Ich habe das Urteil zu dem Mann aus Syrien mal überflogen und das spricht gleichzeitig dafür und auch dagegen.
In dem Fall war die Begründung pro Passs und gegen ID, daß eine echte ID mit falschen Daten leicht zu beschaffen sei, Überprüfung durch deutsche Behörden unmöglich. Dazu ist die ID auf arabisch und die Transliteration fehleranfällig.
Beides ist im Falle Polens ja absolut nicht gegeben. Die polnische ID erfüllt exakt die gleichen Kriterien wie der deutsche Perso, nämlich europäische Kriterien.
Jetzt das dicke ABER:
Andere Dokumente als der Pass sollen auch nur ausreichen, wenn die Passbeschaffung unmöglich oder unzumutbar ist. Nun sieht der Normalbürger im Alltag 2x 200km Entfernung vielleicht als unzumutbar an aber das sieht der deutsche Staat komplett anders. Die Latte hängt da absurd hoch. Vorher noch den Wehrdienst in der alten Heimat abzuleisten, während das Land quasi im Krieg ist, wird da noch nicht als Unzumutbarkeit angesehen. 2x ein paar Stunden Autofahrt innerhalb von D sind also unendlich weit weg davon.
Trotzdem bin ich voll bei der Argumentation von Puncherfaust. Der polnische Perso ist faktisch gleichwertig mit dem deutschen Perso, zumindest wenn man sich auf das Urteil und die Identität/Fälschungssicherheit bezieht. Daß der deutsche Staat dies bisher auch so gesehen hat und nie gezweifelt hat, ist ev. das schlagende Argument.
Vergleichend: Die deutsche Staatsbürgerschaft gilt als sicher belegt, wenn der Staat einen 12 Jahre (?) als Deutschen behandelt hat. Bei der vorzeitigen Einbürgerung eines Ehegatten muss die Staatsbürgerschaft des deutschen Ehegatten nachgewiesen werden. Ich war vor knapp 20 Jahren plötzlich damit konfrontiert, zusätzlich zu allem, was ein klassischer Biodeutscher so an Unterlagen auch von den Eltern hat (auch deren Geburtsurkunden aus den 30er Jahren!), die deutsche Staatsangehörigkeit meines Vaters nachzuweisen. Da ist nur leider der Vater unbekannt. Bei meiner Mutter kein Problem aber die zählte bei meiner Geburt noch nicht. Die Regel mit den 12 Jahren war gerade neu und ich konnte meine Entlassungsurkunde vom Wehrdienst ausgraben. Damit war ich nun auch wirklich amtlich nachgewiesen deutscher Staatsbürger.
Vielleicht hilft das bei der Argumentation pro polnischem Perso. Der wurde immer als vollwertige ID anerkannt, nie wurde daran gezweifelt, was aufgrund der EU-Regeln dafür ja auch selbstverständlich sein sollte. Also warum sollte der nun plötzlich nicht mehr reichen?
Das Urteil passt hier nicht, da ging es um Zweifel an der Identität, was hier absolut nicht zutrifft.
Mit der Unzumutbarkeit würde ich es gar nicht versuchen, höchstens im persönlichen Gespräch, um ev. erstmal Verständtnis zu gewinnen. Rechtlich ist das hier ganz sicher kein Argument.
Sollte ein weiteres freundliches Gespräch mit der
EBH aber nicht fruchten, würde ich in den sauren Apfel beissen, den Pass besorgen und mit bitterbösen Kommentaren dort vorlegen.
Alternativ dagegen klagen, auch mit Bezug auf die EU, D erkennt andere Persos aus der EU nicht als vollwertig an. In 5 Jahren wird D dann vom EUGh dazu verknackt, das endlich anerkennen und mit Glück wird das dann 2034 in D umgesetzt und Du wirst 2036 ohne Pass eingebürgert. Denn Du wirst dann nochmal kämpfen müssen, damit die
EBH mitbekommt, daß ein Pass für EU-Bürger nicht mehr nötig ist.
Das ist natürlich überzogen dargestellt aber in Monaten darfst Du sicher nicht rechnen, wenn die
EBH drauf besteht und Du an eine Klage denkst.