Folgende Situation:
Juli 2025: Studienabschluss, Antrag auf Blaue Karte EU - Beschäftigung wurde zugestimmt, Arbeitserlaubnis da, jedoch keine Blaue Karte, da Unterlagen aus einer anderen Ausländerbehörde nicht angekommen sind (Umzug)
November 2025: Nach Druck wurde die Akte versandt
Dezember 2025: Zusätzlicher Antrag auf Ehegattenvisum / Familiennachzug, da es im Job schlecht läuft
-> Termin erst im Mai 2026, Fiktionsbescheinigung auf noch bestehenden § 16b
AufenthGFebruar 2026: Ende der Probezeit - Job wird gekündigt (Fortführung unzumutbar)
erstmal kein neuer Job
Mai 2026: Termin zur Erteilung/Bestellung eines Titels
1. Welche Pflichten habe ich nach § 82
AufenthG? Muss ich die Behörde über den Jobverlust informieren, wenn mir der Termin nach altem Stand / mit dem damaligen Gehalt vergeben wurde?
2. Weiß jemand, wie genau sich die Grenze des Basisbedarfs o.ä. errechnet? (die abzuziehenden Freibeträge kann ich nicht ganz nachvollziehen)
Vielen Dank vorab!