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Titel: § 16g Bearbeitungsstau (5 Monate) (Gelesen: 216 mal)
Norbert91207
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Lauf a.d. Pegnitz, Bayern, Germany
Lauf a.d. Pegnitz
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Titel: § 16g Bearbeitungsstau (5 Monate)
24.02.2026 um 13:29:47
 
Hallo zusammen,
ich brauche dringend euren Rat oder Erfahrungen zum § 16g AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung).
Ich habe meinen Antrag vor 5 Monaten gestellt, aber bis heute ist absolut nichts passiert – er wurde noch nicht einmal bearbeitet. Bei meinem Bruder ging das Ganze in 3 Monaten durch. Mein Problem: Wenn sich das noch länger zieht, ist mein erstes Lehrjahr bald vorbei. Da die Akte danach noch an ein anderes zuständiges Ausländeramt geschickt werden muss, habe ich Angst, dass der § 16g hinfällig wird, bevor ich den Titel überhaupt in den Händen halte.
Meine Fragen an euch:
Kennt jemand Wege, das Verfahren bei der Ausländerbehörde (ABH) zu beschleunigen?
Welche Druckmittel habe ich rechtlich?
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Petersburger
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Beiträge: 6.814

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Titel: § 16g Bearbeitungsstau (5 Monate)
Antwort #1 - 24.02.2026 um 15:04:41
 
Für solche Fälle gibt es die Klage nach § 75 VwGO.

Such' einfach nach dem Stichwort "Untätigkeitsklage" - wurde auch in diesem Forum schon oft und oft behandelt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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