Hallo zusammen,
zu allererst vielen Dank an die ganze Community hier! Ich habe schon bisher als stiller Mitleser eine Menge gelernt!

Nun meine Situation:
Meine Verlobte (Drittstaatsangehörige) hat bei der deutschen Auslandsvertretung ein nationales Visum zur Chancenkarte (§20a AufenthG) beantragt.
Sie ist gemäß ANABIN anerkannte Fachkraft, also ohne Punktesystem für die Chancenkarte qualifiziert.
Ich bin Deutscher und habe eine Verpflichtungserklärung für sie abgegeben.
Nach einigen Monaten auf der Warteliste war jetzt die Dokumentenvorprüfung im Auslandsportal erfolgreich und der Visumstermin steht kurz bevor.
Parallel dazu haben wir es geschafft uns zur Eheschließung in Deutschland anzumelden: Wir haben für sie eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das OLG erhalten.
Geplant ist jetzt die Einreise mit dem Chancenkarte-Visum sowie eine Eheschließung in Deutschland kurz nach der Einreise.
Dazu zwei Fragen:
1. Ist es denkbar, dass die bereits vor der Einreise geplante Eheschließung beim Visumverfahren zur Chancenkarte zu Problemen führt?
Sie wird das Vorhaben natürlich nicht verheimlichen, aber der Plan wäre es das zumindest nicht proaktiv zu erwähnen.
2. Wäre es zulässig nach Einreise mit dem Chancenkarte-Visum und Eheschließung wenige Tage danach, direkt eine Aufenthaltserlaubnis nach §28
AufenthG zu beantragen, ohne zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach §20a beantragt zu haben?
Letztendlich ist beides richtig: Sie möchte eine Arbeitsstelle in Deutschland finden und wir wollen heiraten. Wir möchten aber auf jeden Fall Fehler vermeiden.
Die Alternative wäre Einreise mit ihrem vorhandenen gültigen Schengen-Visum ("unechtes 5-Jahres-Visum"), Eheschließung in Deutschland, danach Ausreise und wieder einige Monate auf der Warteliste bis zur Beantragung des Visums zum Ehegattennachzug. Das fänden wir natürlich weniger attraktiv.
Vielen Dank wenn ihr so weit gelesen habt

Ich würde mich über jede Einschätzung freuen!