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Nachbeurkundung einer Heirat (Gelesen: 948 mal)
Themen Beschreibung: welche Papiere brauche ich
erfo
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22.01.2026 um 11:21:43
 
Hallo liebes Forum,
ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und im Dezember in Uganda eine Frau mit ugandischer Staatsangehörigkeit geheiratet.
Jetzt hat mir meine deutsche Gemeindeverwaltung mit Hilfe einer beglaubigten Übersetzung der ugandischen Heiratsurkunde das Merkmal verheiratet erteilt. Eine Nachbeurkundung der Ehe in Deutschland ist noch nicht erfolgt.
Nun möchten wir ein Visum zur Familienzusammenführung für meine Frau und ihre 15jährige Tochter. Das Standesamt Friedberg sagte mir: Die Ausstellung des Visums ist unabhängig von der Nachbeurkundung. Meine Frage: welche Bedeutung und welchen Sinn hätte eine Nachbeurkundung für uns?
Die Deutsche Botschaft in Kampala hat Wartezeiten von über einem Jahr für einen Termin zur Einreichung eines Visumantrags. Dann fangen sie erst an, zu prüfen.
Brächte eine Nachbeurkundung eine Beschleunigung? Was wären die Voraussetzungen dafür ?
schöne Grüße
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Aras
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Antwort #1 - 22.01.2026 um 13:58:09
 
Sehr gute Erklärung des Standesamtes Friedberg, dass das Visum unabhängig von der Nachbeurkundung sei.

Und auch gute Frage, wegen dem Aspekt der Wartezeiten.

Also ja: Du kannst natürlich (versuchen) das Verfahren zu Beschleunigen indem du die Heirat und die Geburtsurkunde der Ehefrau im Vorfeld überprüfen lässt, wenn du die Eheschließung nachbeurkunden lässt.

Ich würde also an deiner Stelle die Nachbeurkundung durchführen. Was man definitiv braucht steht ja auch auf der Website der Botschaft:

Zitat:
Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (1 Original + 1 Kopie):

Ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung (siehe Downloads); ggfs. inklusive Kartenskizze
Gültiger Reisepass (Farbkopie der Personendatenseite, Seite mit Unterschrift der ausstellenden Behörde)
Lange Geburtsurkunde des ugandischen Ehepartners

Ugandische Heiratsurkunde

Heiratsfotos

Beachten Sie auch die Informationen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer (siehe Downloads).


https://kampala.diplo.de/ug-de/service/2635472-2635472?openAccordionId=item-2651
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erne
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Antwort #2 - 22.01.2026 um 19:10:53
 
erfo schrieb am 22.01.2026 um 11:21:43:
Die Ausstellung des Visums ist unabhängig von der Nachbeurkundung.


richtig

erfo schrieb am 22.01.2026 um 11:21:43:
Meine Frage: welche Bedeutung und welchen Sinn hätte eine Nachbeurkundung für uns? 

man hat dann eine Deutsche Urkunde
--> wenn zum Beispiel Kinder geboren werden, wird mit der Eheurkunde die Ehe nachgewiesen und der Ehemann ist automatisch der Vater. Ohne Eheurkunde verzögert sich die Feststellung des Vaters ggf.
die Deutsche Urkunde wird ohne weiteres anerkannt.
eine ausländische Urkunde nur wenn sie aus EU oder apostilliert ist.
Uganda apostilliert nicht! und ist ein Land mit usicherem Urkundenwesen
--> Die Urkunden werden durch einen Vertrauensanwalt überprüft, das dauert

nun steht bei Euch noch die FZF aus
--> Eheschliessung muss nachgwiesen werden.
also wird eineUrkundenüberpfung angestossen. Zwingend. Das dauert.

