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Zulassung zum Integrationskurs nach §44 Abs. 4 AufenthG für dieses Jahr gecancelt (Gelesen: 155 mal)
Fred Dust
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i4a rocks!


Beiträge: 134

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zulassung zum Integrationskurs nach §44 Abs. 4 AufenthG für dieses Jahr gecancelt
15.02.2026 um 23:11:02
 
Aus dem aktuellen Thome-Newsletter:
Integrationskurse: Viele Wege führen zur Berechtigung

Bundesregierung / BMI / BAMF verschärfen ihren integrationsfeindlichen Kurs und haben handstreichartig die Zulassung zum Integrationskurs nach §44 Abs. 4 AufenthG für dieses Jahr gecancelt. Anträge auf freiwillige und nachrangige Zulassung sollen künftig per se abgelehnt werden. Hier ist
das entsprechende Trägerrundschreiben. Da dies zuvor schon durch die Medien ging, das BAMF / BMI aber keinerlei vorbereitende Kommunikation für nötig hielt, hat dies zu großer Verunsicherung bei Trägern, Betroffenen, Behörden und Beratungsstellen geführt.

Dazu ein Versuch einer Einordnung von der GGUA: https://t1p.de/8nh4d [https://t1p.de/8nh4d]

Quelle:
https://harald-thome.de/newsletter.html
Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstraße 125
42285 Wuppertal

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