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Familienversicherung (Gelesen: 311 mal)
Dany10
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i4a rocks!


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29.01.2026 um 07:16:23
 
Guten Tag !
Ich bin mit einem Deutschem verheiratet. Mein Mann hat  immer Krankenversicherung fur uns beide bezahlt.  Musste er das tun wenn wir getrennt waren ? Oder ist das kein Pflicht wenn wir sind verheiratet. Er hat gearbeitet,ich hatte keine Arbeit.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 29.01.2026 um 10:04:28
 
Solange ihr verheiratet seid, Du in Deutschland einen Aufenthaltstitel hast (und auch nicht für immer ausgereist bist) und Dein Mann in einem Angestelltenverhältnis gesetzlich versichert ist bist Du über ihn familienversichert. Falls er Dich aus der Familienversicherung abgemeldet hat kontaktiere die Krankenkasse und melde Dich wieder an. Dazu brauchst Du nicht seine Zustimmung.

Er zahlt übrigens selber nicht mehr wenn Du über ihn versichert bist.
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Dany10
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 29.01.2026 um 10:29:39
 
vielen Dank für Ihre Antwort!
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Antwort #3 - 29.01.2026 um 10:38:54
 
Weiß garnicht ob der Ehemann einen von der Familienversicherung abmelden kann. Solange man ja verheiratet ist, bleibt man auch familienversichert. Also bis zur rechtskräftigen Scheidung wäre man, sofern man jetzt nicht selber arbeitet, weiterhin familienversichert sein. Und würde der Ehegatte arbeitslos, würde er ja weiterhin sich freiwillig versichern müssen oder über die Agentuf für Arbeit mit Bezug von ALG I. etc. etc..

Aber in der Regel wird man bei Ende der Familienversicherung in die obligatorische Anschlussversicherung fallen. D.h. die Krankenkasse wird von dir Einkommensnachweise fordern und anhand dessen Beiträge erheben.

Es gibt aber eine "Falle", die nicht sehr offensichtlich ist. Die findet sich wenn ich mich richtig erinnere in § 188 Abs. 4 S. 3 SGB V. Es gibt den Fall, dass wenn jemand nicht die Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung erfüllt, also bspw. weniger als 12 Monate Vorversicherungszeiten hat, dieser ggf. auf die Idee kommt vielleicht Sozialhilfe gem. SGB XII zu beantragen. Die Sozialhilfe bietet ja einen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall in § 48 SGB XII an. In so einem Fall wäre es dann schlauer einen Monat keine Sozialhilfe zu beantragen, denn dann hatte man keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall und wäre automatisch in der obligatorischen Anschlussversicherung. Ansonsten kommt man ggf. sehr schwer wieder in die GKV.

Darum wäre es gut, in solchen Fragen nicht nur grobe Informationen zu geben, sondern auch zu sagen wie lange man in Deutschland lebt, welchen Status man seit wann hat und seit wann man in der GKV auch ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Dany10
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 30.01.2026 um 15:52:50
 
Guten Tag! Ich bin mehr als 15 jahre verheiratet , habe noch nicht mit Sozialhilfe  etwas zu tun.
Wenn ich richtig verstehe , ich muss mir keine sorgen machen wegen Krankenversicherung .)
Danke, dass Sie sich die Zeit genommen
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