Wenn ihr die Ehe nachbeurkunden lasst (das ist freiwillig) kommt der Prozess der Urkundenüberprüfung früher in Gang und ist zuf FZF evtl. schon fertig --> spart Zeit.

erfo schrieb am 22.01.2026 um 11:21:43:
Was wären die Voraussetzungen dafür ?

die Urkundenüberpfung kann man nicht selber anstossen, das machen die Behörden. Bei Antrag auf Nachbeurkundung wird die Behörde (Standeamt) tätig und auf Euch zukommen, ansonsten erst die AV, wenn der Antrag auf FZF gestellt wird.

https://kampala.diplo.de/ug-de/service/1677656-1677656


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erfo
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Antwort #3 - 22.01.2026 um 19:18:29
 
Vielen Dank für die Hilfe.
Ich treffe also jetzt auf verschiedene Begriffe.
Das Standesamt spricht von Nachbeurkundung und die Botschaft spricht von Urkundenüberprüfung. Ich bin nicht sicher, ob es sich im Grunde um den gleichen Prozess handelt und ob das Ergebnis die gleiche Bedeutung hat.
Wenn dem so wäre, dann könnte es sinnvoller sein, den Prozess bei meinem Standesamt in Deutschland anzustoßen, wegen der langen Wartezeit der Botschaft Kampala. Im Grunde ist die Botschaft ja auf alle Fälle in den Prozess verwickelt, aber es könnte einen Unterschied machen, ob die Prüfung aufgrund einer deutschen Behörde oder mir als Privatperson eingeleitet wird.
Liege ich richtig mit diesem Gedanken?
Ausserdem: falls diese beiden Prozesse am Ende doch das Gleiche bedeuten, wäre die Aussage, dass es nicht relevant für ein Familiennachzugsvisum wäre, nicht ganz zutreffend.
Vielleicht habt ihr im Forum Erfahrungen, ob ich mich jetzt besser an das Standesamt in Deutschland oder die Botschaft Kampala wenden soll.
Schöne Grüße
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Antwort #4 - 22.01.2026 um 19:32:49
 
erfo schrieb am 22.01.2026 um 19:18:29:
Das Standesamt spricht von Nachbeurkundung und die Botschaft spricht von Urkundenüberprüfung. 


Das Standesamt macht eine Nachbeurkundung. Also kostet auch etwas mehr. Am Ende hast du eine deutsche Eheschließungsurkunde. In diesem Prozess wird eine Urkundenüberprüfung durchgeführt.

Die Botschaft wird im Visumverfahren will wissen ob tatsächlich eine rechtswirksame Eheschließung vorliegt oder die ugandische Urkunde gefälscht ist. In diesem Prozess wird eine Urkundenüberpürfung durchgeführt.

Für das Visumverfahren reicht es aus, dass die Urkunde überprüft wird. Du brauchst keine Nachbeurkundung. Aber wenn du die Eheschließung nachbeurkundest, und dabei auch die Urkunden deiner Frau überprüfen lässt, dann wird die deutsche Botschaft sagen: "Gut, wir habens schon geprüft. Es gibt keinen Grund nochmal zu prüfen. Zumal ja jetzt sogar eine deutsche Eheurkunde vorliegt. Also direkt weiterbearbeiten."

Was vielleicht Sinn macht, wäre mit dem Standesamt zu klären, ob die nicht gleich auch die Geburtsurkunde der Tochter mitprüfen. Im Grunde bricht denen kein Zacken aus der Krone. Außer dass du halt ggf. mehr Kosten hast.

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Antwort #5 - 22.01.2026 um 19:35:11
 
oh sorry, ich habe anscheinend mein Browserfenster nicht aktualisiert und hatte die weiteren Nachrichten dadurch nicht gesehen.
Hm, Bedienungsfehler meinerseits.
Also, im Grunde ist damit der Weg über das deutsche Standesamt der Bessere.
Dann beginne ich mal mit dem Dokumentesammeln.

Vielen Dank für die Hilfe!

