Gude,
Ich halts kurz und knapp:
Ich bin 17, besuche die Oberstufe (Abi Jahrgang 2028) im Main-Taunus-Kreis, Hessen. Ich lebe in Deutschland seit ich 2 bin, bin immernoch kein Bürger. Hab mich mit 16 entschieden selbständig einen Antrag zu erstellen.
Der Antrag ist am 13.02.2026 am RP Darmstadt angekommen mit Bestätigung.
Mein Antrag wird vom Dezernat 21.2 bearbeitet, die für alle Einbürgerungen außerhalb Europas, ehemaliger UdSSR und Türkei verantwortlich sind.
Nun stand auf meinem Bestätigungsbrief des RPDs:
Bearbeitung beginnt erst ab 17-24 Monaten, das ist mir zu viel. Ich will meine Staatsbürgerschaft unbedingt vor meinem Abi haben.
Auf'm Internet habe ich gelesen,
dass Menschen oft nach 3-6 Monaten gegen das RP eine Untätigkeitsklage einleiten, was oft zu schnellere Bearbeitungszeiten und sofortige Beauftragung eines Sachbearbeiters führt. Das Geld ist für mich kein Problem.
Also ist es sich, in eurer Sicht wert, nach 3-6 Monaten das RP Darmstadt anzuklagen? Meine Klage wird vorm Verwaltungsgericht in Frankfurt gehen.
Hättet ihr noch irgendwelche weitere Informationen zu was in RP Darmstadt abläuft, ich habe gehört, dass es ein Sumpf ist.
Ich finde nicht, dass mein Antrag besonders komplex ist. Ich bin noch ein Schüler des Landes Hessen. Hab mein ganzes leben in Deutschland verbracht, sogar in Hessen, also Hindernisse sollte es eigentlich kaum geben.
Extra Info:
Einbürgerungsantrag wurde gemäß §10 StAG eingereicht.
Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis.