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Aufenthalt endet im März: Frau braucht eigenen Aufenthaltstitel (Gelesen: 703 mal)
Rasa
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07.02.2026 um 12:57:35
 
Hallo zusammen,
eine Frau braucht schnell Hilfe wegen ihrem Aufenthalt in Deutschland. Ihr Aufenthaltstitel endet im März.
Die Frau ist nach Deutschland gekommen mit einem Familienvisum / abhängig vom Mann. Ihr Mann hat eine Niederlassungserlaubnis. Der Mann hat aber seine Arbeit verloren. Er hat Arbeitslosengeld bekommen und findet bis heute keine Vollzeitstelle.
Jetzt arbeitet die Frau Teilzeit in einem Supermarkt, aber sie verdient zu wenig. Die Familie hat zwei Kinder (7. Klasse und 4. Klasse). Die Ausländerbehörde will den Aufenthaltstitel der Frau nicht verlängern, weil das Geld nicht genug ist für die ganze Familie.
Der Supermarkt macht den Vertrag nicht Vollzeit. Die Frau kann vielleicht eine besser bezahlte Teilzeitstelle finden oder eine zweite Teilzeitstelle machen. Die Frau hat große Sorge, weil die Kinder in Deutschland zur Schule gehen. Eine Rückreise ins Heimatland wäre für die Kinder sehr schwer.
Fragen:
1. Was kann die Frau sofort machen, weil das Visum im März endet?
2. Kann die Frau eine Fiktionsbescheinigung bekommen, damit sie in Deutschland bleiben kann, bis eine Entscheidung kommt?
3. Kann die Frau den Aufenthaltstitel wechseln (z.B. Aufenthalt zum Arbeiten), auch wenn sie jetzt nur Teilzeit hat?
4. Was ist das Minimum beim Einkommen, damit die Verlängerung möglich ist (mit 2 Kindern)? Zählt auch zweite Arbeit oder Mini-Job?

Vielen Dank für jeden Tipp.
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reinhard
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Antwort #1 - 07.02.2026 um 15:27:11
 
Kannst Du nochmal schreiben, ob ihr Visum endet?
Oder hat sie eine Aufenthaltserlaubnis? Was steht als Rechtsgrundlage drauf?
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Antwort #2 - 07.02.2026 um 18:37:42
 
reinhard schrieb am 07.02.2026 um 15:27:11:
Kannst Du nochmal schreiben, ob ihr Visum endet?
Oder hat sie eine Aufenthaltserlaubnis? Was steht als Rechtsgrundlage drauf?

Sie hat eine Fiktionsbescheinigung und ein Visum gültig bis zum 29.03.2026. Darin steht: § 81 Abs. 4 AufenthG
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reinhard
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Antwort #3 - 07.02.2026 um 20:05:37
 
Fiktionsbescheinigung bedeutet ja, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hat. Bemüht sich der Ehemann um Arbeit? Wenn sich da was tut, kann man einfacher mit der Ausländerbehörde reden.

Sie sollte zu einer Migrationsberatung gehen und dort alle Unterlagen zeigen.
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Antwort #4 - 07.02.2026 um 20:20:48
 
reinhard schrieb am 07.02.2026 um 20:05:37:
Fiktionsbescheinigung bedeutet ja, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hat. Bemüht sich der Ehemann um Arbeit? Wenn sich da was tut, kann man einfacher mit der Ausländerbehörde reden.

Sie sollte zu einer Migrationsberatung gehen und dort alle Unterlagen zeigen.


Danke ! Er bewirbt sich zwar auf Stellen, schafft es aber bisher nicht, in den Vorstellungsgesprächen zu überzeugen. Sie versucht ebenfalls, eine Vollzeitstelle zu finden, aber bisher hat sich noch nichts Positives ergeben. Was genau macht eine Migrationsberatungsstelle in so einer Situation? Wie kann sie konkret helfen?

Meinen Sie https://www.brk-muenchen.de/start/angebote/migration-integration/migrationsberat... ?
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reinhard
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Antwort #5 - 07.02.2026 um 21:51:34
 
Sie sieht sich die Unterlagen an, um eine Lösung zu finden.

Die Ausländerbehörde muss entscheiden nach den Unterlagen, die zur Zeit der Entscheidung vorliegen. Bei der Visum-Entscheidung war der Lebensunterhalt gesichert, zur Zeit ist das nicht der Fall. Das ist das Problem. Wichtig ist, der Ausländerbehörde eine positive Entwicklung zu zeigen, dann könnte die Ausländerbehörde (sie muss das aber nicht) eine neue FB ausstellen und die Entscheidung verschieben.
Die Migrationsberatung kennt die Ausländerbehörde und hat vielleicht einen guten Draht, um Vorschläge zu machen.
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Antwort #6 - 09.02.2026 um 09:15:53
 
verstanden. vielen dank Smiley
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