Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Geburtsurkunde bei Familiennachzug (Gelesen: 479 mal)
Der gute Heinrich
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtsurkunde bei Familiennachzug
05.03.2026 um 16:00:39
 
Moinsen.

Wie der Titel bereits preisgibt, ist dies meine alleinige Frage.
Frau ist Russin, ich Deutscher. Hatte nun öfters gelesen, dass eine Geburtsurkunde erst für das Ausländer-/Meldeamt in Deutschland vonnöten sei, allerdings nicht davor.
Für das Visum zum Familiennachzug braucht sie also die Geburtsurkunde oder etwa nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
.
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.287

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Antwort #1 - 05.03.2026 um 18:50:49
 
Der gute Heinrich schrieb am 05.03.2026 um 16:00:39:
Für das Visum zum Familiennachzug braucht sie also die Geburtsurkunde oder etwa nicht? 


Ja, wird i.d.R. für das Visum gebraucht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.816

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Antwort #2 - 05.03.2026 um 21:51:26
 
deerhunter schrieb am 05.03.2026 um 18:50:49:
Ja, wird i.d.R. für das Visum gebraucht

Nein, eine Geburtsurkunde ist für einen Visumantrag zum Ehegattennachzug nach Deutschland in der Regel nicht erforderlich.
Nicht von Russen, die aus der russischen Föderation einreisen und nicht etwa die Ehe in einem Land mit unsicherem Urkundenwesen geschlossen haben.

Erstens wüsste ich nicht, welche Information man aus der Geburtsurkunde in einem solchen Fall zusätzlich erhalten will.
Zweitens - das ist das Entscheidende - wird sie vom externen Dienstleister auch in der Liste der vorzulegenden Unterlagen gar nicht erwähnt.

Sie kann im Einzelfall dennoch erforderlich werden, wenn die von mir oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen oder anderweitig Unklarheiten auftauchen, die einer Visumerteilung entgegenstehen.
Aber eben nicht in der Regel.

Und bitte auch nicht von Gerüchten, Mundpropaganda oder gar zweifelhaften "Visumdienstleistern" in die Irre führen lassen!
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 685

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Antwort #3 - 05.03.2026 um 22:10:09
 
richtig. Hier die Checkliste der Botschschaft in Moskau

Am Besten immer auf der Seite der jeweiligen Botschaft schauen und nicht chatgt glauben denn diese Antwort habe ich bekommen 🤣🤣
"
Ja, in den meisten Fällen wird die Geburtsurkunde benötigt, wenn eine Person aus Russland mit einem Familienzusammenführungsvisum nach Deutschland kommen möchte. Sie gehört oft zu den Unterlagen, mit denen die Identität und der Familienstand nachgewiesen werden.
"

Ki ist bei sowas nicht gut aber du bist ja richtigerweise hier gelandet Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Der gute Heinrich
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Antwort #4 - 06.03.2026 um 00:11:17
 
Danke für die Informationen, die Herren. So hatte ich mir das nämlich auch gedacht.
Die Geburtsurkunde wird also überhaupt nicht gebraucht? Auch nicht während ihres Aufenthalts in Deutschland?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.487
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Antwort #5 - 06.03.2026 um 09:59:40
 
Die eigene Geburtsurkunde gehört zu den Unterlagen, die man als Mensch einfach vorliegen haben sollte. Auch Deine Frau wird die möglicherweise mal brauchen. Wofür auch immer. Ich z.B. wechsle gerade meinen Job und der neue AG will u.a. meine Geburtsurkunde und meine Eheurkunde sehen. Natürlich braucht man die nicht für jeden Job, aber für diesen eben schon.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.677

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Antwort #6 - 06.03.2026 um 10:03:36
 
Russland ist Mitglied des Apostillenabkommens. Man sollte sich also die Arbeit machen und die Geburtsurkunde apostillieren und mitbringen. Wobei ich denke bei den Russen gibt es immer nur eine Geburtsurkunde. Ansonsten würde ich drei Geburtsurkunden mit Apostillen beschaffen.


Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.816

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Antwort #7 - 06.03.2026 um 12:36:52
 
Aras schrieb am 06.03.2026 um 10:03:36:
Wobei ich denke bei den Russen gibt es immer nur eine Geburtsurkunde.

Das ist falsch. Soviele man eben braucht oder einfach nur will.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.677

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Antwort #8 - 06.03.2026 um 12:49:14
 
Dann würde ich halt paar Stück mit Apostille holen.

Dann hat man die zum heiraten, für die Geburt der Kinder, für den Rentenantrag, und halt paar zum verlegen und verlieren.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Experte
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 672

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde bei Familiennachzug
Antwort #9 - 06.03.2026 um 12:58:32
 
Für die Einbürgerung braucht man die i.d.R. auch. Und da hattest du ja schon geäußert, dass das in Zukunft Thema sein soll.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema