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Einbürgerung (Gelesen: 806 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung Zeugnisse
Vizgelir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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15.02.2026 um 17:15:27
 
Hallo liebe Leute

Lebe seit 1979 in Frankfurt am Main habe hier die schule besucht von der Grundschule 1. Klasse bis 9.klasse Hauptschule Abgangszeugnis.ich habe die Niederlassungserlaubnis nach § 9.
Brauche ich noch ein B1 Zertifikat?

Hatte 2005 ein Antrag auf Einbürgerung gestellt da hatten sie meine Zeugnisse akzeptiert. Leider wurde der Antrag 2007 wegen einer Straftat abgelehnt und seitdem habe ich eine weiße Weste und Bundeszentralregister getilgt.

Meine frage ist habe ich eine Chance auf Einbürgerung?
Und brauche ich ein B1 oder reichen meine Zeugnisse?
Und wie lange würde der ganze Prozess dauern bis zur der Urkunde?

Mit freundlichen Grüße
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erne
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Antwort #1 - 15.02.2026 um 18:40:52
 
Vizgelir schrieb am 15.02.2026 um 17:15:27:
Und brauche ich ein B1 oder reichen meine Zeugnisse?

Die Zeugnisse reichen
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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reinhard
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Antwort #2 - 15.02.2026 um 19:07:04
 
... und wie lange es dauert, kannst Du uns hinterher sagen. Wir können das jetzt nicht.

Du kannst aber Deine Gemeinde im Internet suchen und gucken, ob es dazu neue Meldungen gibt. Vielleicht auch beim Kreistag oder Ratsversammlung.
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Vizgelir
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Antwort #3 - 16.02.2026 um 17:53:35
 
erne schrieb am 15.02.2026 um 18:40:52:
Die Zeugnisse reichen 


Vielen lieben Dank
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Vizgelir
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Antwort #4 - 16.02.2026 um 17:54:57
 
reinhard schrieb am 15.02.2026 um 19:07:04:
... und wie lange es dauert, kannst Du uns hinterher sagen. Wir können das jetzt nicht.

Du kannst aber Deine Gemeinde im Internet suchen und gucken, ob es dazu neue Meldungen gibt. Vielleicht auch beim Kreistag oder Ratsversammlung.


Vielen Dank ich werde bescheid geben
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Floppine
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Antwort #5 - 18.03.2026 um 11:25:43
 
erne schrieb am 15.02.2026 um 18:40:52:
Die Zeugnisse reichen 


Ein Abgangszeugnis reicht nicht, da damit kein Schulabschluss erreicht wurde.
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Antwort #6 - 31.03.2026 um 02:52:11
 
Floppine schrieb am 18.03.2026 um 11:25:43:
Ein Abgangszeugnis reicht nicht, da damit kein Schulabschluss erreicht wurde.



eine Bescheinigung, dass Sie mindestens vier Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben und versetzt wurden, also ich war 9 j versetzt worden. und außerdem bin ich gastarbeitergenaration.
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Vizgelir
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Antwort #7 - 31.03.2026 um 03:09:13
 
Moin

Also habe am 21.02.2026 ein Antrag auf Einbürgerung gestellt habe alle unterlagen abgeben mit bestandenen Einbürgerunstest. 4 tage später kam ein Brief mit Eingangsbestätigung.

Bin gespannt wie lange der ganze Prozess dauert . Werde über neue Entwicklungen oder den Fortschritt informieren.
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Floppine
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Antwort #8 - 02.04.2026 um 09:34:01
 
Vizgelir schrieb am 31.03.2026 um 02:52:11:
eine Bescheinigung, dass Sie mindestens vier Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben und versetzt wurden,


Das reicht als Sprachnachweis, ein kein Abgangszeugnis hingegen nicht. Und dann ist noch der Einbürgerungstest / Test Leben in Deutschland zu absolvieren.

Gastarbeiter war man bei Einreise 1979 nicht mehr  Zwinkernd
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Vizgelir
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Antwort #9 - 02.04.2026 um 10:20:24
 
Floppine schrieb am 02.04.2026 um 09:34:01:
Das reicht als Sprachnachweis, ein kein Abgangszeugnis hingegen nicht.


Nach 9 jahre Schulbesuch brauche ich noch B1 oder was? Also den Einbürgerungstest habe ich mit 33/33 bestanden .
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reinhard
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Antwort #10 - 02.04.2026 um 12:03:25
 
Die Einbürgerungsbehörde wird sich melden, wenn noch Unterlagen fehlen. Vielleicht nicht dieses Jahr. Aber sie gucken die Unterlagen durch, die Du geliefert hast, und schreiben dann, was noch fehlt.
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SimonB
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Antwort #11 - 02.04.2026 um 12:59:53
 
Vizgelir schrieb am 15.02.2026 um 17:15:27:
ich habe die Niederlassungserlaubnis nach § 9.

idR wird die NE erteilt, wenn man über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Ausreichende Kenntnisse entsprechen dem B1-Sprachniveau nach GER.
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