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Behörde fordert Familienstandbescheinigung aus dem Ausland trotz Heirat (Gelesen: 1.005 mal)
Karlotto
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25.02.2026 um 10:49:29
 
Hallo zusammen, eine Frage zur Ehestand-Familienstandbescheinigung.
Ich bin mit meiner Frau aus Indonesien seit 8Jahren verheiratet, Ehe fand in Indonesien statt, diese ist auch hier eingetragen, Hochzeitsbuch, Übersetzung, Beglaubigung, alles vorhanden. Einbürgerung ist beantragt, soweit scheint alles ok zu sein mit den Dokumenten, Problem ist dass die Behörde hier einen Nachweis möchte dass meine Frau nicht in der Heimat  mit weiteren Männern verheiratet ist. Sie sagen dass eine Familienstandbescheinigung aus der Heimat vorgelegt werden soll, allerdings gibt es dieses Dokument nicht, die Botschaft und das KUA(indonesisches Standesamt)schreibt uns dass es nur das Hochzeitsbuch gibt und es die Bescheinigung nur vor der Ehe gibt um nachzuweisen das man Single, geschieden oder Witwe ist. Im Internet finde ich auch nur diese Aussage. Verheiratet waren wir beide noch nie vorher, wir hätten ja auch nicht heiraten können wenn meine Frau noch einen Mann gehabt hätte, davon ab ist es dort sowieso nicht erlaubt mehrere Männer zu haben. Diese Familienstandbescheinigung die ja auch ähnlich dem Ehefähigkeitszeugnis ist wird doch nur vor der Hochzeit benötigt oder? Da wir ja verheiratet sind, was soll denn nun aus Indonesien genau beantragt werden?Wären noch andere Männer im Spiel hätte man uns ja nicht heiraten lassen. Wie gesagt, die Botschaft sagt  Sie haben nun das Hochzeitsbuch, sie sind verheiratet, mehr können wir nicht bescheinigen. Beim indonesischen Standesamt gibt es keine Email, ans Telefon um nachzufragen ging bisher auch niemand, mit der Zeitverschiebung ist es natürlich auch nicht so einfach.
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Antwort #1 - 25.02.2026 um 13:41:54
 
Karlotto schrieb am 25.02.2026 um 10:49:29:
Hdie Botschaft und das KUA(indonesisches Standesamt)schreibt uns dass es nur das Hochzeitsbuch gibt und es die Bescheinigung nur vor der Ehe gibt um nachzuweisen das man Single, geschieden oder Witwe ist.

Diese Dokumente hast du beide vorgelegt?
Können die Behörden keine Bescheinigung ausstellen, dass sie nur mit dir verheiratet ist und keine anderen Ehen eingegangen ist?
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Antwort #2 - 25.02.2026 um 17:36:45
 
ich frage mich was das überhaupt mit der Einbürgerung zu tun hat.

Bei einem Antrag auf §28 könnte ich es ja noch irgendwie verstehen wenn man was prüfen will. Wobei das Standesamt es ja eh schon geprüft hat wenn die Ehe hier eingetragen wurde und mit Ehefähigkeitszeugnis in Indonesien geheiratet wurde...

Ich würde die Behörde auffordern genau zu schreiben was sie haben wollen + entsprechende Rechtsgrundlage. Die können mE ja kein Fantasiedokument erfinden haben zu wollen was es gar nicht gibt..

Zudem es in Indonesien nicht erlaubt ist mit mehreren Männern verheiratet zu sein wie hier auch...

Vielleicht hat sie ja auch in Dänemark noch jemand anderes geheiratet also am besten von allen Ländern der Welt eine Bescheinigung anfordern oder wie 🤣
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Antwort #3 - 25.02.2026 um 17:46:48
 
roseforest schrieb am 25.02.2026 um 17:36:45:
Wobei das Standesamt es ja eh schon geprüft hat wenn die Ehe hier eingetragen wurde

Stand im Startbeitrag "nachbeurkundet" oder (irgendwo) "eingetragen"?

Ich sehe bisher keine Prüfung durch ein deutsches Standesamt.

roseforest schrieb am 25.02.2026 um 17:36:45:
und mit Ehefähigkeitszeugnis in Indonesien geheiratet wurde...

