Klingt mir ehrlich gesagt übergriffig.
Rechtsgrundlage dafür ist wohl § 11 S. 1 Nr. 3 a
StAG.
Aber in der
VwV steht hierzu:
Zitat:Auch wenn in dem Antragsformular nach „dem Ehegatten“ gefragt wird,
muss der Antragsteller die Existenz eines weiteren Ehegatten als in seine
Sphäre fallenden entscheidungserheblichen Sachverhalt offenlegen.
Unterlässt der Antragsteller dies, kann es sich um eine vorsätzlich
unrichtige Angabe und damit um einen Rücknahmegrund im Sinne des § 35
Abs. 1 handeln.
Also es geht hier um eine Offenlegungspflicht.
Meiner Einschätzung nach mutiert aber die Forderung der Behörde zu einer verkappten Nachweispflicht.
Gibt es denn irgendwelche Angaben im Einbürgerungsantrag, worauf die auf eine Mehrehe schließen könnten? Bspw. Vorehen?
Wenn nichts darauf hinweist, und wenn deine Ehe in Duisburg (laut deinem Profil dein Wohnort) nachregistriert wurde auch vielleicht in der Zwischenzeit Kinder geboren wurden und diese vom Standesamt Duisburg unproblematisch registiert wurden, dann würde ich denen aber einen sowas von vorhusten. Duisburg ist ja NRW. In NRW ist die Einbürgerungsbehörde ja die Kommune, also die Stadt Duisburg. Und in NRW ist die Standesamtsbehörde für Geburten auch die Kommune, also auch die Stadt Duisburg. Also die gleiche Behörde. Warum kommt jetzt die Stadt Duisburg bei der Einbürgerung um die Ecke und stellt den Personenstand deiner Ehefrau völlig in Frage, wenn das Standesamt schon keine Zweifel hatte.
Außerdem gibt es doch wohl offensichtlich im islamischen Indonesien keine Mehrehe in der Form, dass eine Frau mit mehreren Männern heiraten könne. Außer mir ist da was entgangen, Koran Version 2.0 oder so. Ne, sowas würde sogar als Ehebruch gelten.
Du kannst ja die Fachaufsicht einschalten, also die Bezirksregierung Düsseldorf(?).
Was ist die Rechtsgrundlage für die Forderung nach Nachweisen, wenn es nur eine Offenlegungspflicht gibt?
Ist die Vorlage von Personenstandsdokumenten überhaupt erforderlich, wenn es keine Anhaltspunkte für weitere Eheschließungen gibt und in Indonesien keine Mehrehe durch die Frau rechtlich möglich ist?
Ist der Botschaftsnachweis ist kein geeignetes Mittel um den Personenstand nachzuweisen?
Usw. usw.