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B1 (Gelesen: 424 mal)
Themen Beschreibung: unbefristete Aufenthaltserlaubnis
s.k
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Beiträge: 4
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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23.02.2026 um 22:44:48
 
Guten Tag,

ich bin deutscher Staatsbürger und wurde im Jahr 2022 eingebürgert. Ich habe drei Kinder, die ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Mein Sohn ist 17 Jahre alt und besucht ein Berufskolleg in der Fachrichtung Informationstechnischer Assistent.

Meine Frau lebt seit etwa 23 Jahren in Deutschland und arbeitet seit 10 Jahren mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Sie besitzt derzeit eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG.

Sie beherrscht die deutsche Sprache im Verstehen und Sprechen gut. Allerdings kann sie weder lesen noch schreiben, da sie in ihrer Heimat aufgrund familiärer Probleme keine Schule besuchen konnte.

Meine Frau und ich beziehen keine staatlichen Leistungen und sichern unseren Lebensunterhalt selbstständig.

Gibt es eine Möglichkeit, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, auch ohne einen B1-Sprachtest, zum Beispiel aufgrund von Konzentrationsproblemen?

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
S.k
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Aras
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Beiträge: 4.677

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.02.2026 um 23:07:59
 
Aras schrieb am 22.02.2026 um 13:26:47:
Hier fehlen paar relevante Angaben. Im anderen Thread schreibst du, dass deine Frau seit 23 Jahren in Deutschland lebt. Und da wurde schon auf § 104 Abs. 8 AUfenthG verwiesen.

Ich verweise jetzt noch auf § 104 Abs. 2 AufenthG


Aber ob deine Frau am 1. Januar 2005 eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besaß, kannst nur du sagen. Wenn es so ist, dann braucht sie ja nur mündliche A1 Kenntnisse für die Niederlassungserlaubnis. 

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Daddy
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Beiträge: 1.972
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 24.02.2026 um 08:15:54
 
Ein Thread zum selben Thema (https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1771706515) genügt...

geschlossen
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