an eine Arbeitsaufnahme geplant ist ist die Frage ob ihr von Ersparnissen leben wollt oder Bürgergeld beantragen wollt (was nur geht wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, also z.B. nicht viel Vermögen da ist). Wenn ihr von Ersparnissen leben wollt - nicht vergessen, dass es in D eine Krankenversicherungspflicht gibt und ihr dann selber die Krankenversicherung bezahlen müsst. Das sollte man vorher klären wie man sich da versichern will. 
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