Auch darüber konnte ich bisher nichts lesen.

Sollten Deine Annahmen allerdings zutreffen, verstehe ich die Thema behandelte Forderung auch kein bisschen.

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Antwort #4 - 25.02.2026 um 18:25:05
 
du hast recht. Ich bin davon ausgegangen weil sonst theoretisch ja keine Heirat möglich wäre.

Aber werde in Zukunft genauer fragen Smiley

"Indonesische Stellen erwarten bei ausländischen Verlobten, dass von der für sie zuständigen Auslandsvertretung bestätigt wird, dass auch nach dem jeweiligen ausländischen Recht keine Hindernisse für die Eheschließung vorliegen. Für die Ausstellung einer solchen Konsularischen Bescheinigung durch die Deutsche Botschaft Jakarta muss vom deutschen Verlobten ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden."

"Botschaft und das KUA(indonesisches Standesamt)schreibt uns dass es nur das Hochzeitsbuch gibt" mit diesem Schreiben sollte die Behörde eigentlicn ja zu überzeugen sein..

Ich kenne auch einen Fall da wollte das D Standesamt diese Ledigkeitsbescheinigung einbehalten - die muss aber auch bei Hochzeit in Indoniesien vorgelegt werden aber diese wird nur einmal ausgestellt.. das war ein Akt .

Was für einen Aufenthaltstitel hat sie denn aktuell ?
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« Zuletzt geändert: 25.02.2026 um 18:39:20 von roseforest »  
 
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Antwort #5 - 25.02.2026 um 18:38:13
 
roseforest schrieb am 25.02.2026 um 17:36:45:
ich frage mich was das überhaupt mit der Einbürgerung zu tun hat.

Bei einem Antrag auf §28 könnte ich es ja noch irgendwie verstehen wenn man was prüfen will. Wobei das Standesamt es ja eh schon geprüft hat wenn die Ehe hier eingetragen wurde und mit Ehefähigkeitszeugnis in Indonesien geheiratet wurde...

Ich würde die Behörde auffordern genau zu schreiben was sie haben wollen + entsprechende Rechtsgrundlage. Die können mE ja kein Fantasiedokument erfinden haben zu wollen was es gar nicht gibt..

Zudem es in Indonesien nicht erlaubt ist mit mehreren Männern verheiratet zu sein wie hier auch...

Vielleicht hat sie ja auch in Dänemark noch jemand anderes geheiratet also am besten von allen Ländern der Welt eine Bescheinigung anfordern oder wie 🤣


§ 11 S.1 Nr. 3a StAG

Ob die da jetzt tatsächliche Anhaltspunkte haben oder das pauschal fordern ist natürlich eine andere Sache.
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Antwort #6 - 25.02.2026 um 19:00:34
 
Nabend und Danke schonmal für die Aufmerksamkeit.
Es wird bei den Unterlagen gefordert :Ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung .Und im zweiten Feld welches markiert wurde die Indonesische Familienstandsbescheinigung, nicht älter als 6 Monate.
Mir fehlt auch die Logik dahinter.
Ich will heiraten, man lässt alles überprüfen, beglaubigen ,dabei sieht man ja dass wir beide Single waren. Dann wird geheiratet, es wird wieder alles eingetragen, beim Standesamt gemeldet, man hat das Hochzeitsbuch auch aus der Heimat beglaubigt und soll nun bei der Einbürgerung nachweisen nicht noch weitere Männer in der Heimat zu haben.
Die Indonesischen Botschaften in Berlin und Frankfurt schrieben es uns auch dass es sowas von denen nicht gibt. Auch den Antrag dazu gibt´s auf deren Homepage nicht daher haben wir es per Mail angefragt, wurden sogar von Frankfurt angerufen da die Leute gar nicht wussten was wir wollten. Daraufhin gab es das nochmal per Mail in beiden Sprachen damit ich was vorzeigen kann.
Ich  habe hier im Forum ja schon Sachen gelesen über Rentenbescheide die vorgezeigt werden sollten, allerdings hat ja nicht jedes Land Rente. Vielleicht ist die Sache hier ja ähnlich.

