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Kündigung vor Erhalt Blaue Karte / Ehegattenvisum (Gelesen: 279 mal)
Themen Beschreibung: Änderung der Verhältnisse zwischen Antrag und Erteilung/Bestellung
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i4a rocks!


Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: Non-EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kündigung vor Erhalt Blaue Karte / Ehegattenvisum
17.02.2026 um 16:07:49
 
Folgende Situation:

Juli 2025: Studienabschluss, Antrag auf Blaue Karte EU - Beschäftigung wurde zugestimmt, Arbeitserlaubnis da, jedoch keine Blaue Karte, da Unterlagen aus einer anderen Ausländerbehörde nicht angekommen sind (Umzug)
November 2025: Nach Druck wurde die Akte versandt
Dezember 2025: Zusätzlicher Antrag auf Ehegattenvisum / Familiennachzug, da es im Job schlecht läuft
-> Termin erst im Mai 2026, Fiktionsbescheinigung auf noch bestehenden § 16b AufenthG
Februar 2026: Ende der Probezeit - Job wird gekündigt (Fortführung unzumutbar)
erstmal kein neuer Job
Mai 2026: Termin zur Erteilung/Bestellung eines Titels

1. Welche Pflichten habe ich nach § 82 AufenthG? Muss ich die Behörde über den Jobverlust informieren, wenn mir der Termin nach altem Stand / mit dem damaligen Gehalt vergeben wurde?

2. Weiß jemand, wie genau sich die Grenze des Basisbedarfs o.ä. errechnet? (die abzuziehenden Freibeträge kann ich nicht ganz nachvollziehen)

Vielen Dank vorab!
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Antwort #1 - 17.02.2026 um 16:19:14
 
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