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Heirat meiner vietnamesin beim Standesamt gescheitert, was nun? (Gelesen: 762 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltsgenehmigung
radiergummi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat meiner vietnamesin beim Standesamt gescheitert, was nun?
06.02.2026 um 13:58:50
 
Ich habe heute versucht nach Einreichen aller nötigen Unterlagen meine vietnamesische Freundin zu heiraten. Ohne Erfolg! Lebe mir ihr schon 7 Jahre in DE zusammen jedoch ohne einen titel, Duldung, Visa, Aufenthaltsgenehmigung. Möchte sie gerne hier legal platzieren, damit sie nicht mehr menschenunwürdig und unterbezahlt abgespeist wird. Natürlich leider alles schwarz. Mein Anwalt der in Stellung gebracht wurde meinte, ich soll es versuchen. Bin grade ratlos!

hat jemand eine Idee, wie man vorgehen kann?!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.02.2026 um 14:00:27
 
radiergummi schrieb am 06.02.2026 um 13:58:50:
Ohne Erfolg!


warum, was hat gefehlt?

radiergummi schrieb am 06.02.2026 um 13:58:50:
Möchte sie gerne hier legal platzieren,

auch eine Eheschliessung wird sie nicht zwingend hier "legal platzieren", dafür müsste sie mit dem erforderlichen Visum eingereist sein.
Stellt Euch darauf ein, dass die ABH die Ausreise, Visumantrag im Heimatland und neue Einreise fordern kann.
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lottchen
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Antwort #2 - 06.02.2026 um 16:02:30
 
Also ein paar mehr Informationen musst Du schon geben. Wie ist sie nach D gekommen, warum ist sie illegal hier? Hat sie einen gültigen Paß? Ihre Geburtsurkunde? Welche anderen gültigen Papiere? Wie gut ist ihr deutsch? Hat sie eine Sprachprüfung bestanden?
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Antwort #3 - 06.02.2026 um 16:50:48
 
Wenn sie illegal in Deutschland ist, illegal schwarz arbeitet wird sie hier nicht heiraten können....du müsstest erstmal genau erklären was ihr Status ist, wie lange dieser Status besteht usw
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radiergummi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.02.2026 um 05:45:36
 
Sie ist über Frankreich in die EU eingereist, dort am Airport eine 4 wöchigen Aufenthalt oder Duldung bekommen. Untergebracht wohl in eine Art Heim oder Auffanglager. Dort ist sie dann abgehauen und sich via FlixBus nach Deutschland gekommen und gestrandet. Habe sie dann aufgenommen. Sie hat also Nix. Frankreich kann man abhaken. Sie ist also hier ohne irgend ein Status, weder irgendwo gemeldet noch registriert. Pass hat sie neu gemacht, kann man sich erkaufen.

Wird auch geprüft ob die Richtigkeit gegeben ist. Alles via WhatsApp werden die Dokumente hin und her geschickt. Halt ohne Einreisestempel Visum oder ähnliches.
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deerhunter
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Antwort #5 - 08.02.2026 um 09:50:13
 
radiergummi schrieb am 08.02.2026 um 05:45:36:
Sie ist über Frankreich in die EU eingereist, dort am Airport eine 4 wöchigen Aufenthalt oder Duldung bekommen. Untergebracht wohl in eine Art Heim oder Auffanglager. Dort ist sie dann abgehauen und sich via FlixBus nach Deutschland gekommen und gestrandet. Habe sie dann aufgenommen. Sie hat also Nix. Frankreich kann man abhaken. Sie ist also hier ohne irgend ein Status, weder irgendwo gemeldet noch registriert. Pass hat sie neu gemacht, kann man sich erkaufen.

Wird auch geprüft ob die Richtigkeit gegeben ist. Alles via WhatsApp werden die Dokumente hin und her geschickt. Halt ohne Einreisestempel Visum oder ähnliches.


Also der ideale Weg wäre eine Ausreise aus Deutschland in die Heimat, dann Visum zur Hochzeit und erneute Einreise mit dem richtigen Visum.
Alles andere führt irgendwann, wenn sie erwischt wird, zu extremen Problemen, auch für dich!
Strafverfahren wegen illegalen Aufenthaltes, Strafverfahren wegen Schwarzarbeit, Abschiebung und Einreisesperre für die Zukunft um nur ein paar Sachen in den Raum zu werfen!
Ich würde nicht darauf warten, bis etwas passiert!
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Antwort #6 - 08.02.2026 um 11:01:13
 
deerhunter schrieb am 08.02.2026 um 09:50:13:
Also der ideale Weg wäre eine Ausreise aus Deutschland in die Heimat, dann Visum zur Hochzeit und
erneute Einreise mit dem richtigen Visum. 

Prinzipiell stimme ich Dir zu. Dabei gibt es nur das Problem dass sie sich nicht "erwischen" lassen darf wenn sie ausreist. Weil dann ihr illegaler Aufenthalt geahndet werden würde. Oder sie geht freiwillig zur ABH und holt sich eine GÜB und reist aus. Möglicherweise geht das ohne Strafe. Da müsste sie sich erkundigen.

radiergummi schrieb am 08.02.2026 um 05:45:36:
Pass hat sie neu gemacht, kann man sich erkaufen. 

Das heißt was? Sie hat einen offziellen Paß von ihrem Land für ihre Person? Oder sie hat sich irgendeinen gefälschten Paß besorgt?
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Antwort #7 - 08.02.2026 um 18:22:16
 
lottchen schrieb am 08.02.2026 um 11:01:13:
Dabei gibt es nur das Problem dass sie sich nicht "erwischen" lassen darf wenn sie ausreist. Weil dann ihr illegaler Aufenthalt geahndet werden würde


Idealweise. wenn sie denn einen "echten" Pass ihres Landes hat irgendwie, idealerweise von außerhalb der EU ausreisen. Vielleicht über Spanien nach Marokko per Fähre...ich weiß es ehrlich gesagt nicht


lottchen schrieb am 08.02.2026 um 11:01:13:
Oder sie geht freiwillig zur ABH und holt sich eine GÜB und reist aus. Möglicherweise geht das ohne Strafe. Da müsste sie sich erkundigen.

Ein GÜB nach mehr als 7 Jahren illegal im Land, illegaler arbeit usw. Halte ich für recht wagemutig

radiergummi schrieb am 06.02.2026 um 13:58:50:
Lebe mir ihr
schon 7 Jahre in DE zusammen
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Antwort #8 - 10.02.2026 um 23:39:01
 
deerhunter schrieb am 08.02.2026 um 18:22:16:
Ein GÜB nach mehr als 7 Jahren illegal im Land, illegaler arbeit usw. Halte ich für recht wagemutig

Ich war nicht davon ausgegangen, dass sie ihre "Verfehlungen" im vollem Umfang "beichtet". Sie wäre die große Ausnahme wenn sie mehr als unbedingt nötig auf den Tisch legt. Denn wenn sie das tut wäre z.B. auch noch zu überlegen ob sich der TE (und einige Leute mehr) nicht ebenfalls strafbar gemacht hätten und belangt werden könnten.
Möglicherweise wäre hier zu überlegen einen Anwalt einzuschalten.
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reinhard
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Antwort #9 - 11.02.2026 um 11:55:56
 
Sie könnte auch erst zu einer Migrationsberatung gehen, die einen guten Draht zur Ausländerbehörde hat. Die Beratungsstelle könnte vorfragen, ohne gleich ihren Namen zu nennen.

Aber: Behörden müssen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, von denen sie erfahren, den zuständigen Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) melden, die Ausländerbehörde hat da keine Wahl.
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