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Hilfe bei Ausstellung von Reisepässen für schwerkranke Eltern – Ausländerrecht / Botschaft (Gelesen: 546 mal)
karambol
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe bei Ausstellung von Reisepässen für schwerkranke Eltern – Ausländerrecht / Botschaft
04.03.2026 um 11:47:44
 
Hallo zusammen,

ich brauche dringend rechtlichen Rat im Bereich Ausländerrecht / Konsularrecht.

Sachverhalt:
     •      Meine Eltern sind ukrainische Staatsbürger und wohnen seit 2008 in Hamburg (§23 Abs.2 Satz3 AufenthG).
     •      Ihre ukrainischen Reisepässe laufen im Juli 2026 ab.
     •      Aufgrund schwerer Erkrankungen können meine Eltern nicht persönlich bei der ukrainischen Botschaft / Konsulat erscheinen:
     •      Meine Mutter ist bettlägerig, schwerbehindert (GdB 70, Merkzeichen G), Pflegegrad 4, Krampfanfälle, Wesensveränderung, Zustand nach Hirnblutung
     •      Mein Vater ist schwerbehindert (GdB 60, Pflegegrad 2, Antrag auf 3), m. invasiver Blasenkrebs, laufende operative, Strahlen- und Chemotherapie, eingeschränkte körperliche und psychische Belastbarkeit

Problem:
     •      Das Konsulat lehnt eine Ausstellung der Reisepässe ohne persönliche Vorsprache ohne wenn und aber ohne optionslos ab.
     •      Die Ausländerbehörde Hamburg lehnt einen Reiseausweis für Ausländer ab und verweist auf die Notwendigkeit ukrainischer Reisepässe.
     •      Ohne gültige Pässe haben meine Eltern kein Identitätsdokument und können ihre Aufenthaltstitel nicht nachweisen. Sie sind praktisch handlungsunfähig bei medizinischen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten.

Meine Fragen:
     1.      Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, dass die Eltern trotz körperlicher Einschränkungen neue Reisepässe oder Ersatzdokumente erhalten?
     2.      Kann man über Hamburg Welcome Center, Ombudsstelle, oder Gericht ein Sonderverfahren / Ausnahme erzwingen?
     3.      Gibt es juristische Präzedenzfälle in Deutschland, wo schwerkranke Personen ohne persönliche Vorsprache von einer Botschaft oder Ausländerbehörde Dokumente erhalten haben?
     4.      Welche konkreten Schritte würden Sie empfehlen, um rechtlich abgesichert die Ausstellung der Pässe zu ermöglichen?

Ich bin für jede Hilfe, Links oder Hinweise sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.03.2026 um 11:55:03
 
Du kannst überall eine Ausnahme beantragen.

Aber die wichtigste Stelle ist das ukrainische Konsulat.
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karambol
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i4a rocks!


Beiträge: 98

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.03.2026 um 04:30:24
 
reinhard schrieb am 04.03.2026 um 11:55:03:
Du kannst überall eine Ausnahme beantragen.

Aber die wichtigste Stelle ist das ukrainische Konsulat.


Vielen Dank für die Antwort!

Basierend auf der bisher bekannten Situation meiner Eltern möchte ich noch eine konkrete Frage stellen, wie realistisch es ist, dass die Ausländerbehörde ihnen Aufenthaltstitel als Ausweisersatz / Bescheinigung ausstellt, ohne dass sie persönlich vorsprechen können.



Situationsbeschreibung:
     •      Mutter: Pflegegrad 4, seit Jahren schwerbehindert, liegt bettlägerig, leidet an Krampfanfällen (Epilepsie), Folgen eines Schlaganfalls und Wesensveränderung. Jede Stresssituation kann Krampfanfälle auslösen.
     •      Vater: Pflegegrad 2 (Antrag auf Erhöhung gestellt), offiziell als schwerbehinderte Person anerkannt, schwer krank (muskelinvasives Blasenkarzinom), unterzieht sich Operation, Bestrahlung und Chemotherapie, stark eingeschränkt physisch und psychisch instabil.

