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Ist die Chancenkarte ein Aufenthaltstitel? (Gelesen: 306 mal)
Earl Grey
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Beiträge: 74

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist die Chancenkarte ein Aufenthaltstitel?
12.02.2026 um 15:51:41
 
Hallo Leut's

Eine Bekannte (aus Drittstaat) hat sich um eine Chancenkarte beworben. Es sieht im Augenblick so aus, als würde sie sie auch bekommen. Ich nehme an, dass diese Chancenkarte dann ein Jahr Gültig wäre.

Ich habe herausgefunden, dass sie, wenn sie dann in Deutschland ist, sich beim Einwohnermeldeamt anmelden muss.

Meine Frage:
Muss sie auch beim Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis, beantragen? Oder ist sie davon frei, so lange die Chancenkarte gültig ist?
Ist eine Chancenkarte ein Visum oder eine Art Aufenthaltstitel, oder eine Grundlage auf dessen Basis man einen Aufenthaltstitel beantragt?

Danke
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Petersburger
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Beiträge: 6.814

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.02.2026 um 21:52:49
 
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel.

Schau bitte in § 4 AufenthG. Dort steht, was alles unter diesen Begriff fällt - das nationale Visum z.B. gehört dazu.

Solange man einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, muss man keinen anderen beantragen. Will man natürlich weiter in Deutschland bleiben, sollte man rechtzeitig den nächsten beantragen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.02.2026 um 13:48:43
 
Earl Grey schrieb am 12.02.2026 um 15:51:41:
Meine Frage:
Muss sie auch beim Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis, beantragen? Oder ist sie davon frei, so lange die Chancenkarte gültig ist?
Ist eine Chancenkarte ein Visum oder eine Art Aufenthaltstitel, oder eine Grundlage auf dessen Basis man einen Aufenthaltstitel beantragt?

Danke


Normalerweise sollte sie ein Visum bekommen (mit begrenzter Gültigkeit) und dann so bald wie möglich bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Die "Chancenkarte" ist keine Karte, sondern nur der Titel für das Projekt. Visum und Aufenthaltserlaubnis sehen dann ganz normal aus. Es steht nur klein eine "20" drauf.
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