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Eheschließung während laufender Einbürgerung (Gelesen: 269 mal)
habeEineFrage
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i4a rocks!


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Hamburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung während laufender Einbürgerung
07.02.2026 um 19:42:47
 
Hallo zusammen,

ich habe im Dezember 2025 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt.
Meine inzwischen Ehefrau hat ihren Einbürgerungsantrag bereits vor über 16 Monaten (2024) gestellt.

Wir haben kürzlich in Dänemark geheiratet (rechtsgültige Eheschließung mit Heiratsurkunde).
Wir sind beide Nicht-EU-Staatsangehörige und besitzen jeweils eine Niederlassungserlaubnis.

Nun stellt sich für uns die Frage, wie wir korrekt vorgehen sollten:

- Müssen wir die Eheschließung der Einbürgerungsbehörde unaufgefordert mitteilen?

- Reicht es aus, der Behörde die dänische Heiratsurkunde (ggf. mit Apostille) zu übersenden?


Oder ist es erforderlich bzw. sinnvoll, vorher eine Nachbeurkundung der Ehe beim deutschen Standesamt durchführen zu lassen?

Wichtig für uns:

- Die Namen bleiben unverändert, es ist keine Namensänderung geplant.

- Wir möchten keine unnötigen Verzögerungen in den laufenden Einbürgerungsverfahren verursachen.

Hat jemand hierzu Erfahrungen, idealerweise mit Hamburg?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.02.2026 um 20:12:43
 
Ja, Ihr müsst alle Veränderungen (auch von ledig auf verheiratet) unaufgefordert mitteilen.

Einfach die Urkunde in Kopie hinschicken, möglichst Ihr beide unabhängig voneinander. Wenn es nicht reicht, werden die sich melden.

Da alle Veränderungen sofort mitgeteilt werden müssen, solltet Ihr nicht taktisch überlegen. Damit verzögert Ihr alles. Einfach Montag abschicken.
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habeEineFrage
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i4a rocks!


Beiträge: 2

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
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Antwort #2 - Heute um 13:48:28
 
Hallo, vielen Dank die Antwort!

Inzwischen hat sich bei uns etwas geändert: Meine Ehefrau hat vor kurzem ihre Einbürgerungsurkunde erhalten und ist jetzt deutsche Staatsbürgerin.

Meine eigene Einbürgerung läuft weiterhin.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich diese Änderung ebenfalls unaufgefordert der Einbürgerungsbehörde mitteilen sollte, oder ob das in diesem Fall nicht zwingend erforderlich ist.

Vielen Dank im Voraus!
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - Heute um 13:55:25
 
Nie taktisch überlegen.

Es ist eine Veränderung, also bist Du verpflichtet, das ohne Zögern mitzuteilen. Und wenn sie sagen "Danke, wussten wir schon"... Wo ist das Problem?

Du bist verpflichtet, jede Änderung sofort mitzuteilen.

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