Beide Eltern erhalten Grundsicherung im Alter und Pflegeleistungen.

Wir haben bereits versucht, neue Pässe zu beantragen; das Konsulat hat jedoch eine persönliche Vorsprache als zwingend erforderlich abgelehnt, sodass ein Pass derzeit nicht beschafft werden kann.



Juristische Hinweise:
     •      Nach §48 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann ein Aufenthaltstitel als Ausweisersatz ausgestellt werden, wenn ein Pass nicht vorhanden ist oder nicht in zumutbarer Weise beschafft werden kann.
     •      Nach §55 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) kann ein Ausweisersatz auch dann ausgestellt werden, wenn ein Antrag auf Reiseausweis für Ausländer abgelehnt wurde und die Voraussetzungen für §48 erfüllt sind.
     •      Verwaltungspraxis und Grundsatz der Gleichbehandlung verlangen, dass schwerkranke, pflegebedürftige oder psychisch instabile Personen nicht benachteiligt werden dürfen, insbesondere wenn der Zugang zu sozialen und medizinischen Leistungen ansonsten blockiert wäre.

Darüber hinaus ist die Identität ist seit 2008 zweifelsfrei geklärt.
Beide leben seit 16 Jahren rechtmäßig in Hamburg nach §23 Abs. 2 S. 3 AufenthG.



Meine Frage / Anliegen:
     •      Ist es realistisch, dass die Ausländerbehörde eine Bescheinigung über Aufenthaltstitel mit Ausweisfunktion / Aufenthaltstitel als Ausweisersatz ausstellt, damit meine Eltern weiterhin medizinische, soziale und pflegerische Leistungen erhalten, ohne dass sie selbst vorsprechen müssen?
     •      Ich könnte als bevollmächtigter Vertreter alle Unterlagen, inklusive aktueller Fotos, bereitstellen, falls das hilft.
     •      Hausbesuch durch die Behörde wäre ebenfalls möglich.

Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen? Würdet ihr mir empfehlen, das so bei der Ausländerbehörde offiziell anzufragen, oder gibt es andere Wege?

Vielen Dank für eure Tipps!
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« Zuletzt geändert: 08.03.2026 um 04:44:59 von karambol »  
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe bei Ausstellung von Reisepässen für schwerkranke Eltern – Ausländerrecht / Botschaft
Antwort #3 - 08.03.2026 um 11:48:32
 
Du musst nicht in jedem Beitrag alle Fakten wiederholen. Es steht alles im Eingangsbeitrag.
Einen neuen ukrainischen Paß zu bekommen ist nun mal oberstes Gebot. Und das muss mit allen Mitteln versucht werden. Habt ihr die Ablehnung schriftlich? Ihr benötigt einen Nachweis dass die Beantragung unmöglich ist. Ein Krankentransport zur Botschaft zur Beantragung ist nicht möglich? Für beide Elternteile? Nur für eins? Gibt es medizinische Gutachten?

Ich habe mal wahllos im Internet nach "Beantragung Reiseausweis für Ausländer" geschaut und z.B. diesen Antrag gefunden:
https://www.kreisgg.de/fileadmin/Kommunal-_Buergerdienste/Auslaender_Personensta...
Da steht im Antragsformular einiges drinnen, was zu beachten ist.

Erfahrung mit dem Thema selber habe ich nicht. 


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SimonB
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Antwort #4 - 08.03.2026 um 18:22:19
 
karambol schrieb am 08.03.2026 um 04:30:24:
das Konsulat hat jedoch eine persönliche Vorsprache als zwingend erforderlich abgelehnt, 

Das wird das Konsulat nicht abgelehnt haben.
Das Konsulat hat wohl unbedingt die persönliche Vorsprache für den Antrag und auch die Passübergabe gefordert.
Die ABH will gültige Reisepässe sehen.
Ob ein Anwalt für Ausländerrecht etwas beim Konsulat oder der ABH erreichen kann, käme auf einen Versuch an.


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