@Petersburger,die Prüfung vom deutschen Standesamt ist doch erfolgt bevor ich heiraten konnte oder nicht, das Ehefähigkeitszeugnis hat meine Frau sowie ich doch vor der Hochzeit beantragt. Und mal angenommen da wären noch 4 Männer im Spiel, hätte ich denn dann hier meine Ehe eintragen lassen können bzw hätte das nicht da nochmal überprüft werden müssen?
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Antwort #7 - 25.02.2026 um 19:29:47
 
Dann hast du es ja schriftlich dass es das nicht gibt.

Das würde ich einfach einreichen und die Sache dürfte sich erledigt haben.

Ist die Ehe wirklich nachbeurkundet ? Dann müsstest du auch eine deutsche Heiratsurkunde beim Standesamt bekommen haben.

Ist das jetzt eigentlich in der gleichen Stadt wo ihr damals auch das Ehefähigkeitszeugnis beantragt habt oder umgezogen?
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Antwort #8 - 26.02.2026 um 08:56:28
 
Die Ehe ist Nachbeurkundet ,wir haben sogar noch in Indonesien einen Ehevertrag gemacht der beim Notar liegt, wäre man noch mit anderen verheiratet wäre das vielleicht auch nicht gegangen aber nur meine Vermutung. Es wurde alles in derselben Stadt gemacht, in NRW wenn das eventuell was hilft. Der Aufenthaltstitel ist unbefristet ,Frau geht Vollzeit arbeiten, ich auch, diese anderen Unterlagen von Rente, Finanzen sind alle kein Problem, es geht halt echt nur um diese eine Sache. Da ja soweit alles an geforderten  Unterlagen abgegeben wurde sollen wir halt zum nächsten Termin(18-24Monate) diese Familienstandbescheinigung mitbringen. Lustig ist ja auch dass diese nicht älter als 6Monate sein soll, hätte ich diese nun beantragen können wäre die bis zum Termin wohl abgelaufen. Mit dieser 6Monate Frist wird also vermutet seit der Hochzeit wieder neu geheiratet zu haben. Wenn wir in den letzten Jahren nicht in Indonesien waren kann man ja durch den Reisepass auch sehen keinen Stempel drin zu haben, allerdings hätte Sie ja auch sonst wo auf der Welt heiraten können, ich habe keine Ahnung was das soll. Wenn ich in 24 Monaten die Mail der Botschaft vorzeige werden die die Einbürgerung ablehnen oder wird es neu geprüft und wieder über Jahre gehen oder sollte man dort einfach die Mail der Botschaft hinsenden? Ich befürchte ,da ja auch von Rückfragen abgesehen werden soll, dass die Mails gar nicht gelesen werden. Am Ende geht man in 18-24 Monaten hin und alles war umsonst weil die vielleicht sagen es wird nicht bearbeitet da was fehlt
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Antwort #9 - 26.02.2026 um 09:22:23
 
Klingt mir ehrlich gesagt übergriffig.

Rechtsgrundlage dafür ist wohl § 11 S. 1 Nr. 3 a StAG.

Aber in der VwV steht hierzu:

Zitat:
Auch wenn in dem Antragsformular nach „dem Ehegatten“ gefragt wird,
muss der Antragsteller die Existenz eines weiteren Ehegatten als in seine
Sphäre fallenden entscheidungserheblichen Sachverhalt offenlegen.

Unterlässt der Antragsteller dies, kann es sich um eine vorsätzlich
unrichtige Angabe und damit um einen Rücknahmegrund im Sinne des § 35
Abs. 1 handeln.


Also es geht hier um eine Offenlegungspflicht.

Meiner Einschätzung nach mutiert aber die Forderung der Behörde zu einer verkappten Nachweispflicht.

Gibt es denn irgendwelche Angaben im Einbürgerungsantrag, worauf die auf eine Mehrehe schließen könnten? Bspw. Vorehen?