Freu mich über Anregungen, als 69jähriger Newbee.
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Antwort #6 - 22.01.2026 um 19:43:13
 
das werde ich versuchen, die Geburtsurkunde der Tochter auch gleich zu überprüfen.
Das gibt noch was. Das Mädel hat einen Vater aus der Tschechischen Republik, den sie noch nie gesehen hat. Der ist grundsätzlich nicht dagegen, dass seine Tochter nach Deutschland kommt, aber er ist auch keine Hilfe und zeichnet sich hauptsächlich durch Untätigkeit aus. Wie sieht denn die Sache bezüglich dieses Aspekts aus?
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Antwort #7 - 22.01.2026 um 20:55:29
 
erfo schrieb am 22.01.2026 um 19:43:13:
einen Vater aus der Tschechischen Republik,

hat sie durch ihn auch die tschechische Staatsangehörigkeit?
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Antwort #8 - 23.01.2026 um 08:56:36
 
der Vater hat sein Kind nie in der Tschechischen Republik registriert, obwohl das Mädchen eigentlich einen Anspruch darauf gehabt hätte. Das würde uns die Einreise und Aufenthalt sehr erleichtern, sie wäre eigentlich EU Bürgerin. Aber sie hat nur den ugandischen Pass. Ich habe den Vater angeschrieben, ob er helfen kann. Er hat gesagt, er schaut bei den Behörden in Tschechien. Das war vor 4 Monaten, ich habe nichts mehr von ihm gehört.
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Antwort #9 - 23.01.2026 um 11:04:59
 
Einen tschechischen Pass kann das Kind ohnehin nur in Uganda in der entsprechenden AV bekommen. Daher solltet ihr mal schauen, ob die vorliegenden Urkunden - Geburtsurkunde und Nachweis der tschechischen StAng des Vaters - hierfür ausreichen.

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Antwort #10 - 23.01.2026 um 11:50:19
 
naja,
es gibt eine Geburtsurkunde, in der der Name des Vaters genannt ist und die Nationality of Father: Czech.
Dann gibt es ein Bild der tschechischen ID des Vaters.
Allerdings hat die Tschechische Republik keine Botschaft in Uganda, nur ein Honorarkonsulat mit geringen Befugnissen. Soweit ich gelesen habe, kann der keine Pässe ausstellen.
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Antwort #11 - 23.01.2026 um 15:08:57
 
Google sagt, die tschechische Botschaft Uganda ist in Nairobi, Kenia:

https://mzv.gov.cz/jnp/en/diplomatic_missions/czech_missions_abroad/uganda_embas
sy_of_the_czech_republic_in.html

UGANDA - Embassy of the Czech Republic in KENYA
Tende Drive 745, Lavington, 00100 Nairobi
P.O.Box 25639
https://mzv.gov.cz/nairobi
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Antwort #12 - 23.01.2026 um 19:37:18
 
Fred Dust schrieb am 23.01.2026 um 15:08:57:
Google sagt, die tschechische Botschaft Uganda ist in Nairobi, Kenia:

..., die für Uganda zuständige tschechische Botschaft ist in ...

Wenn das Kind einen tschechischen Pass erhalten und von der (durch diesen Pass nachgewiesenen) StAng etwas abgeleitet werden soll, führt wohl kein Weg an dieser Botschaft vorbei.
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Antwort #13 - 23.01.2026 um 20:48:23
 
ja, danke, ich habe auch schon dran gedacht. Es geht gerade nicht, da mal eben vorbei zu schauen.  Aber vielleicht wäre eine Kontaktaufnahme per email keine schlechte Idee.
Also, danke, für die Anregung und Bestärkung auf diesem Weg.
Ein bisschen habe ich im Hinterkopf, dass das eigentliche Ziel ja ein Leben in Deutschland ist, damit deutsche Pässe für Mutter und Tochter.
Wäre das für die Zukunft ungünstig, wenn wir den Umweg über den tschechischen Pass gehen würden?
Aber einen Versuch könnte es wohl wert sein, nicht wahr?
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Antwort #14 - 23.01.2026 um 20:52:07
 
Nein, damit wäre das Kind schon mal EU-Bürger und könnte visumfrei nach Deutschland. Falls später eine Einbürgerung geplant ist, hat diese Staatsangehörigkeit dafür keine Bedeutung.
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