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Visum zur Eheschließung A1 erforderlich? (Gelesen: 288 mal)
Themen Beschreibung: Visum - Eheschließung - A1 - Nationales Visum D
Fini2109pmi
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Deutschland, Saarland, Germany
Deutschland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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05.02.2026 um 19:49:07
 
Hallo zusammen,

mein venezolanischer Verlobter und ich sind etwas verzweifelt. Wir haben alle Unterlagen für die Eheschließung zusammen. Auf dem Standesamt bereits einen Termin erhalten mit Befreiungsurkunde vom OLG. Der Termin ist am 15.04. Auf der Ausländerbehörde, Standesamt und seitens der Dollmetscherin teilte man mir damals mit, A1 ist nicht zwingend. Es reicht auch, wenn der Verlobte Nachweise erbringt, sich ernsthaft um die deutsche Sprache bemüht zu haben. Das hat er in der Tat, er nahm an einem Deutschkurs teil, fiel einmal durch die Goethe-Prüfung und einmal durch die Telc-Prüfung. Nun lese ich, dass für das nationale Visum D kein A1 erforderlich ist, es gilt nur für EHEGATTENnachzug, aber Ehegatten sind wir ja noch nicht. Er soll ja einreisen können zum Heiraten.
Nun ist es aber auf der Seite der Botschaft so, dass dort steht: Visum zur Eheschließung mit anschließendem dauerhaftem Aufenthalt und da wird A1 verlangt für den Antrag fürs Visum. Wir sind verzweifelt und verwirrt.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.677

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
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Germany
Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.02.2026 um 20:23:18
 
Wo wollt ich nach der Eheschließung leben?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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roseforest
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i4a rocks!


Beiträge: 685

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 05.02.2026 um 20:30:28
 
wo hast du das denn gelesen ?

Auf der Seite der Botschaft steht dass a1 notwendig ist auch bei Ehegattennachzug also selbst wenn ihr schon vergeiratet wärt.
https://caracas.diplo.de/ve-de/service/05-visaeinreise/1219412-1219412

"Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Sprachzertifikats (Goethe-Institut, Telc GmbH, TestDaF) zu führen. In einigen Ausnahmefällen ist der Nachweis der Deutschkenntnisse nicht erforderlich. Bitte überprüfen Sie das Informationsblatt, ob dies für Sie zutrifft."

2x durch die Prüfung gefallen zu sein wird ziemlich sicher nicht reichen um als "Ausnahmefall" zu gelten
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reinhard
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Beiträge: 15.725

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.02.2026 um 22:32:09
 
A1 ist erforderlich. Sonst wird das Visum nicht gegeben.

Ausnahmen sind Leute, die medizinisch belegt eine Lernschwäche haben oder die länger als ein Jahr alles intensiv versucht haben.
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