Wenn nichts darauf hinweist, und wenn deine Ehe in Duisburg (laut deinem Profil dein Wohnort) nachregistriert wurde auch vielleicht in der Zwischenzeit Kinder geboren wurden und diese vom Standesamt Duisburg unproblematisch registiert wurden, dann würde ich denen aber einen sowas von vorhusten. Duisburg ist ja NRW. In NRW ist die Einbürgerungsbehörde ja die Kommune, also die Stadt Duisburg. Und in NRW ist die Standesamtsbehörde für Geburten auch die Kommune, also auch die Stadt Duisburg. Also die gleiche Behörde. Warum kommt jetzt die Stadt Duisburg bei der Einbürgerung um die Ecke und stellt den Personenstand deiner Ehefrau völlig in Frage, wenn das Standesamt schon keine Zweifel hatte.

Außerdem gibt es doch wohl offensichtlich im islamischen Indonesien keine Mehrehe in der Form, dass eine Frau mit mehreren Männern heiraten könne. Außer mir ist da was entgangen, Koran Version 2.0 oder so. Ne, sowas würde sogar als Ehebruch gelten.

Du kannst ja die Fachaufsicht einschalten, also die Bezirksregierung Düsseldorf(?).
Was ist die Rechtsgrundlage für die Forderung nach Nachweisen, wenn es nur eine Offenlegungspflicht gibt?
Ist die Vorlage von Personenstandsdokumenten überhaupt erforderlich, wenn es keine Anhaltspunkte für weitere Eheschließungen gibt und in Indonesien keine Mehrehe durch die Frau rechtlich möglich ist?
Ist der Botschaftsnachweis ist kein geeignetes Mittel um den Personenstand nachzuweisen?

Usw. usw.
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Antwort #10 - 26.02.2026 um 10:02:17
 
mich würde eher stören dass der nächste Termin in 18-24 Monaten sein soll..
Hast du das schriftlich dass es jetzt fast 2 Jahre dauert ?
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Antwort #11 - 26.02.2026 um 19:36:12
 
Bei uns gab es auch keinen Wohnortwechsel oder Kinder ,es hat sich 0 verändert seit der Hochzeit. Ich vermute mittlerweile auch dass da irgendwas Pauschal gefordert wird was es in einigen Ländern nicht gibt.
Und mit der Wartezeit ist es leider so vermerkt, im Internet stehts auch so, Leipzig hat angeblich sogar 50Monate.
Ich hänge nun noch die Forderung vom Amt hier an, ebenso die Nachricht der Botschaft so kann sich jeder die Forderung angucken.
Ich werde die Mail aus Frankfurt dann mal beim Amt in den Briefkasten werfen da man ja keine Termine bekommt und telefonisch und per Mail auch keiner drangeht oder abnimmt und hoffe das dann ein Feedback kommt.
Passiert nichts ist die Idee mit der Fachaufsicht sehr gut,Danke für den Tip.
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Antwort #12 - 26.02.2026 um 20:12:07
 
Ich check nicht warum die das haben wollen. Also selbst wenn es darum gehen würde zu gucken, ob sie mit mehreren Männern verheiratet wäre: Was bringen einem da diese Unterlagen?

Und was soll die Familienstandbescheinigung bringen? Welches Ergebnis muss diese haben, damit es überhaupt relevant ist. Steht da Single ist sie offensichtlich nicht mit noch jemanden verheiratet. Bei verwitwet ebenso. Und wenn da verheiratet steht, joa, dann wissen die auch nur was die sowieso schon aus der Eheurkunde wissen.

Das einzige was ich mir hier irgendwie noch aus dem Popo ziehen könnte, wäre, dass die gucken wollen, ob ihr nicht vielleicht inzwischen geschieden seid. Das wäre auch eine Erklärung dafür, dass die Bescheinigung nicht älter als 6 Monate sein darf.

Wie lange lebt ihr zusammen in Deutschland? Noch keine fünf Jahre? Lebt ihr in unterschiedlichen Wohnungen oder gibt es sonst irgendeinen Grund, warum die denken könnten ihr wärt getrennt lebend? (das wäre dann wieder die Frage von Anhaltspunkt oder pauschale Forderung)
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Antwort #13 - 26.02.2026 um 20:24:20
 
und nochmal: warum muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden.
Durch die Nachbeurkundung kannst du doch einfach die deutsche Eheurkunde vorlegen meiner Meinung nach.

