erfo schrieb am 22.01.2026 um 11:21:43:Die Ausstellung des Visums ist unabhängig von der Nachbeurkundung.
richtig
erfo schrieb am 22.01.2026 um 11:21:43:Meine Frage: welche Bedeutung und welchen Sinn hätte eine Nachbeurkundung für uns?
man hat dann eine Deutsche Urkunde
--> wenn zum Beispiel Kinder geboren werden, wird mit der Eheurkunde die Ehe nachgewiesen und der Ehemann ist automatisch der Vater. Ohne Eheurkunde verzögert sich die Feststellung des Vaters ggf.
die Deutsche Urkunde wird ohne weiteres anerkannt.
eine ausländische Urkunde nur wenn sie aus EU oder apostilliert ist.
Uganda apostilliert nicht! und ist ein Land mit usicherem Urkundenwesen
--> Die Urkunden werden durch einen Vertrauensanwalt überprüft, das dauert
nun steht bei Euch noch die
FZF aus
--> Eheschliessung muss nachgwiesen werden.
also wird eineUrkundenüberpfung angestossen. Zwingend. Das dauert.
Wenn ihr die Ehe nachbeurkunden lasst (das ist freiwillig) kommt der Prozess der Urkundenüberprüfung früher in Gang und ist zuf
FZF evtl. schon fertig --> spart Zeit.
erfo schrieb am 22.01.2026 um 11:21:43:Was wären die Voraussetzungen dafür ?
die Urkundenüberpfung kann man nicht selber anstossen, das machen die Behörden. Bei Antrag auf Nachbeurkundung wird die Behörde (Standeamt) tätig und auf Euch zukommen, ansonsten erst die
AV, wenn der Antrag auf
FZF gestellt wird.
https://kampala.diplo.de/ug-de/service/1677656-1677656