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Visum für Lehrausbildung in D - Tochter mitbringen? (Gelesen: 464 mal)
JS55
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i4a rocks!


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06.02.2026 um 15:50:40
 
Eine meiner Familie bekannte junge Kenianerin macht zurzeit in Nairobi einen Deutsch-Vorbereitungskurs, hat A2 bereits bestanden, in gut 6 Monaten wird sie hoffentlich auch B2 schaffen. Mit dem B2 Diplom hat sie dann einen Ausbildungsplatz zur Pflegefachkraft in Deutschland in Aussicht. Meine Frau und ich würden uns um eine Wohnung für sie kümmern.
Sie hätte dann sicherlich auch gute Chancen, ein entsprechendes Visum zu bekommen. Sie hat allerdings eine 5-jährige Tochter, die sie gerne nach Deutschland mitnehmen würde. Wie sind die Chancen, dass die Botschaft und die ABH hierbei mitspielen?
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Antwort #1 - 06.02.2026 um 16:48:35
 
JS55 schrieb am 06.02.2026 um 15:50:40:
Sie hat allerdings eine 5-jährige Tochter, die sie gerne nach Deutschland mitnehmen würde. Wie sind die Chancen, dass die Botschaft und die ABH hierbei mitspielen? 


Das ist grundsätzlich möglich, aber an strikte finanzielle und räumliche Bedingungen geknüpft. Wenn du für eine Ausbildung nach Deutschland kommst, gilt der Familiennachzug nach den allgemeinen Regeln des Aufenthaltsgesetzes
Probleme sind Einkommen, Wohnung Krankenversicherung
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JS55
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Antwort #2 - 06.02.2026 um 18:13:47
 
Die Ausbildungsvergütung liegt so bei €1450 brutto, mit Kindergeld dazu würde das wohl finanziell gerade noch hinkommen wenn die Wohnung nicht zu teuer wäre.
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deerhunter
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Antwort #3 - 07.02.2026 um 08:14:08
 
JS55 schrieb am 06.02.2026 um 18:13:47:
Die Ausbildungsvergütung liegt so bei €1450 brutto, mit Kindergeld dazu würde das wohl finanziell gerade noch hinkommen wenn die Wohnung nicht zu teuer wäre. 


Könnte eng werden oder gerade so passen...je nach Gegend und Preisen wird die ABH entscheiden.

Bürgergeldrechner sagt:
Um die Hilfebedürftigkeit sicher zu beenden, ist meist ein Netto-Einkommen (Gehalt) von ca. 1.300 € bis 1.600 € notwendig, wenn zusätzlich Kindergeld (255 €) und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss (ab 482 € für Kinder unter 6J) bezogen werden.

Also 1450 Brutto sind weit weg von 1.300 - 1.600 netto
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JS55
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Antwort #4 - 07.02.2026 um 10:42:30
 
deerhunter schrieb am 07.02.2026 um 08:14:08:
Könnte eng werden oder gerade so passen...je nach Gegend und Preisen wird die ABH entscheiden.

Bürgergeldrechner sagt:
Um die Hilfebedürftigkeit sicher zu beenden, ist meist ein Netto-Einkommen (Gehalt) von ca. 1.300 € bis 1.600 € notwendig, wenn zusätzlich Kindergeld (255 €) und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss (ab 482 € für Kinder unter 6J) bezogen werden.

Also 1450 Brutto sind weit weg von 1.300 - 1.600 netto

Danke für den Tip. Vielleicht sollte man dann den Nachzug der Tochter für das 2. Ausbildungsjahr in Betracht ziehen. Dann wäre ja die Wohnsituation gesichert und die Ausbildungsvergütung etwas höher. Evtl. könnte die Mutter ja noch einen zusätzlichen Minijob annehmen ...
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DerRalf
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Antwort #5 - 07.02.2026 um 10:58:30
 
JS55 schrieb am 07.02.2026 um 10:42:30:
Evtl. könnte die Mutter ja noch einen zusätzlichen Minijob annehmen

Das ist zwar hier jetzt nichts rechtliches, sondern eher Lebensberatung. Die heutige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann wird deine Bekannte total fordern. Es wurden Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einem Beruf zusammengefasst. Die Ausbildungszeit blieb bei drei Jahren und in dieser Zeit müssen sie alle drei Felder erlernen. Ich war bei meiner Ausbildung als Altenpfleger schon fasst überfordert. Nun macht mein Mann die Ausbildung zum Pflegefachmann und es ist noch schlimmer geworden. Und dazu wird heute noch selbstorientiertes Lernen gefordert. Heißt der Lehrer unterrichtet nicht mehr, sondern man muss sich alles selbst erarbeiten. Bei einem Minijob wird sie zerbrechen oder die Ausbildung nicht bestehen. Seit Zusammenführung der 3 Berufe ist die Durchfallqoute extrem in die Höhe geschnellt im Pflegeberuf. Deutschland braucht ja keine Pflegekräfte, daher machen wir es einfach noch schwerer  Smiley. Tu ihr das bloß nicht an.
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