Vielleicht gehen die davon aus dass die Ehe nicht nachbeurkundet wurde ? Hast du denen die mal geschickt ? vielleicht erübrigt sich dann auch die andere Forderung.

Mal anderes Beispiel. Wenn ihr jetzt ein Kind bekommt gibts vom Standesamt durch die Nachbeurkudung in der Regel völlig problemlos eine D Geburtsurkunde und auch einen D Pass für das Kind da wirds auch nix mehr geprüft..
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Antwort #14 - 27.02.2026 um 12:06:03
 
Die Eheurkunde aus Indonesien haben die, ebenso ist die Ehe hier eingetragen und die Urkunde haben wir auch. Wir leben  ca 8 Jahre hier im eigenen Haus, gehen arbeiten ,sprechen Deutsch und haben uns nie was zu Schulden kommen lassen. Scheint ja echt ne tolle Sache zu werden mit der Behörde. Wenn hier wo ja viele Leute im Forum Fachwissen haben keiner was genaues sagen kann über meine Internetsuche auch nichts herauskommt dann ist es ja echt seltsam.
Wir warten nun noch dass die Botschaft in Berlin das auch noch bestätigt diese Bescheinigung nicht ausstellen zu können, dann haben wir es zusätzlich zur Berliner Aussage. Und von dem KUA aus Indonesien müssen wir halt mal versuchen die zu erreichen per Telefon, vielleicht bestätigen die es auch noch wenn die überhaupt kapieren was wir wollen .Da die ja nichtmals eine Mailadresse haben sehe ich da auch schwarz. Ich halte euch auf den laufenden, werde auch dran denken euch in 24 Monaten wenns soweit ist ein Feedback zu geben,bis dahin sind weitere Tipps gerne gesehen
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Antwort #15 - 27.02.2026 um 12:08:59
 
Und wären wir geschieden ist die Steuerklasse ja auch weg, ebennso hätten wir ja verschiedene Wohnadressen, das Gemeinschaftskonto usw, alles Sachen die man ja auch ohne die blöde Bescheinigung sehen kann
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Antwort #16 - 27.02.2026 um 12:09:27
 
Wenn der Antrag gestellt ist würde ich ja eher zur Untätigkeitsklage raten.
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Antwort #17 - 27.02.2026 um 14:55:38
 
Das Problem ist, das es "so steht's" in dem Formular.
Ich weiß es nicht, ob man da Kulanz zeigen kann.
Ich hatte dasselbe Problem(TZ) und da genügte es ein entsprechendes Schreiben
von der "Behörde für Registrierung, Insolvenz und Treuhänderschaft",
das vom Außenministerium geprüft und signiert wurde und das war's.
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Antwort #18 - 27.02.2026 um 16:28:02
 
Was steht im Formular?
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Antwort #19 - 27.02.2026 um 17:37:05
 
Aras schrieb am 27.02.2026 um 16:28:02:
Was steht im Formular?

Siehe Post#11
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Antwort #20 - 27.02.2026 um 17:37:45
 
@aras er meint wahrscheinlicj dke checkliste die der TE gepostet hat...

ich sehe das anders die EBH muss die Rechtsgrundlage nennen.. und wie wir hier ja festgestellt haben mE nicht nachvollziebar..

@TE hier sind zum Teil auch MA von ABHs unterwegs also die verwunderung ist berechtigt.

Die Frage welche aber noch unbeantwortet ist: wurde denn die D Heiratsurkunde bereits ekngereicht ?
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Antwort #21 - 27.02.2026 um 18:03:49
 
Es gibt ja auch keine Pflicht eine indonesische Heiratsurkunde zu besitzen.
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Antwort #22 - 27.02.2026 um 22:13:39
 
Um die obige Frage zu beantworten, die Heiratsurkunde aus Deutschland wurde eingereicht , es ist wirklich alles da was gefordert wurde bis auf den Nachweis nicht noch mit anderen in Indonesien verheiratet zu sein.

Zum Glück fragt keiner nach den 15 Männern meiner Frau die sie noch woanders in der Welt geheiratet hat, nur Indonesien interessiert.  Zwinkernd
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