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Online-Terminanforderung für Aufenthaltstitelverlängerung nach §16b in Essen funktioniert nicht (Gelesen: 551 mal)
SadRadMadLad
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i4a rocks!


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10.03.2026 um 16:20:42
 
Hallo Leute, ich bin ein ausländischer Student an der Universität Duisburg-Essen. Wie viele andere, die sich in einer ähnlichen Situation befinden oder befanden, habe ich leider keine besonders guten Erfahrungen mit der Terminvereinbarung zur Verlängerung meines Aufenthaltstitels beim WSC Essen gemacht.

E-Mails bleiben teilweise monatelang unbeantwortet, telefonisch erreicht man niemanden und man wird einfach im Limbo gelassen.

Jetzt wurde eine neue Regelung eingeführt: Terminvereinbarungen sollen nur noch online erfolgen. Auf E-Mails, die seit dem 01.11.2025 geschickt werden, kommt automatisch eine Antwort, die einen wieder auf die Webseite zur Online-Terminvereinbarung verweist.

Wenn ich jedoch auf die Webseite gehe, kann ich überhaupt kein Datum auswählen, selbst nicht beliebig weit in die Zukunft. Anscheinend funktioniert die Seite gar nicht richtig.

Ist es jemandem hier tatsächlich gelungen, über diese Webseite einen Termin zu vereinbaren, oder übersehe ich vielleicht etwas? Mir fallen gerade keine anderen Alternativen ein.

Hier ist die Link fur die Online-Terminvereinbarung in Essen. Irgendwas stimmt net  weinend

https://termine.essen.de/?link=2be8
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dim4ik
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Antwort #1 - 10.03.2026 um 18:04:50
 
Schicke doch den schriftlichen Antrag per Einschreibebrief an die ABH und bewahre den Einlieferungsbeleg gut auf. Wenn die ABH in drei Monaten immer noch nichts beschieden hat, kannst auf Untätigkeit beim VG Gelsenkirchen klagen.
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SimonB
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Antwort #2 - 12.03.2026 um 14:49:27
 
SadRadMadLad schrieb am 10.03.2026 um 16:20:42:
Terminvereinbarung zur Verlängerung meines Aufenthaltstitels

Wann läuft dein AT ab?
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 12.03.2026 um 17:11:35
 
Bei meiner alten Stadtverwaltung war das eine zeitlang auch so dass online eigentlich keine Termine zur Verfügung standen. Ist inzwischen besser geworden. Damals musste man sich immer wieder einloggen und hoffen, dass man mal irgendeinen Termin erwischt der gerade freigeschaltet wurde. Mit auswählen war dann nichts. Einfach den Termin nehmen der dann nach dem x-ten Anlauf überraschend geboten wurde. Vielleicht ist das auch hier so.
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SadRadMadLad
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Antwort #4 - 12.03.2026 um 17:34:59
 
SimonB schrieb am 12.03.2026 um 14:49:27:
Wann läuft dein AT ab?


Er läuft erst im kommenden November ab. Aber erfahrungsgemäß ist es bei den Verhältnissen beim WSC Essen schon höchste Zeit, einen Termin zu beantragen.
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 12.03.2026 um 18:43:58
 
und dann wundert man sich das es dubiose Leute gibt die Termine verkaufen...
irgendwann hat man ja raus um wieviel Uhr die freigeschaltet werden..

Ich würde mich der Empfehlung anschliessen den Antrag per Post mit Einschreiben Einwurf zu senden. Wichtig da keine Terminanfrage oÄ. zu senden sondern einen schriftlichen Antrag zur Verlängerung.

Ich meine das hatten wir auch mal bei der Einbürgerung hier und ein User hat es sogar duchgesetzt bei einer Behörde dass sie den Passus gesteichen hat dass Anträge nur online entgegen genommen werden 😅

Ich kenne mich aber mit Studium nicht so aus. Braucht man da aus irgendeinem Grund zwingend die Plastikkarte ? Sonst würde ja rechtlich einfach eine Antragstellung schriftlich vor Ablauf reichen um die Fiktion zu erwirken.
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reinhard
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Antwort #6 - 12.03.2026 um 21:38:35
 
Wichtig ist, den Verlängerungsantrag für den Aufenthaltstitel vor dem Ablauf im November zu stellen. Da reicht es aber, einen Brief mit formlosem Verlängerungsantrag Ende Oktober in den Briefkasten zu stecken. Dann gilt der vorhandene Titel weiter.

Wichtig: Keine Panik.
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SimonB
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Antwort #7 - 13.03.2026 um 11:24:57
 
reinhard schrieb am 12.03.2026 um 21:38:35:
Wichtig: Keine Panik.

Das ist wohl hier die wichtigste Empfehlung.
Danke!
Wenn der AT erst im November 26 abläuft, genügt es, den Antrag postalisch nachweislich vor Ablauf zu stellen. Alle notwendigen Nachweise beifügen.
Ich empfehle 8 Wochen vorher.
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dim4ik
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Antwort #8 - 13.03.2026 um 11:49:39
 
reinhard schrieb am 12.03.2026 um 21:38:35:
Da reicht es aber, einen Brief mit formlosem Verlängerungsantrag Ende Oktober in den Briefkasten zu stecken.

Ich würde den Antrag nicht einfach in den Briefkasten stecken, so kann er ganz schnell verloren gehen und der Antragsteller hat dann keinen Nachweis für den rechtzeitigen Zugang des Antrags bei der ABH. Der Antrag sollte daher schon per Einschreiben und/oder Fax und/oder Mein Justizpostfach übermittelt werden.
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