reinhard schrieb am 04.03.2026 um 11:55:03:Du kannst überall eine Ausnahme beantragen.
Aber die wichtigste Stelle ist das ukrainische Konsulat.
Vielen Dank für die Antwort!
Basierend auf der bisher bekannten Situation meiner Eltern möchte ich noch eine konkrete Frage stellen, wie realistisch es ist, dass die Ausländerbehörde ihnen Aufenthaltstitel als Ausweisersatz / Bescheinigung ausstellt, ohne dass sie persönlich vorsprechen können.
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Situationsbeschreibung:
• Mutter: Pflegegrad 4, seit Jahren schwerbehindert, liegt bettlägerig, leidet an Krampfanfällen (Epilepsie), Folgen eines Schlaganfalls und Wesensveränderung. Jede Stresssituation kann Krampfanfälle auslösen.
• Vater: Pflegegrad 2 (Antrag auf Erhöhung gestellt), offiziell als schwerbehinderte Person anerkannt, schwer krank (muskelinvasives Blasenkarzinom), unterzieht sich Operation, Bestrahlung und Chemotherapie, stark eingeschränkt physisch und psychisch instabil.
Beide Eltern erhalten Grundsicherung im Alter und Pflegeleistungen.
Wir haben bereits versucht, neue Pässe zu beantragen; das Konsulat hat jedoch eine persönliche Vorsprache als zwingend erforderlich abgelehnt, sodass ein Pass derzeit nicht beschafft werden kann.
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Juristische Hinweise:
• Nach §48 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann ein Aufenthaltstitel als Ausweisersatz ausgestellt werden, wenn ein Pass nicht vorhanden ist oder nicht in zumutbarer Weise beschafft werden kann.
• Nach §55 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) kann ein Ausweisersatz auch dann ausgestellt werden, wenn ein Antrag auf Reiseausweis für Ausländer abgelehnt wurde und die Voraussetzungen für §48 erfüllt sind.
• Verwaltungspraxis und Grundsatz der Gleichbehandlung verlangen, dass schwerkranke, pflegebedürftige oder psychisch instabile Personen nicht benachteiligt werden dürfen, insbesondere wenn der Zugang zu sozialen und medizinischen Leistungen ansonsten blockiert wäre.
Darüber hinaus ist die Identität ist seit 2008 zweifelsfrei geklärt.
Beide leben seit 16 Jahren rechtmäßig in Hamburg nach §23 Abs. 2 S. 3
AufenthG.
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Meine Frage / Anliegen:
• Ist es realistisch, dass die Ausländerbehörde eine Bescheinigung über Aufenthaltstitel mit Ausweisfunktion / Aufenthaltstitel als Ausweisersatz ausstellt, damit meine Eltern weiterhin medizinische, soziale und pflegerische Leistungen erhalten, ohne dass sie selbst vorsprechen müssen?
• Ich könnte als bevollmächtigter Vertreter alle Unterlagen, inklusive aktueller Fotos, bereitstellen, falls das hilft.
• Hausbesuch durch die Behörde wäre ebenfalls möglich.
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen? Würdet ihr mir empfehlen, das so bei der Ausländerbehörde offiziell anzufragen, oder gibt es andere Wege?
Vielen Dank für eure Tipps!