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Pflegekind, möglicher Weg zur Einbürgerung (Gelesen: 118 mal)
Themen Beschreibung: von dem Aufenthaltstitel zur Niederlassung und Einbürgerung
Pflegepapas
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Beiträge: 1

Niedersachsen, Niedersachsen, Germany
Niedersachsen
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Pflegekind, möglicher Weg zur Einbürgerung
24.02.2026 um 21:06:03
 
Hallo Community,
ich habe bereits viele Beiträge hier gelesen und konnte nicht alle Fragen für mich klären. Vielleicht hat jemand zu unserer Situation Erfahrungen und kann uns unterstützen.

Worum geht es ?
Pflegekind, Afghane, in DE geboren, 10 Jahre alt, seit 7 Jahren in Dauerpflege. Sozial voll integriert, besucht Schule, Vereine. Spricht keine weiteren Sprachen, kein Bezug zu weiteren Verwandten im Inland als auch im Herkunftsland.

Identität und Abstammung nun (fast) final geklärt. Tazkira vorhanden und Pass wird gerade beantragt.
Es gibt nur einen Auszug aus dem Geburtsregister, da Identität der Mutter noch nicht geklärt ist. Im Geburtsregister ist kein Vater angegeben.

Der derzeitige Aufenthaltstitel ist noch immer 25.3, da Identitätsklärung noch nicht abgeschlossen. Ziel ist es anschließend in eine Niederlassung zu gehen.

Wir als Pflegeeltern haben auch die volle Vormundschaft und somit ist er ausreichend rechtlich vertreten.

Was suchen wir ?
Ziel ist es vom 25.3 in eine Niederlassung zu wechseln um dann direkt eine Einbürgerung zu beginnen. Hierzu habe ich Fragen und suche nach Erfahrung.

1.) Niederlassung nach § 35 Abs. 1 AufenthG, hilfsweise nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
Ist diese in unserem Fall anwendbar ? Wir als Vormund dürfen den Antrag ja bereits vor dem 16 Lebensjahr stellen, wird dieser auch vor seinem 16ten Lebensjahr bearbeitet/entschieden ?

2.) Einbürgerung
Ich finde immer wieder Hinweise das Pflegeeltern (wenn Vormund und auf Dauer angelegt) rechtlich einer Adoption gleichgestellt sind. Dabei soll dann für Pflegekinder auch das "Kind eines Deutschen" angewendet werden können. Gibt es hier jemanden der das auch anwenden konnte ?

3.) rechtliche Unterstützung
Gibt es eine Empfehlung für ein Anwalt der diese beiden Themen bereits erfolgreich umsetzen konnte ? Wir brauchen also ggf jemanden der im SGB XIII und Rund um das Thema Niederlassung/Einbürgerung fit ist und unsere Besonderheiten auch versteht zu nutzen.

4.) Gibt es weitere Tips die Ihr uns geben könnt um hier möglichst jetzt eine dauerhafte sichere Situation schaffen zu können. Vielleicht andere Wege die wir noch nicht sehen ?
(Adoption ist zwar denkbar, aber derzeit keine Option)
Wunsch wäre eine doppelte Staatsbürgerschaft.

Viele Dank

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