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Visum zum finden eines Ausbildungsplatzes §17 Abs.1: Genügt Pflegehelferin? (Gelesen: 213 mal)
Brandenburger
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Beiträge: 2

Potsdam, Germany
Potsdam
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zum finden eines Ausbildungsplatzes §17 Abs.1: Genügt Pflegehelferin?
26.02.2026 um 19:55:29
 
Guten Tag,
die thailändische Cousine meiner thailändischen Ehefrau ist in Deutschland mit einem Visum zum finden eines Ausbildungsplatzes §17  Abs1. Sie möchte eine Ausbildung zur Pflegefachfrau in Brandenburg absolvieren. Sie ist 34 Jahr alt und hat einen Bachelor aus Thailand, der bisher nicht anerkannt wurde.
B1 Telc Sprachtest ist mit "gut" bestanden, B2 Telc ist nur "Schreiben" bestanden, "Sprechen" muß nachholt werden. Finanziell ist ihr Status abgesichert durch eine VE durch mich. Im Februar 2026 wurde ein drei Wochen Praktikum erfolgreich im Krankenhaus absolviert.
Der Punkt ist folgender: Mitte Juni 2026  wird das Visum nach neun Monaten auslaufen. Die Ausländerbehörde hat heute bei einem Termin sehr deutlich gemacht, daß das Visum nicht über den Juni verlängert wird, wenn kein Ausbildungsvertrag vorliegt. Ihre Hoffnung war, daß das Visum bis September 2026 verlängert wird, um dann im Oktober 2026 eine Ausbildung als Pflegefachkraft zu beginnen.
Das Krankenhaus, bei dem sie das Praktikum absolviert hat, möchte ihr im April 2026 noch keinen Ausbildungsvertrag anbieten, weil ihre Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen. Stattdessen schlug die Personalreferentin eine Ausbildung zur Pflegehelferin vor.
Meine Frage: Reicht eine Ausbildung zur Pflegehelferin aus, damit die Ausländerbehörde ihr einen Aufenthaltstitel über den Juni 2026 hinaus gibt? Ist das ein zulässiger Zweckwechsel?
Andere Variante: Es soll Kliniken geben, die einen Kombivertrag anbieten: Pflegehelferin und anschließend Pflegefachfrau in einem Vertrag über vier Jahre. Eigentlich hat sie weitere Praktika im März und April geplant und auch schon Verträge vorliegen, aber vielleichte ist der Start der Ausbildung zur Pflegehelferin der beste Weg. Der nächste Termin in der ABH ist Ende Mai 2026, bis dahin sollte sie einen Vertrag vorlegen können.
Was denkt Ihr: Genügt ein Vertrag zur Ausbildung zur Pflegehelferin?
Ich danke Euch.
Gruß aus Brandenburg.
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